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Warnung vor Fixpreisen

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RR-E-ft:
Quelle: http://www.strom-magazin.de (Professionals)

GASPREISE
07.10.2005, 08:47 Uhr

Verbraucherberatung warnt vor Fixpreis-Angeboten von Gas-Versorgern

Die Verbraucher-Zentrale Hessen warnt Gaskunden vor Angeboten mit Festpreisen. Diese \"Fix-Gas-Preisangebote\" seien mit Vorsicht zu genießen und verlockten die Kunden, \"im Zweifel ihre Verbraucherrechte vollständig\" aufzugeben, sagte der Rechtsanwalt der Zentrale, Peter Lassek, am Donnerstag in Frankfurt am Main.
...


Links zur News
http://www.verbraucher.de/

Graf Koks:
Ich teile die Sichtweise von Kollegen Lassek nicht, was die Zeit nach Auslauf eines Fixpreisangebotes angeht:

Alleine das \"Zurückfallen\" in einen allgemeinen Tarif verhindert nicht, dass dann der (jeweils aktuelle) Preis vom Versorger einseitig festgesetzt wird. Es gibt dann wie immer keinen Verhandlungsspielraum. Der Kunde entnimmt weiter Gas und der Versorger legt einen Tarif fest bzw. gruppiert den Kunden wieder irgendwo ein.

Wohlklingende Namen stoßen dieses Prinzip nicht um: Die Versorger versuchen in der Tat, durch eine Erweiterung des Angebots einen \"Verhandlungs\"spielraum zu suggerieren, der nichts an dem Moment der Einseitigkeit der Preisbestimmung und damit der Anwendbarkeit von § 315 BGB ändert.

Die Fixpreisangebote sind gleichwohl aus den bereits erwähnten Gründen Augenwischerei und von ihnen ist dringend abzuraten !


Vgl. auch hier:
Fixpreisangebote bei Erhöhung Falle für die Kunden

Schöne Grüße aus Berlin
vom Grafen

RR-E-ft:
@Graf Koks

Die Warnung der VZ ist korrekt.

Alles andere ist zu kompliziert für Verbraucher.

Der einzig richtige Fixtarif lautet \"§ 315 BGB, Stand September 2004 unter Vorbehalt\".


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Graf Koks:
@RR-E-ft:

Mein Ansatz ist der, dass ich diese Information gerade für die nicht ganz kleine Zahl der schon \"ins Netz gegangenen\" Fix-Vertragskunden schreibe.

Auch an die müssen wir denken.

Ich denke so arg überfordere ich die Leser nicht ?
Oder doch ?

@Forum: Ihre Meinung ist gefragt!

M.f.G. aus Berlin
der Graf

Hauseigentümer:
Einen netten Gruß in die Runde!

Ich habe letztes Jahr einen Festvertrag bis einschließlich 31.10.2005 abgeschlossen. Heute kam ein Angebot für einen neuen Tarif ab dem 1. November 2005 ins Haus. Durch eine kurze Kalkulation stellte ich eine jährliche Mehrbelastung von rund 500 € fest!

Meine Fragen:

Wie kann und muss ich mich verhalten bzw. habe ich überhaupt eine Möglichkeit mich gegen diese Erhöhung zu wehren, da ja mein Festvertrag ausläuft?

Ich habe im Forum und auf anderen Internetseiten zu dieser Vertragsart keine Hinweise gefunden.

Ich danke im voraus für Ihr Interesse und verbleibe in Hoffung, dass ich gegen diese Tarifsteigerung angehen kann.

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