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Autor Thema: Subventionen - Ausstieg - Umstieg - und die Folgen  (Gelesen 34404 mal)

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Offline Cremer

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Subventionen - Ausstieg - Umstieg - und die Folgen
« Antwort #60 am: 25. April 2011, 19:31:47 »
@sh,

mit Ihnen kann man einfach nicht vernünftig diskutieren

Sie verstehen von Gesetzen, Verordnungen und Technischen Richtlinien nicht die geringste Spur.

Die SDLWindV ist eine Verordnung, welche im Sinne der ÜNB durch den Gesetzgeber entstanden ist und die Anschaltkritierien für Windkraftanlagen regelt.

Nochmals: lesen Sie die erst mal richtig ehe Sie hier überflächig rumeiern.
MFG
Gerd Cremer
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Subventionen - Ausstieg - Umstieg - und die Folgen
« Antwort #61 am: 25. April 2011, 19:57:14 »
@Cremer:

Ich bitte Sie doch ständig um eine vernünftige Diskussion.

Sobald Sie mir gesagt haben, was ich falsch dargestellt haben soll, können wir vernünftig weiter darüber reden.

Solange Sie sich aber hartnäckig weigern, dies anzugeben, und mich stattdessen ständig auffordern die Verordnung zu lesen, oder behaupten, ich könne diese nicht verstehen, sind Sie nichts weiter als unverschämt.

Wie soll da eine vernünftige Diskussion zustandekommen, können Sie mir das erklären?

ciao,
sh
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Subventionen - Ausstieg - Umstieg - und die Folgen
« Antwort #62 am: 26. April 2011, 09:00:00 »
@sh,

ich versuchs nochmal ;)

bezogen auf Ihren Tread vom 21.4.11 um 18:30 mit der SDLWindV

Lesen Sie dazu auch den Kabinetsentwurf mit der Begründung der zweiten verordnung zur Änderung der Systemdienstleistungsverordnung

http://www.clearingstelle-eeg.de/files/Zweite_Verordnung_zur_Aenderung_der_SDLWindV_Kabinettsbeschluss.pdf

Zitat aus der Begründung
So ergaben die bisher durchgeführten Berechnungen der Oberschwingungsströme bei den meisten Windparks Überschreitungen der Gerenzwerte, obwohl in der Praxis niedrigere Werte nachgemessen wurden, so dass nach den geltenden Anforderugnen die meisten Windparks kein Alagenzertifikat erhielten.
Des weiteren können auch die derzeit leistungsfähigsten Windernergieanlagen erst ab cirka 10% der installierten Nennleistung der Erzeugungsanlage den einseitigen Blindleistungseintrag eines Kabels kompensieren.
Um auch bei Einspeiseleistungen unter 10 Prozent Nennleistung den geforderten Blindleistungsstellbereich zur Verfügung stellen zu können, müsse hohe Zusatzinvestitionen z.B. in Drosselspulen vorgenommen werden. Diesen zusätzlichen Investitionen steht jedoch ein geringer Nutzen entgegen, da der Spannungshaushalt der öffentlichen Netze bei so geringen Einspeiseleistungen kaum beeinflußt wird. Schließlich ist es derzeit -selbst bei hoher Einspeiseleistung- nicht zulässig, die Blindstromleistung durch Wirkleistungsreduktion bereitzustellen. stattdessen ist es in Fällen großer Wirkleistung zum teil erforderlich, zusätzliche kapazitive Blindleistung z.B. Kondensatoren mit entsprechenden erheblichen Kosten zu installieren. Die drei genannten Probleme beim Zertifizierungsverfahren machen den Bau von Windparks in Deutschland unwirtschaftlich. Als Folge könnte der weitere Ausbau der Windenergie zum erliegen kommen.



Es ist immernoch meine Meinung, dass Windkraftanlagen zur Zeit und künftig nicht wirksam zur Blindstromkompensation beitragen können.
Dazu sind immernoch große konventionelle Kraftwerke notwendig. Deshalb ist der Umstieg auf erneuerbare Energie technisch so schnell nicht möglich.
Da hilft auch nichts, wenn Ihre sogenannte \"Netzparität\" in wenigen Jahren erreicht sein soll. Ein Anschluß der EEG-Anlagen an das Netz erfolgt immernoch nach den Vorgaben der ÜNB\'s :]
MFG
Gerd Cremer
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Subventionen - Ausstieg - Umstieg - und die Folgen
« Antwort #63 am: 26. April 2011, 10:27:56 »
Na endlich kommen wir wieder auf eine sachliche Ebene zurück, weil sich der Herr Cremer dazu herabgelassen hat, zu sagen, worauf er hinaus will. ;)

Im Ernst: vielen Dank für die Rückkehr zu einer vernünftigen Diskussion!

Leider stehen Sie, Herr Cremer, mit Ihrer Meinung:

Zitat
Original von Cremer
Es ist immernoch meine Meinung, dass Windkraftanlagen zur Zeit und künftig nicht wirksam zur Blindstromkompensation beitragen können.
Dazu sind immernoch große konventionelle Kraftwerke notwendig. Deshalb ist der Umstieg auf erneuerbare Energie technisch so schnell nicht möglich.
... recht allein da.

Sie haben ja oben sehr schön einen Teil aus der Begründung zitiert.
Um aber Ihre unhaltbare Meinung zu stützen, haben Sie geflissentlich die gleichfalls in dem Papier dargestellte Lösung unterschlagen:

Zitat
B. Lösung
Soweit Probleme beim Anschluss der Anlagen an das Mittelspannungsnetz bestehen, können diese durch einen Verweis auf eine Ergänzung der Mittelspannungsrichtlinie 2008 vom 15. Februar 2011 gelöst werden. Das geltende Berechnungsverfahren fur Oberschwingungsströme wird dort durch Verweis auf ein vereinfachtes Berechnungsverfahren geändert. Auch in der Frage der Bereitstellung von Blindleistung im Teilleistungsbereich zwischen 0 und 10 Prozent der installierten Nennleistung wird dort klargestellt, dass die Erzeugungsanlage in diesem Bereich nicht mehr Blindleistung als maximal 10 Prozent des Betrages der vereinbarten Anschlusswirkung PAY aufnehmen oder liefem darf. Für den Bereich der Hoch- und Höchstspannungsebene werden vergleichbare Änderungen in der SDLWindV vorgesehen.
Mittels Verweis auf die Erganzung der Mittelspannungsrichtlinie 2008 wird schließllich klargestellt, dass der Betreiber einer Erzeugungsanlage zur Bereitstellung von Blindleistung in Fallen von hoher Wirkleistung die Wirkleistung reduzieren darf.
Wenn man nun sowohl die Problembeschreibung als auch die vorgeschlagene Lösung genau liest und auch versteht, dann erkennt man, dass es eigentlich keine technischen Probleme gibt, sondern nur bürokratische, da z.B. die vorgeschriebenen Oberschwingungsberechnungen zu hohe Werte ergaben, die realen Messungen hingegen nicht. Es wird nun die Vorschrift geändert, so dass die Realität besser brücksichtigt wird und die Zertifikate einfacher erteilt werden können, ohne durch falsche Berechnungen blockiert zu werden.

Auch die Beschränkung, dass der Betreiber einer WKA die Wirkleistung nicht reduzieren darf, um geforderte Blindleistung bereitzustellen, wird aufgehoben.

Wie Sie sehen, lieber Cremer, können Windkraftanlagen durchaus Systemdienstleistungen erbringen, um die Netze zu stabilisieren und zu verbessern.

Mir scheint aber, Sie, lieber Herr Cremer, können Verordnungen nicht richtig lesen oder zumindest nicht richtig verstehen?  :D
Wie sich zeigt, haben Sie von der Realität weniger Ahnung, als Sie immer vorgeben.

ciao,
sh
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Subventionen - Ausstieg - Umstieg - und die Folgen
« Antwort #64 am: 26. April 2011, 13:23:16 »
@sh,

mann o Mann :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

Das ich da alleine stehe mit meiner Meinung, ist Ihre ganz persönliche Meinung.

Nun zitieren Sie mal richtig.

Ihr Hinweis (Zitat) \"B. Lösung\" trifft nicht zu.

Sie müssen weiter hinten unter \"Begründung I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Verordnung\" lesen.
Es geht dort um Oberschwingungsströme und Blindleistung. Ich rede die ganze Zeit von Blindleistung. Und da ist dort geregelt:
Satz 2:
\"In der Frage der Bereitstellung von Blindsleistung im Teilleistungsbereich zwischen 0 und 10 Prozent der installierten Nennleistung wird für die Mittelspannungsebene ebenfalls durch Verweis auf die Mittelspannungsrichtlinie 2008 in Verbindung mit der Ergänzung vom 15.2.11 klargestellt, dass die Erzeugeranlage in diesem Bereich nicht mehr Blindleistung als maximal 10 Prozent des Betrages der vereinbarten Anschlusswirkung PAV aufnehmen oder liefern darf. \"

Und nicht wie Sie schreiben um Oberschwingungsströme.

Oberschwingungströme und Blindleistung sind 2 Paar Schuhe, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Werfen Sie hier nicht alles durcheinander bzw. werfen Sie nicht noch andere Sachverhalte hier rein! Hauptsache ich kann schon wieder dagegenhalten.

Siehe auch Mittelspannungsrichtlinie 2008 des BDEW Seite 17 Oberschwingungen und Seite 28 Blindleistung, ggf. Seite 58 und Seite 102ff mit Anschlußbeispiele
MFG
Gerd Cremer
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Subventionen - Ausstieg - Umstieg - und die Folgen
« Antwort #65 am: 27. April 2011, 07:15:05 »
@Cremer:

Sie haben offensichtlich nicht nur Probleme, die Verordnungen oder Beschlussvorlagen zu lesen und zu verstehen, sondern auch meine Beiträge.

Das Oberschwingngsproblem war offenbar ein Problem für die Zertifizierung der Systemdienstleistungen von Windparks. Damit haben die Oberschwingungsberechnungsprobleme (nicht reale Oberschwingungsprobleme!) verhindert, dass Windparks ihre Blindleistungsbereitstellung anbieten konnten.
So in etwa - etwas vereinfacht dargestellt für Sie. ;)

Ich habe also nichts durcheinandergebracht.
Dass ich Oberschwingungen und Blindleistung auseinanderhalten kann, dürfen Sie mir als Elektroingenieur schon zutrauen.

Außerdem habe ich richtig zitiert, denn ich habe den Text unverändert kopiert.

Wenn man jemandem falsches Zitieren vorwerfen kann, dann sind das Sie:
Sie haben einen Teil aus dem Dokument herausgegriffen, um die Sache so erscheinen zu lassen, dass Windparks keine Blindleistung liefern können.

Auch der von Ihnen im letzten Beitrag zitierte Textabschnitt sagt das nicht. Wenn Sie nämlich andere Teile hierzu lesen und nicht wieder unterschlagen, werden Sie verstehen, dass diese Beschränkung bei unter 10% Wirkleistung kein Problem für das Netz darstellt. Wenn bei wenig Wind andere Kraftwerke die Leistung ins Netz einspeisen, können ja auch diese die Blindleistung liefern.
Fazit des Dokuments ist jedenfalls, dass die Zertifizierung von Systemdienstleistungen (Blindleistungsbereitstellung) verbessert und an die realen Gegebenheiten angepasst werden soll, um den weiteren Ausbau der Windkraft nicht durch falsche oder überzogene Vorschriften zu behindern.

Es ist also falsch, zu behaupten, das Dokument würde belegen, dass Windparks keine Blindleistung bereitstellen könnten.

Es nützt Ihnen da auch nichts, nun abzulenken und zu behaupten, ich würde Oberschwingungen und Blindleistung verwechseln.

Es bleibt dabei: Sie haben hier beim Thema Systemdienstleistungen von Windparks Unsinn erzählt.
Leider wollen Sie das nicht eingestehen und wollen offenbar weiterhin Unsinn erzählen.
Das ist schade.

ciao,
sh
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Subventionen - Ausstieg - Umstieg - und die Folgen
« Antwort #66 am: 27. April 2011, 08:19:44 »
@sh,

Sie kapieren wohl garnichts oder Sie wollen hier im Forum immer nur stänkern

Zitat
Das Oberschwingngsproblem war offenbar ein Problem für die Zertifizierung der Systemdienstleistungen von Windparks.
Richtig! Das sage ich ja auch, habe nichts Gegenteiliges behauptet. :D

Zitat
Dass ich Oberschwingungen und Blindleistung auseinanderhalten kann, dürfen Sie mir als Elektroingenieur schon zutrauen.
Nun das nehme ich Ihnen leider nach diesen Äußerungen nicht mehr ab! :D

Zitat
Wenn Sie nämlich andere Teile hierzu lesen und nicht wieder unterschlagen, werden Sie verstehen, dass diese Beschränkung bei unter 10% Wirkleistung kein Problem für das Netz darstellt
Richtig! Ich habe da nichts Gegenteiliges behauptet
In der Verordnung ging es einmal um Oberschwingungen/Oberschwingungsberechnungsprobleme und zum anderen um Blindleistung

Ich sage nicht, dass bei unter 10% es zu Blindleistungsprobleme führt. Ich hatte dazu den Satz 2 der Verordnung aus dem Kabinetsentwurf zitiert.

Für Sie zum Verständnis: Ein Gesetz/Verordnung wird nach Lesungen in den verschiedenen Ausschüssen immer in dieser Form (3 Gliederungen)bekanntgemacht. Zuerst Vorwort mit den Teilen A bis F, dann der Gesetzes-/Verordnungstext sowie anschließend die Begründungen dazu.

Also: ich habe grundsätzlich nur auf die Verordnung verwiesen und Sätze aus dem Kabinetsentwurf daraus zitiert
Verweise nochmals auf die letzte Seite des Kabinetsentwurfes \"Zu Artikel 1 Nummer 3\"

Zitat
Es ist also falsch, zu behaupten, das Dokument würde belegen, dass Windparks keine Blindleistung bereitstellen könnten.
Dieser Satz von Ihnen ist falsch, habe ich nicht behauptet

Sie erzählen hier im Forum Unsinn, müssen überall Ihren Kommentar und Rechthaberei abgeben und verdrehen die Sätze. Hören Sie endlich auf hier das Forum mit Ihren Gebabbel zuzumüllen:D
Es ist besser künftig einfach nicht mehr auf Ihre Threads zu antworten
MFG
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Subventionen - Ausstieg - Umstieg - und die Folgen
« Antwort #67 am: 27. April 2011, 09:10:23 »
Zitat
Original von Cremer
@sh,

Sie kapieren wohl garnichts oder Sie wollen hier im Forum immer nur stänkern
Nein, Gestänkert habe wohl eher Sie, das kann man oben nachlesen.

Ich hatte erzählt, dass immer mehr Windparks aufgerüstet werden, um Systemdienstleistungen wie z.B. Blindleistungsbereitstellung zu erbringen.
Das haben Sie vehement bestritten:
Zitat
Original von Cremer
Zitat
Es ist nun mal Fakt, dass Windparks aufgerüstet werden um Systemdienstleistungen zu erbringen (z.B. Blindleistungsbereitstellung).
Wer glaubt denn soetwas. :rolleyes:
Zitat
Insofern gibt das natürlich für die Zukunft. Ich habe ja gesagt, dass gemäß der BNetzA zur Zeit heute die Windkraftanlagen ungeeignet sind hier Regelaufgaben zu übernehmen.
Sie sind mal wieder viel zu schnell  
Zitat
Es ist immernoch meine Meinung, dass Windkraftanlagen zur Zeit und künftig nicht wirksam zur Blindstromkompensation beitragen können.

Ich habe Ihnen gezeigt, dass Sie falsch liegen.
Daraufhin haben Sie mich mehrfach völlig sinnfrei aufgefordert, die Verordnung zu lesen, und mir vorgeworfen, ich wäre zu dämlich, diese zu verstehen.
Das war schon reichlich unverschämt, da Sie sich trotz mehrfacher Nachfrage recht lange geweigert haben, zu sagen, was an meiner Darstellung falsch ist und weshalb ich daher die Verordnung lesen soll.
Das kann man durchaus als Stänkern bezeichnen, das völlig unsachlich war.

Dann haben Sie einen Teil eines Textes zitiert, um damit wieder Ihre AUssage zu begründen, dass Windparks nicht zur Blindleistungskompensation taugen.
Auch dies habe ich Ihnen widerlegt.

Und nun wollen Sie das alles gar nicht gesagt haben und ich würde nur stänkern?

Geht\'s noch?

ciao,
sh
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Subventionen - Ausstieg - Umstieg - und die Folgen
« Antwort #68 am: 27. April 2011, 09:28:05 »
Zitat
Original von Cremer
Das ich da alleine stehe mit meiner Meinung, ist Ihre ganz persönliche Meinung.

Ich bin auch der Meinung, dass sie hier ganz alleine stehen.

Sie haben behauptet, dass Windkraftwerke keine SDL erbringen können.

Superhaase hat dagegen behauptet dass sie es können. Alte Anlagen werden teilweise nachgerüstet und neue Anlagen müssen es können.

Die SDLWindV die Sie immer wieder zitieren ist geradezu der Beweis dass Ihre ursprüngliche Meinung falsch war. Geben Sie es doch einfach zu und das Thema ist erledigt. Jeder kann sich mal irren.

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Subventionen - Ausstieg - Umstieg - und die Folgen
« Antwort #69 am: 27. April 2011, 10:49:29 »
Zum Thema: Das zahlen auch alleine die Verbraucher, was aber wenigstens im Gegensatz zur irrsinnigen PV-Förderung eher Sinn macht.  ;)

Die SDLWindV regelt die Verpflichtung, dass neu installierte Windmühlen zur Spannungsstützung des Netzes und zur Frequenzhaltung beitragen müssen. Mit dem SDL-Bonus soll die bessere Netzintegration von Windstrom erreicht werden. Dafür erhalten die Windanlagenbetreiber einen Bonus.

Anforderungen SDL von WEA

Windenergie-Bestandsanlagen: Termin zur Stellungnahme 02.05.11*)

Zitat
Die Anfangsvergütung erhöht sich für Strom aus Windenergieanlagen, die vor dem 1. Januar 2014 in Betrieb genommen worden sind, um 0,5 Cent pro Kilowattstunde (Systemdienstleistungs-Bonus), wenn sie ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme die Anforderungen der Verordnung nach § 64 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 nachweislich erfüllen.
[/URL]
Windenergie Repowering

*)PS: Der BdEV  ist u.a. auch gefragt!

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Subventionen - Ausstieg - Umstieg - und die Folgen
« Antwort #71 am: 16. September 2011, 17:08:25 »
Zitat
Original von egn
Deutsche würden für Turbo-Ausstieg zehn Euro pro Monat zahlen
    Tatsächlich zahlen \"Deutsche\" für ihren Strom schon lange erheblich mehr als viele ihrer Nachbarn. Einen \"Turbo-Ausstieg\" haben sie dafür nicht bekommen und Abschalten ist noch lange kein \"Turbo-Ausstieg\" und schon gar  keine \"Turbo-Wende\".

Gigantische Windräder auf jedem Hügel im dichtbesiedelten Baden-Württemberg sind in vieler Hinsicht keine Lösung. Interessanter ist da schon noch diese Idee aus Baden \"Badischer Wirbelwind\".

Da erinnert man sich an Daniel Düsentrieb. ;)

Wenn der Strom ohne Subventionen und Profitgier erzeugt werden kann und er zu attraktiven Marktpreisen angeboten wird, dann könnten diese Mini-Windräder einen Beitrag zur nachhaltigen Energiewende liefern. ... und David gewinnt wieder gegen Goliath! :)[/list]

 

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