Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Die Mär vom billigen Strom  (Gelesen 8069 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Wolfgang_AW

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.368
  • Karma: +12/-9
Die Mär vom billigen Strom
« am: 01. April 2011, 03:46:24 »
Billiger Atomstrom: Keine Haftung für die Folgen

Zitat
Viele Experten fordern dennoch eine höhere Absicherung für Atomkraftwerke - am besten per Gesetz. Das hätte jedoch einen entscheidenden Nachteil: Die Versicherungsprämien wären so hoch, dass Atomstrom kaum noch bezahlbar wäre. Dessen Preis spiegelt im Moment nicht annähernd die Risiken, die mit seiner Produktion verbunden sind - er müsste viel höher sein. Offenbar kommt der \"billige\" Atomstrom nur durch diesen Haftungstrick zustande. Berücksichtigt man die Kosten solcher Versicherungsprämien, wäre selbst der teuerste Ökostrom in Deutschland noch billiger. Panorama über das Märchen vom billigen Atomstrom.

Subventionen der Atomenergie

Zitat
Die staatliche Förderung der Atomkraft wird bis heute nicht umfassend bilanziert und bewusst verschleiert. In den Subventionsberichten der Bundesregierung werden für den Zeitraum von 1950 bis heute lediglich finanzielle Hilfen für die Landwirtschaft nach dem Tschernobyl-Gau von 1986 in Höhe von rund 200 Mio. Euro als Atomsubvention aufgeführt. Eine von Greenpeace beim Forum Ökologisch-Soziale Steuerreform (FÖS)in Auftrag gegebene Studie bilanziert erstmals weitgehend vollständig alle staatlichen Förderungen zu Gunsten der Atomenergie.

Studie der Staatliche Förderungen der Atomenergie

Daraus zur Haftung S. 91 ff

Zitat
In Deutschland müssen Kernkraftwerksbetreiber eine Deckungsvorsorge für Kraftwerksunfälle von 2,5 Mrd. € nachweisen. Durch eine Haftpflichtversicherung sind davon 256 Mio. € abgedeckt, die Prämie dafür beträgt gegenwärtig für alle 17 Atomkraftwerke 13,3 Mio. € pro Jahr bzw. 0,008 Ct/kWh. Die restliche Deckungsvorsorge von 2,244 Mrd. € leisten die deutschen Kernkraftwerksbetreiber durch gegenseitige Garantieerklärungen.

Aus der folgenden Tabelle (S. 92) beispielhaft entnommen:

Wenn man eine Deckungssumme von 249 Mrd € annimmt (entspricht 10% des BIP 2008 ) entstände hochgerechnet eine Haftpflichtprämie von 13.004,4 Mio, was 8,128 €Ct/kwh entspräche.

Atomstrom wäre schon längst nicht mehr konkurrenzfähig, wenn nicht der größte Teil der Kosten der Gesellschaft aufgebürdet würden. Nur so kommen die stetig wachsenden Milliardengewinne zustande.

Und einige verschließen immer noch fest die Augen und verdrängen die riesigen Lasten.
Rückbau, Konrad, Asse, Morsleben, Gorleben. Selbst wenn alle AKW abgeschaltet würden, werden die Kosten noch Jahrzehnte auflaufen.


Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
„Es hat sich bewährt, an das Gute im Menschen zu glauben, aber sich auf das Schlechte zu verlassen.“

(Alfred Polgar)

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Die Mär vom billigen Strom
« Antwort #1 am: 01. April 2011, 12:01:56 »
Selbst von günstigen Stromerzeugungskosten hat bis auf die Anlagenbetreiber niemand etwas, weil diese für die Strom- Großhandelspreise nach der merit- order- Preisbildung gar nicht preisbestimmend sind.

Den Strompreis bestimmen immer die teuersten Kraftwerke am Netz, also die Anlagen mit den höchsten Stromerzeugungskosten.

Es gibt ersichtlich auch nirgends Tüten mit besonders günstigem Atomstrom zu kaufen.

Offline PLUS

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 3.319
  • Karma: +6/-6
Die Mär vom billigen Strom
« Antwort #2 am: 01. April 2011, 12:07:42 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Selbst von günstigen Stromerzeugungskosten hat bis auf die Anlagenbetreiber niemand etwas, weil diese für die Strom- Großhandelspreise nach der merit- order- Preisbildung gar nicht preisbestimmend sind.
    Ich kann ja vielem zustimmen, aber so absolut ist das nicht richtig!

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Die Mär vom billigen Strom
« Antwort #3 am: 01. April 2011, 12:12:11 »
Dann erklären Sie mal bitte, wo Atomstromer ihren kostengünstig erzeugten Strom unterhalb desjenigen Marktpreises feilbieten, der sich nach der merit-order- Preisbildung immer nach den Grenzkosten der im Netz benötigten teuersten Erzeugungseinheit bildet. Oder weisen Sie zumindest mal einen Zeitpunkt nach, an welchem die gesamte Energienachfrage nach Elektrizität auf dem Markt allein aus  Atomkraftwerken mit geringeren Stromerzeugungskosten gedeckt wurde, so dass deren Grenzkosten für den Marktpreis preisbestimmend waren.

Ich habe schon viel gehört, aber davon eben gerade nicht.

Der Betrieb der Atomkraftwerke wird allein wegen deren Rentabilität verteidigt.
Und jene Rentabilität ergibt sich nur aus der Differenz der Stromerzeugungskosten zu den Marktpreisen für Strom, zu denen dieser abgesetzt wird.

Die Stromkonzerne betreiben die Atomkraftwerke weder aus Gemeinwohlinteresse noch aus Klimaschutzinteresse.
Die kennen nur ein einziges Interesse.
Und wenn dieses nicht mehr befriedigt werden kann, dann gehen die Meiler ganz einfach vom Netz. Und niemand weint ihnen eine Träne nach.

Was meinen Sie wohl, wo die hohen negativen Strompreise an der Börse herrühren?

Die rühren daher, dass auch die Atomkraftwerke bei hoher EEG- Einspeisung ins Netz nicht runtergeregelt werden und sie ihre Stromerzeugung nicht schnell und umfassend genug drosseln können und man deshalb Leuten viel Geld dafür bieten muss, dass deren Strom auch noch einen Abnehmer findet, damit es wegen der resultierenden Ungleichgewichtslage zwischen zeitgleicher Stromerzeugung und Stromnachfrage nicht zum Netzzusammenbruch kommt.
Teilweise müssen dann blitzschnell in sehr großem Umfange EEG- Stromerzeugungseinheiten vom Netz genommen werden, damit die Atomkraftwerke weiter produzieren und einspeisen können.

So bremsen Atomkraftwerke EEG- Stromerzeugungsanlagen am Netz, deren Wirtschaftlichkeit und deren weiteren Ausbau aus, um dann wieder zu behaupten, ohne die Atomkraftwerke könnte die Nachfrage nicht sicher gedeckt werden, weil es immer noch an EEG- Stromerzeugungsanlagen fehle.

Offline PLUS

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 3.319
  • Karma: +6/-6
Die Mär vom billigen Strom
« Antwort #4 am: 01. April 2011, 12:39:18 »
Zitat
Original von RR-E-ft
...Der Betrieb der Atomkraftwerke wird allein wegen deren Rentabilität verteidigt.
Und jene Rentabilität ergibt sich nur aus der Differenz der Stromerzeugungskosten zu den Marktpreisen für Strom, zu denen dieser abgesetzt wird.

Die Stromkonzerne betreiben die Atomkraftwerke weder aus Gemeinwohlinteresse noch aus Klimaschutzinteresse.
Die kennen nur ein einziges Interesse.
Und wenn dieses nicht mehr befriedigt werden kann, dann gehen die Meiler ganz einfach vom Netz.
    So ist es, wird und wurde auch nie bestritten. Alles was Profit bringt wird so verteidigt. Da machen Atomkraftwerke keine Ausnahme! Es ist nur nicht so, dass davon alleine die AKW-Betreiber etwas hätten!

    Die Anlagenbetreiber sind Teil der Volkswirtschaft (Arbeitsplätze, Investitionen, etc. pp. ) und sie zahlen daraus nicht wenig und noch aus dem erzielten Profit, so verwerflich der auch immer ist, diverse Steuern. Die Einnahmen sind  für Bund, Länder und Kommunen unverzichtbar, wie man immer wieder lesen und hören darf. Irgendwie werden die Lücken dann beim Verbraucher und Bürger ihren Ausgleich suchen.

    Sorry, aber bei den PV-Profiten, die ja auch erst über die EEG-Umlage erzielt werden, sind diese Profitorientierung und diese Argumente dann in Ordnung?!

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Die Mär vom billigen Strom
« Antwort #5 am: 01. April 2011, 12:58:00 »
@PLUS

Ja die Volkswirtschaft ist in ihrer Vorstellung wohl ein geschlossener Kreislauf, in der das Vermögen untereinander nur hin und her geschoben wird, jedoch nicht verloren geht.
Dann ist es auch wurscht, bei wem das Geld landet.

Volkswirtschaftlich wäre es dann ebenso von Vorteil oder wenig nachteilig, wenn EEG- Anlagenbetreiber durch Fehlallokationen zuviel bekommen.
Die sind ja schließlich auch Teil der Volkswirtschaft und da haben wir deshalb auch alle etwas davon.

Warum prangern Sie dann Hersteller von EEG- Stromerzeugungsanlagen und Betreiber solcher Anlagen überhaupt an?

Was meinen Sie wohl, welche Investitionen überhaupt erst einmal angeschoben werden, wenn die Atomkraftwerke vom Netz gehen.....

Investitionen in neue Erzeugungsanlagen in Milliardenumfang wurden nach dem Herbst der falschen Entscheidungen alle auf Eis gelegt.

Der Betrieb der Atomkrataftwerke führt zu volkswirtschaftlich schädlichen Fehlallokationen, die unsere Zukunftsfähigkeit gefährden.

Der Rückbau der AKW sichert auch für Jahrzehnte sichere Arbeitsplätze.
Am sichersten sind freilich die Arbeitsplätze für Betrieb und Bewachung eines atomaren Endlagers, wenn man erst einmal eines hat.
Diese  Arbeitsplätze sind dann für Jahrtausende sicher.
Kostet auch volkswirtschaftlich nichts.  

Manche EEG- Förderung führt auch zu volkswirtschaftlich schädlichen Fehlallokationen, weil es eben volkswirtschaftlich nicht egal ist.

Die Mittelstandspartei FDP hätte sich wohl eigentlich nicht zur Atomkraft- Partei, sondern zur Partei der Dämmplatte und Energieeffizienz ... profilieren müssen, um Arbeitsplätze und Geschäftsaussichten für den Mittelstand zu fördern.

Offline superhaase

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 4.098
  • Karma: +7/-6
  • Geschlecht: Männlich
Die Mär vom billigen Strom
« Antwort #6 am: 01. April 2011, 13:21:53 »
Zitat
Original von PLUS
aus dem erzielten Profit, so verwerflich der auch immer ist, ...
Ich verstehe nicht, warum bei Ihnen jeglicher Profit immer gleich verwerflich ist.
Hängen Sie da etwa einem verträumten kommunistischen Weltbild an?

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline PLUS

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 3.319
  • Karma: +6/-6
Die Mär vom billigen Strom
« Antwort #7 am: 01. April 2011, 13:52:27 »
@RR-E-ft, Ihre ausholende Antwort ändern nichts daran, dass Ihre Feststellung  \"Selbst von günstigen Stromerzeugungskosten hat bis auf die Anlagenbetreiber niemand etwas\", so nicht richtig ist.

... und die \"Mär vom billigen Strom\" diskutieren Sie im Übrigen ja schon hier: Mythos § 2 EnWG

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Die Mär vom billigen Strom
« Antwort #8 am: 01. April 2011, 14:15:21 »
Zitat
Original von PLUS
@RR-E-ft, Ihre ausholende Antwort ändern nichts daran, dass Ihre Feststellung  \"Selbst von günstigen Stromerzeugungskosten hat bis auf die Anlagenbetreiber niemand etwas\", so nicht richtig ist.

... und die \"Mär vom billigen Strom\" diskutieren Sie im Übrigen ja schon hier: Mythos § 2 EnWG

@PLUS


Alter Schwätzer!

Da kann man mal sehen, wie einer viel liest und deshalb trotzdem nichts begreifen muss.

Die Stromerzeugungskosten der Atomkraftwerke haben doch nichts mit der Billigkeit (zu deutsch: Vertragsgemäßheit) der einseitigen Strompreisbestimmung eines Grundversorgers gem. § 315 Abs. 1 BGB zu tun.

Gäbe es für Ihre Dampfplauderei eine passende Turbine, wäre die Stromnachfrage wohl vollständig gedeckt.  ;)

Offline PLUS

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 3.319
  • Karma: +6/-6
Die Mär vom billigen Strom
« Antwort #9 am: 01. April 2011, 14:35:08 »
Zitat
Original von RR-E-ft
@PLUS
Alter Schwätzer!
Da kann man mal sehen, wie einer viel liest und deshalb trotzdem nichts begreifen muss.
Die Stromerzeugungskosten der Atomkraftwerke haben doch nichts mit der Billigkeit (zu deutsch: Vertragsgemäßheit) der einseitigen Strompreisbestimmung eines Grundversorgers gem. § 315 Abs. 1 BGB zu tun.
Gäbe es für Ihre Dampfplauderei eine passende Turbine, wäre die Stromnachfrage vollständig gedeckt.  ;)
    So so, von einer Beschränkung auf die Grundversorgung steht auch nichts in § 1 und § 2 EnWG. Die ist dort überhaupt nicht erwähnt.  Wer diskutiert denn hier über den § 315 BGB? Ich denke es geht um die Mär vom billigen Strom? \"Billiger Atomstrom\" ist doch ohnehin unbezahlbar, über was schwätzen Sie dann hier?

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Die Mär vom billigen Strom
« Antwort #10 am: 01. April 2011, 14:40:21 »
Billigkeit im Sinne von § 315 BGB meint Vertragsgemäßheit bei bestehendem einseitigen Leistungsbestimmungsrecht. Es ist nicht ersichtlich, wo Atomkraftwerksbetreiber ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht im Sinne von § 315 Abs. 1 BGB hinsichtlich des Strompreises für ihren Stromabsatz überhaupt in Anspruch nehmen.

Der Atomstrom wird zu den nach der merit-order- Preisbildung bestimmten Marktpreisen abgesetzt.  

Bei Internalisierung bisher sozialisierter Lasten und Kosten (so wie bei den CO2- Zertifikaten für Verbrennungskraftwerke) gäbe es auch schon keine niedrigen Stromerzeugungskosten bei den alten Atommeilern.

Zutreffend ist auch, dass die fehlende Internalisierung entsprechender Kosten die volkswirtschaftlich schädliche Fehlallokation befördert, weil sie eine preisliche Wettbewerbsverzerrung gegenüber anderen Erzeugungsanlagen darstellt. Bei Internalisierung entsprechender volkswirtschaftlicher Kosten würde Strom aus Atomkraftwerken zur Deckung der Energienachfrage nach der merit order weniger, möglicherweise überhaupt nicht eingesetzt, weil jede andere Stromerzeugung mit geringeren Kosten verbunden wäre.

Offline PLUS

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 3.319
  • Karma: +6/-6
Die Mär vom billigen Strom
« Antwort #11 am: 01. April 2011, 14:52:57 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Billigkeit im Sinne von § 315 BGB meint Vertragsgemäßheit bei bestehendem einseitigen Leistungsbestimmungsrecht. Es ist nicht ersichtlich, wo Atomkraftwerksbetreiber ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht im Sinne von § 315 Abs. 1 BGB hinsichtlich des Strompreises für ihren Stromabsatz in Anspruch nehmen. Bei Internalisierung bisher sozialisierter Lasten und Kosten (so wie bei den CO2- Zertifikaten für Verbrennungskraftwerke) gäbe es auch schon keine niedrigen Stromerzeugungskosten bei den alten Atommeilern. Zutrffend ist auch, dass die fehlende Internalisierung entsprechender Kosten die volkswirtschaftlich schädliche Fehlallokation befördert, weil sie eine preisliche Wettbewerbsverzerrung gegenüber anderen Erzeugungsanlagen darstellt.
    Sorry, ist das ein juristisches Seminar. Was die Billigkeit im Sinne von § 315 BGB meint ist das Gegenstand dieser Diskussion?  Der Ausstieg aus der Nutzung der Atomkraft  ändert nichts an der Verpflichtung zu allen Zielen des § 1 EnWG. Die Ziele stehen außerdem nicht nur dort.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Die Mär vom billigen Strom
« Antwort #12 am: 01. April 2011, 14:56:51 »
Nach Internalisierung der volkswirtschaftlichen Kosten ist bereits die Erzeugung nicht preisgünstig.

Mit Rücksicht auf die Risiken und Folgelasten war sie auch noch nie umweltverträglich. Von \"sicher\" reden wir gar nicht erst.

Unter diesen Gesichtspunkten kann die Stromerzeugung in Atomkraftwerken  bei Lichte betrachtet auch gegen die Verpflichtung aus §§ 2 Abs. 1 , 1 Abs. 1 EnWG verstoßen.

Offline PLUS

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 3.319
  • Karma: +6/-6
Die Mär vom billigen Strom
« Antwort #13 am: 01. April 2011, 15:04:04 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Nach Internalisierung der volkswirtschaftlichen Kosten ist bereits die Erzeugung nicht preisgünstig. Mit Rücksicht auf die Risiken und Folgelasten war sie auch noch nie umweltgerecht.
Unter diesen Gesichtspunkten kann die Stromerzeugung in Atomkraftwerken  auch gegen die Verpflichtung aus §§ 2 Abs. 1 , 1 Abs. 1 EnWG verstoßen.
    Nach Fukushima kann man getrost \"kann\" streichen. Aus dem genannten Gesichtspunkt steigen wir in Deutschland nicht erst seit Fukushima aus der Kernkraft aus. Wir bauen hier kein AKW mehr. Nach Fukushima wird sich der Ausstieg beschleunigen, aber das hat weiter unter Beachtung aller genannten Zielen bei jeder Art von Energieerzeugung zu geschehen.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Die Mär vom billigen Strom
« Antwort #14 am: 01. April 2011, 15:17:34 »
Fukushima hat für viele nur die Erkenntnis gebracht, dass die Anlagen nicht sicher sind. Andere hatten die Erkenntnis schon früher. Es gibt auch viele, die eine entsprechende Erkenntnis bis heute nur vortäuschen.

Autarke Notstromversorgung für lediglich zwei Stunden reicht eben nicht für die Kühlung, wenn die Stromversorgung aus dem Netz länger ausfällt.
Dann kann sich durchaus Wasserstoff bilden und es kann auch mal so Bumms machen, dass es zur Kernschmelze und zum unkontrollierten und dauerhaft unkontrollierbaren Austritt von Strahlung kommt....
Nichts anderes ist in Fukushima abgelaufen.

Hätte man die Erkenntnis früher gehabt, hätte man die Altmeiler früher vom Netz genommen, entsprechende Reserveleistung vorausgesetzt.

In diesem Sinne waren sie nie geeignet, die Energieversorgung sicherzustellen.

Man kann doch nur von Glück reden, dass zwischenzeitlich so viele Reserven am Netz sind, dass man die unsicheren Altmeiler jedenfalls  auf einen Schlag vom Netz nehmen konnte. Noch besser wäre es, man hätte schon die notwendigen Reserven, um sogleich alle Atomkraftwerke vom Netz zu nehmen. Davon ist vorgeblich selbst der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU im Deutschen Bundestag überzeugt. Fast alle  wollen jetzt die Atomkraftwerke so schnell als möglich abschalten, nur die Stromkonzerne nicht.

Der Aufbau dieser Reserven mag in Bezug auf die EEG- Förderung volkswirtschaftlich 10 Milliarden gekostet haben.

Was würde denn nur die Neuerrichtung eines einzigen sichereren Atomkraftwerkes kosten? Und wie steht es dann um die volkswirtschaftliche Kosten- Nutzen- Relation?

Wegen der volkswirtschaftlichen Fehlallokation in den letzten Jahrzehnten sind wir jetzt in der dämlichen Lage, Atomkraftwerke selbst dann am Netz zu lassen, wenn wir diese als unsicher erkannt haben, eben weil die Leistungsreserven infolge des zu langsamen Umbaus noch nicht vorhanden sind, denn den Blackout können wir uns volkswirtschaftlich  auch nicht leisten.

Unterblieben ist der Umbau deshalb, weil die Atomkraftwerke für die Stromkonzerne so rentabel waren und diese sich deshalb gegenüber der Politik so stark für deren Weiterbetrieb einsetzen konnten.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz