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Autor Thema: Muss man den Grundpreis vom Strom bezahlen , wenn der Strom gesperrt war?  (Gelesen 7332 mal)

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Offline rolf7897

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Guten Abend,

vom 07.02.2011 bis zum 22.12.2011 war bei mir der Strom gesperrt weil ich die Nachzahlung nicht zahlen konnte. Nun bekam ich heute die Jahresrechnung und da war der Grundpreis mit aufgezählt. Man hat ihn wie folgt beanschlagt.

Grundpreis

Zeitraum , Preis pro Jahr , Tage , anteilige Tage , Summe

15.06.11 - 31.12.11 , 78.00€ , 365 , x 200 , 42.74€

Meine Frage ist die , wieso werden die 200 Tage angerechnet ? Hätte ich bis heute kein Strom würden sie doch auch wegfallen oder ? Muss ich den Grundpreis überhaupt für die 200 Tage bezahlen , weil ich ja bis zum 22.12.2011 gesperrt gewesen bin. Müsste ich nicht nur die 9 Tage also vom 23.12.11 bis zum 31.12.11 zahlen?
Ich verstehe das so, mit der Schlussrechnung die ich von RWE bekam endete doch auch mein Vertragsverhältniss oder? Ich bezog ja kein Strom mehr über den Zähler muss ich dann trotzdem dafür bezahlen?

Danke für die Antworten

Mfg Rolf
« Letzte Änderung: 12. Juli 2012, 03:03:22 von rolf7897 »

Offline bolli

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Sie verwenden einmal den Begriff "Jahresrechnung" und einmal den Begriff "Schlussrechnung". Welcher wurde denn nun auf der Rechnung verwendet. Bei einer Schlussrechnung ist das Vertragsverhältnis BEENDET. Dann wäre tatsächlich keine Grundgebühr mehr zu bezahlen. Haben Sie aber nur eine Jahresrechnung erhalten, läuft das Vertragsverhältnis in den meisten Fällen automatisch weiter, und zwar unabhängig davon, ob Sie nun Strom abnehmen (können) oder nicht. Schließlich haben Sie ja den Umstand, dass kein Strom floss, selbst zu verantworten gehabt und der Versorger hatte ebenfalls weiterhin gewisse Grundkosten in Verwaltung, Zählervermietung und ähnlichem. In diesem Fall erscheint mir die Ansetzung der Grundkosten trotz Sperre grundsätzlich durchaus rechtmäßig, ohne dass ich nun weitere Einzelheiten des Falles kennen würde und beurteilen könnte.

Offline rolf7897

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Guten morgen ,

danke für die Antwort. Also letztes Jahr im März bekam ich eine Schlussrechnung, da ja im Februar die Stromlieferung eingestellt wurde. Die Stromlieferung wurde dann am 23.12.2011 wieder aufgenommen.

Dieses Jahr bekam ich jetzt die Jahresrechnung. Das ist diese hier . http://imageshack.us/photo/my-images/526/snapshot201207121.jpg/

Und die Jahresrechnung wurde von dem 15.06.2011 bis zum 31.12.2011 und vom 01.01.2012 bis zum 12.06.2012 gefürhrt.

Und meine Frage bezieht sich auf den Grundpreis des letzten Jahres . 1.) Warum wird sie ab dem 15.06.2011 angesetzt und nicht erst ab dem 23.12.2011 , und muss ich die Grundgebuhr für die ganzen 200 Tage des letzten Jahres übernehmen.

Danke

Offline bolli

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... Also letztes Jahr im März bekam ich eine Schlussrechnung, da ja im Februar die Stromlieferung eingestellt wurde.
Das die Stromlieferung eingestellt wurde heißt nicht, dass das Vertragsverhältnis beendet wurde. Dafür bedarf es üblicherweise einer Kündigung, die aber in der Gruundversorgung nur in eng umgrenzten Fällen zulässig ist. Ob man Ihnen tatsächlich gekündigt hat, kann ich nicht beurteilen.

Und die Jahresrechnung wurde von dem 15.06.2011 bis zum 31.12.2011 und vom 01.01.2012 bis zum 12.06.2012 gefürhrt.

Und meine Frage bezieht sich auf den Grundpreis des letzten Jahres . 1.) Warum wird sie ab dem 15.06.2011 angesetzt und nicht erst ab dem 23.12.2011 , und muss ich die Grundgebuhr für die ganzen 200 Tage des letzten Jahres übernehmen.
Vermutlich läuft Ihr Abrechnungszyklus von Juni bis Juni eines Jahres, weshalb für diese Zeit auch die Grundgebühr berechnet wurde. Falls Ihnen nicht gekündigt wurde, müssen Sie möglicherweise von einer rechtmäßigen Forderung auch für den Zeitraum von Juni 2011 bis 22.12.2011 ausgehen. Möglicherweise wird Ihnen (bei einer entsprechenden Diskussion mit dem Versorger) auch noch der Zeitraum von Feb 2011 bis Mai/Juni 2011 nachträglich in Rechnung gestellt, für den bisher augenscheinlich noch keine Abrechnung erstellt wurde. Die sogenannte Schlußrechnung uumfasste ja nur den Zeitraum bis Feb. 2011.

 

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