Energiepreis-Protest > RWE Westfalen Weser Ems (ehemals)
Preisgleitklausel RWE feststellen?
Cremer:
@harvey,
lesen Sie bitte die Threads aus den vergangenen Tagen.
zum Beispiel hier:
allgemein Widerspruch gegen Energiepreise einlegen ???
Da finden Sie die Antworten. Wir können leider nicht jeden Neuen komplett beraten, haben Sie bitte dafür Verständnis.
In kürze:
Widerspruch einlegen auf die Preissteigerung 1.1.05, akzeptieren Sie nur die Preise vom September 2004.
Kürzen Sie die Jahresrechnung auf diese alten Preise, sofern die Jahrerechnung noch nicht vorliegt.
War die Jahresrechnung gestellt ist, so haben Sie die Preise des Vedrsorgers anerkannt und der Vorgang ist abgeschlossen.
Dies schließt aber nicht aus, wenn Sie jetzt Widerspruch einlegen, das Sie nur die Preise vom September 2004 akzeptieren.
Also ab dem neuen Jahresberechnungszeitraum mit dem Verbrauch vom letzten Jahr und den Preisen vom Sep. 04 hochrechnen und durch die Abschlaganzahl dividieren. Damit erhalten Sie die neue Abschlagshöhe. Nur diese überweisen, bzw. die Einzugsermächtigung begrenzen.
Sie müssen am Ende des Abrechnungszeitraumes auf alle Fälle eine Nachzahlung haben, denn der Versorger rückt Guthaben nicht raus. Sie wären auf einen für Kunden schlechtgestellten Rückforderungsprozess angewiesen.
Sonnenschein:
Hallo zusammen,
Ist es möglich, dass ich von Preisänderungen erst mit der Abrechung informiert werde? Ich muss doch wenigstens die Möglichkeit bekommen, meinen Zwischenzählerstand anzugeben.
Viele Grüße
Sonnenschein
Cremer:
@Sonnenschein,
es ist übrlich und es genügt rechtlich vollkommen, dass die Versorger die Preisänderungen in der örtliche Tagespresse bekanntgeben.
Wer keine hat, hat Pech, leider.
Persönliche Schrieben über Tarifänderungen gibt es nicht.
Sonnenschein:
@Cremer
Ich erhalte bald die Jahresrechnung. Mit meinem dann eingelegten Widerspruch ist der erhöhte Betrag ja sofort nicht mehr fällig. Ich kann also direkt nach Erhalt der Rechnung Widerspruch einlegen und zahle den Betrag auf Grundlage der alten Preise. Notfalls storniere ich die Abbuchung und überweise. Richtig?
Über den Zeitpunkt der Preiserhöhung kann ich aber nur spekulieren, nirgendwo kann ich etwas nachlesen. Das ist doch ein Witz! Muss ich eine Zeitung abonnieren und bezahlen? Am Ende ist es eine bestimmte Zeitung oder noch besser, jedesmal eine andere.
Viele Grüße
Sonnenschein
Cremer:
@Sonnenschein,
es ist taktisch besser jetzt sofort Widerspruch einzulegen. Dann kann ggf. der Versorger nicht argumentieren, \"Ja Jahresrechnung erhalten und dann Widerspruch eingelegt, weil die Preise gestiegen sind.\"
es fällt Ihnen dann auch argumentativ leichter das Antwortschreiben mit die von Ihnen korrigierten Jahresrechnung zu begründen. \"Gemäß meinem Widerspruch vom xx.xx.xx habe ich Ihre Jahresrechnung korrigiert auf die Preise für Gas vom September 2004.
Dringend zu empfehlen ist, jetzt die Einzugsermächtigung oder Lastschrift zu stornieren. Tätigern Sie nur Überweisungen oder Daueraufträge.
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