Energiepreis-Protest > EWE

Durchbruch im EWE-Streit?

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jroettges:
Im Streit um Gaspreise der EWE zeichnet sich jetzt ein Durchbruch ab. Darauf deuten nach NWZ-Informationen zumindest zwei angestrebte Vergleiche zwischen dem Oldenburger Versorger und 67 klagenden Kunden vor den Oberlandesgerichten (OLG) Oldenburg und Celle um Fälle auch vor 2007 hin.

mehr: NWZ-Artikel vom 12.4.2011

EWEProtest:
Soll das jetzt etwa bedeuten, dass als Basis für die Berechnung der Rückzahlung der Preis von 4,51 Euro statt 4,11 Euro je kw/h für die Zeit 2008-2009 zu Grunde gelegt werden soll? Das wäre doch ein Witz. Der letzte gültige Preis gemäß gültiger AGB war 4,11 Euro...

angeljustus:
In div. Zeitungsartikeln betreibt die EWE wieder alte Verschleierungspropaganda mit vollmundigen Rückzahlungsversprechungen.

In der OV wurde gleichzeitig eine Gaspreiserhöhung angekündigt. Also nix neues.

Siehe auch hier: NWZ vom 13.04.2011

Dazu passt dann natürlich auch gut dieses: EWE Pressemitteilung

Unglaublich, mit welcher Dreistheit die EWE weiterhin vorgeht!

EWEProtest:
Den Brinker werde ich demnächst mal besuchen. Er rafft es anscheinend nicht, dass die Kunden so dumm nicht sind und sich nicht verarschen lassen. Mal schön auf die Füße treten, dem Kleingeist...

jroettges:
Die Ankündigung der EWE, eine hundertprozentige Rückzahlung von umstrittenen Gaspreiserhöhungen vorzunehmen, erhitzt weiterhin viele Gemüter. Zahlreiche Leser und mehrere Anwälte kritisierten gegenüber dieser Zeitung heftig den von der EWE favorisierten Ausgangswert von 4,51 Cent je Kilowattstunde für ihre Rückzahlungsberechnungen. Sie verweisen auf die 4,11 Cent/kWh, die in zahlreichen Amtsgerichten Grundlage für Urteile gegen EWE auf volle Rückzahlung wurden, bisher ohne bekannte Ausnahme. Mehr als 7000 Verfahren sind anhängig. Die EWE verweist für die 4,51 Cent auf einen Hinweisbeschluss des 5. Senats des Oberlandesgerichtes (OLG) Oldenburg.

Artikel in der NWZ

Wie man hier sehen kann, hat die EWE am 1. Oktober 2006 ihren Preise (Classic, netto) auf die ominösen 4,51 ct/kWh erhöht, obwohl die Einkaufspreise just danach kräftig gefallen sind.

Die Preisanpassung vom 1. April 2007 auf 4,11 ct/kWh war die letzte nach den \"alten\" Bestimmungen, die beim EuGH ihrer Prüfung harren.

Die \"neuen\" Bestimmungen zur Preisanpassung in den AGB der EWE vom 1. April 2007 hat der BGH  für unwirksam erklärt. Dazu laufen nun über 7000 Rückzahlungsprozesse, viele davon bereits auf der Basis 4,11 ct/kWh zugunsten der Verbraucher entschieden. Wie der 5. Senat des OLG Oldenburg nun den Basiswert von 4,51 ct/kWh begründen will, das bleibt eine spannende Frage.

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