Energiepreis-Protest > RWE Westfalen Weser Ems (ehemals)

Preisgleitklausel RWE feststellen?

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harvey:
Hallo,
ich habe nun auch den Musterbrief über die Ablehnung der Gaspreiserhöhung an die RWE-Weser-Ems geschickt, und von denen auch ein Antwortschreiben erhalten, die Erhöhungen entsprächen den \"vereinbarten Vertragsbedingungen\".
Ich bin seit ca. 1990 dort Kunde (die hießen damals wohl noch VEW) und finde die alten Vertragsunterlagen nicht mehr.

Gab es in den Verträgen eventuell die Preisgleitklausel? Wie kann man das nachträglich feststellen?

Weiß jemand vielleicht auch, wann die letzte Gaspreiserhöhung der RWE war, und in welcher Höhe?
Danke schon mal.

RR-E-ft:
@harvey

Seien Sie ganz unbesorgt.

Verlangen Sie einfach von Ihrem Versorger den Nachweis, dass dieser überhaupt zu einseitigen Preisanpassungen berechtigt ist (Palandt, BGB, 64.A., § 315 Rn. 19).

Dann ist es an Ihrem Versorger nachzuweisen, dass er überhaupt berechtigt ist, die Preise zu erhöhen.

Kann er den Nachweis nicht führen, d.h. Ihnen Unterlagen zur Verfügung stellen, aus denen sich solches ergibt, ist er überhaupt nicht zu Preisänderungen berechtigt.

Sie wären also schlecht beraten, selbst auf die Suche zu gehen.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

harvey:
Hallo,

>verlangen Sie einfach von Ihrem Versorger den Nachweis, dass dieser >überhaupt zu einseitigen Preisanpassungen berechtigt ist (Palandt, BGB, 64.

Die Forderung steht ja schon im Musteranschreiben (wenn auch ohne Palandt-Angaben). Ich soll also diesen Nachweis nochmals explizit anfordern?

Danke

RR-E-ft:
@harvey

Solange der Nachweis nicht erbracht ist, brauchen Sie gar nichts zu machen.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

harvey:

--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---@harvey
Solange der Nachweis nicht erbracht ist, brauchen Sie gar nichts zu machen.
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
--- Ende Zitat ---


Danke für die mutmachenden Infos. Dann gehen wir mal aufs Ganze. Zum 1.1.2005 hat die RWE die Preise wohl um ca. 11% erhöht, jetzt zum 1.10. nochmal um 9% (grotesk, dass man das nur aus der Presse erfährt, nicht vom Vertragspartner). Ich überlege, rückwirkend auch die Erhöhung zum 1.1. anzugreifen, ab aktuellem Datum. Ist das Ok? Irgendwo habe ich einen \"billigen\" Preis von 4,2x cent/kwH gefunden, kann man den ansetzen? Meine letzte Rechnung bezieht sich auf 10/03 bis 10/04, da lag der Arbeitspreis bei 3,9c/kWh incl. MWst.

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