In den Versorgungsgebieten Ost und West der EWE waren und sind die Vertragsbedingungen gleich, nur die Preise unterscheiden sich, sind im Osten höher.
Die Urteile des LG Frankfurt/ Oder etc. pp. sind auf das Versorgungsgebite West übertragbar, was jedoch eine entsprechende Prozessführung voraussetzt.
In den \"Rückforderungsprozessen West\" kommt oft eine andere Strategie und Taktik zum Tragen, insbesondere was die Frage \"vollständige\" Rückzahlung betrifft.
Ohne wirksame Einbeziehung einer wirksamen Preisänderungsklausel gilt der bei Vertragsabschluss ursprünglich vereinbarte Preis weiter, zuletzt LG Gießen, Urt. v. 14.03.11 Az. 8 O 116/08.