Energiepreis-Protest > GEW Wilhelmshaven
Gasversorger: keine Versorgungseinstellung mehr
RR-E-ft:
Schreiben der GEW Wilhelmshaven an einen Kunden:
PST-Nr.: ..... Ihr Schreiben vom 07.09.2005
Sehr geehrter Herr ....,
mit Schreiben vom 07.09.05 haben Sie Einspruch gegen eine angedrohte Einstellung der Versorgung eingelegt. Diese Androhung unsererseits erfolgte unbeabsichtigt, da wir derzeit gegenüber Kunden, die sich auf § 315 BGB berufen, keine Versorgungseinstellung androhen oder vornehmen wollten.
Gerne möchten wir Ihnen die diesbezüglichen Hintergründe darlegen: Bei der mit der Androhung der Versorgungseinstellung verbundenen Mahnung handelt es sich um einen Textbaustein, den unser System bei Erreichen eines bestimmten Zahlungsrückstandes automatisch generiert. Da wir derzeit gegenüber Kunden, die sich auf § 315 BGB berufen, keine Versorgungseinstellungen vornehmen möchten, behandeln wir diese Kunden individuell, was auch für uns mit einem erheblichen administrativen Aufwand verbunden ist. Trotzdem kam es in Ihrem Fall leider dazu, dass Sie im System als \"normaler Nichtzahler\" geführt wurden und deshalb auch der entsprechende Text mit Sperrandrohung versandt wurde. Hierbei handelte es sich aber nur um ein einmaliges Versehen und keinesfalls um eine flächendeckende Vorgehensweise. Seien Sie versichert, dass wir nicht beabsichtigt haben, eine entsprechende Versorgungseinstellung bei Ihnen vorzunehmen.
Gerne stehen wir Ihnen für ein ausführlicheres Gespräch telefonisch unter 04421 404-802 oder persönlich während unserer Servicezeiten montags - freitags von 7:30 -16:30 Uhr in der Nahestraße 6 zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
GEW Wilhelmshaven GmbH
Anmerkung:
Der Kunde hatte zuvor wegen der Sperrandrohung eine einstweilige Verfügung gegen die GEW beantragt, deren Erlass vom Amtsgericht abgelehnt wurde.
Danach hatte sich der Kunde direkt an die GEW gewandt und das volle Sanktionsprogramm benannt, insbesondere eine Strafanzeige in Aussicht gestellt.
Wie man sehen kann, wollte der Versorger gar keine Versorgungseinstellung androhen.
Wie immer nur ein missliches Versehen.
Nach Angaben der WHV-Bürgerinitiative \"Kampf gegen zu hohe Energiepreise\" sollen 1.500 Kunden in Wilhelmshaven die Zahlung der Gaspreiserhöhung verweigern, die sich nunmehr bestätigt sehen, dass ihnen keine Versorgungseinstellung droht.
Insbesondere Hennessy hatte sich dafür interessiert, wie es in Wilhemshaven weiterging.
So einfach war das. :)
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Harry01:
Ein Entschuldigungsschreiben hatte ich nach einer stattgegebenen einstweiligen Verfügung von meinem Versorger auch erhalten, allerdings nicht so detailliert und ausführlich wie dieses.
Daß die Unterscheidung von §315-Kunden und \"normalen Nichtzahlern\" einen höheren administrativen Aufwand erfordert, kann ich nicht nachvollziehen. Die Versorger machen sich in dem Fall selbst das Leben schwer. Für die §315-Kunden bräuchte doch eigentlich nur das komplette Mahnverfahren ausgesetzt werden, da auch die Mahnschreiben in dem Fall unrechtmäßig verschickt werden.
Cremer:
@harry01
ob die einen administrativen Aufwand haben oder nicht, kann uns kunden zunächst mal nicht interessieren. es ist Sache der Versorger wie sie sich organisieren.
Es werden auch die Widersprüchler unterschiedlich bei den Versorgern behandelt.
Entweder erhalten Widersprüchler neue Kundennummern oder sie werden sonst irgendwie \"anders\" erfasst oder auch überhaupt nicht unterschieden (siehe SW KH). Dies zeigt sich darin, dass das gesamte Mahnverfahren im monatlichen Procedere abläuft.
Graf Koks:
@RR-E-ft:
@harry01:
In der Tat wurde schon bald nach den breit angelegten Preisprotesten das Thema für die Versorger in allen rechtlichen und technischen Facetten durchleuchtet, und zwar auf dem bereits mehrfach erwähnten BGW- Fachkongress \"Preiskommunikation von Gasversorgern\" am 06.07.2005 in Bonn.
Dort wurde zum einen die tatsächliche Rechtslage vom BGW dargestellt, zum anderen auch das Thema \"IT-Unterstützung, Mahnsperre und Kundenanschreiben\" (Zitat) angeschnitten. Dies dürfte dann wohl erst Recht die Frage von (unzulässigen) Versorgungssperren beantwortet haben, und in der Tat dürfte es auch nicht so schwer sein, einem Preisprotestler ein anderes Musterschreiben auszudrucken und einzutüten als einem illiquiden Kunden.
Es gibt dann aber immer wieder Fälle, wo die IT eben sich selbst überlassen bleibt. Bei nicht wenigen Versorgern habe ich aber den Eindruck, dass man an der \"Schusslinie\" Versorgungseinstellung bewusst weiter herummanövriert, um die Leute zu einer Zahlung \"wenigstens unter Vorbehalt\" zu bewegen. Der Erfolg ist, dass selbst die Medien teilweise noch immer weitergeben, es müsse natürlich unter Vorbehalt bezahlt werden, damit \"auch morgen noch Gas aus der Leitung kommt\" (so gesehen beim RBB im Sep. 2005).
In soweit sollten GVU mit unnachgiebigen Abmahnschreiben belegt werden, soweit bewusst weiter diese Einschüchterungstaktik gefahren wird.
M.f.G.
Graf Koks
Harry01:
@Cremer
--- Zitat ---ob die einen administrativen Aufwand haben oder nicht, kann uns kunden zunächst mal nicht interessieren. es ist Sache der Versorger wie sie sich organisieren.
--- Ende Zitat ---
Das ist schon richtig, ändert aber nichts daran, daß immer wieder so argumentiert wird. Schlimmer ist noch, daß die Versorger meinen, damit z.B. Mahnkosten zu rechtfertigen, die ja auch nicht erhoben werden dürfen.
@Graf Koks
--- Zitat ---Dies dürfte dann wohl erst Recht die Frage von (unzulässigen) Versorgungssperren beantwortet haben
--- Ende Zitat ---
Die Versorger haben noch ganz andere Antworten auf die eindeutige Rechtsalage zugunsten der Versorgungskunden erhalten bzw. nachrecherschiert. Warum sonst versuchen sie immer wieder, die Kunden einzuschüchtern und zur vorbehaltlichen Zahlung zu bewegen?
--- Zitat ---Bei nicht wenigen Versorgern habe ich aber den Eindruck, dass man an der \"Schusslinie\" Versorgungseinstellung bewusst weiter herummanövriert, um die Leute zu einer Zahlung \"wenigstens unter Vorbehalt\" zu bewegen.
--- Ende Zitat ---
Genau so sehe ich das auch. Ich glaube nicht, daß der \"Textbaustein\" Sperrandrohung bei allen Versorgern für die Widersprüchler aus der EDV verbannt ist.
--- Zitat ---In soweit sollten GVU mit unnachgiebigen Abmahnschreiben belegt werden
--- Ende Zitat ---
Für Abmahnungen dieser Art hätten Sie doch mitunter die besten Möglichkeiten, oder?
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