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Absolute Entwicklung der Erdgasimportpreise !!!

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RR-E-ft:
Hier sieht man die Entwicklung der Erdgasimportpreise in Cent/ kWh, wie sie uns alle deutschen Erdgasversorger nur eins zu eins weiter gegeben haben, ohne ihren eigenen Gewinnanteil zu erhöhen:

http://www.vng.de/content/deutsch/Erdgasmarkt/Gaspreise/hel_gasimportpreise/index.html

Bisherige Erhöhung: knapp 0,4 Cent/ kWh netto, ausgehend von Mai 2003 lediglich 0,2 Cent/ kWh netto.

Nun mal mit den eigenen Preiserhöhungen vergleichen und feststellen, ob die Preissenkungen in der Vergangenheit (ggf. mit einem ebenso starken Faktor) auch weiter gegeben wurden.

Ersichtlich wird auch, dass die HEL-Preise einen Tiefpunkt hatten in 07/2003 und demgegenüber danach nur stiegen, wohingegen die Erdgasimportpreise hiernach auch kräftig sanken.

Erst zum Jahreswechsel 2004/2005 erreichten die Erdgasimportpreise wieder den Wert vom Mai 2003.

Da hatten die meisten Gasversorger ihre Preise schon längst drastisch erhöht.

Mithin folgen die Erdgasimportpreise nicht den HEL-Preisen, sondern entwickeln sich gänzlich anders.

Die Preiserhöhungen stellen nicht lediglich die eins zu eins - Weitergabe der Erdgasimportpreise dar.

Es wird sich wohl erweisen:

Preisenkungen wurden nicht ebenso stark weitergegeben.

Hierauf weist schon das Bundeskartellamt im Tätigkeitsbericht 2003/2004 (Bundestags- Drucksache 15/5790) auf Seite 138 ff. hin.




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Hennessy:
@RR-E-ft
1. Sie wollen die Zusammenhänge zwischen Erdgasimportpreisen, Gasbezugspreisen der Endverteiler und den Preisen für Endkunden scheinbar nicht verstehen !?

2. Wenn Sie mit Ihrer schallplattenhaften Wiederholung, dass Endversorger mit den Preiserhöhungen ihre Margen steigern, Recht haben, dann müsste Ihnen der Vorschlag der Verbraucherzentrale doch sehr gut gefallen? Hier kann nicht nur die Auswahl des Wirtschaftsprüfers entscheidend für Ihre Ablehnung sein, denn sonst müssten Sie ja alle Geschäftsabschlüsse der Versorger anzuzweifeln, was sie (noch nicht) tun.

3. Ich würde mich auf einen Auftritt ihrerseits vor Gericht mit den vorgenannten Argumenten \"freuen\".

Spüren Sie eigentlich manchmal so etwas wie eine Verantwortung für Sachlichkeit und Objektivität?

Die letzte Frage stelle ich auch dem Administrator dieses Forums, der den Beitrag über das Urteil des AG Wilhelmshaven (Sperrung trotz §315 Widerspruch) gelöscht hat, da es hier nicht ins Konzept passt!

Sie \"arbeiten\" an der Zerstörung Ihrer Glaubwürdigkeit (wie allerdings manche EVUs ebenfalls).

RR-E-ft:
@Hennessy

Erklären Sie den Zusammenhang gern noch einmal.

Ich habe ihn tatsächlich nicht verstanden und ich kenne auch niemanden, der ihn verstanden hätte.


Ich habe den VKU so verstanden:

Mit den HEL- Preisen sind die Erdgasimportpreise gestiegen.
Diese Preiserhöhungen wurden nur eins zu eins weiter gegeben, also exakt die Änderungen der Erdgasimportpreise.

Zitat aus der Pressemitteilung des VKU vom 16.09.2005 hierzu:

„Der Grenzübergangswert für Erdgas, zu dem deutsche Versorger Erdgas einkaufen, ist von Juli 2004 bis Juli 2005 nach offiziellen Angaben um 37,4 % gestiegen. Dementsprechend haben sich auch die Bezugspreise für die Stadtwerke erhöht. \"

Dementsprechend ist natürlich nicht prozentual, sondern nominal zu lesen.

In ganz frühen Beiträgen hatten Sie selbst darauf hingewiesen, dass man nicht die Prozentzahlen nehmen dürfe, als E.ON Ruhrgas im Otober 2004 die Preise um vier Prozent erhöhte, Gasversorger wie EWE jedoch mit selber Begründung um über 12 Prozent.

Seinerzeit wurde die Frage aufgeworfen \" X Prozent wovon\"- vollkommen zurecht.

Warum sollten die Stadtwerke auch - ohne sich auf Unbilligkeit zu berufen- selbst von ihren Vorlieferanten Preiserhöhungen hinnehmen, die weit über den Steigerungen der Erdgasimportpreise liegen?

Glauben Sie selbst an einen Import preisdifferenter Teilmengen durch Ruhrgas? Ich nicht. Aus der Stellungnahme der E.ON Ruhrgas geht auch nur hervor, dass man für die eigenen Kunden Gas importiere und dieses dann mit verschiedenen Preiskopplungen an die eigenen Kunden verkaufe.

Haben Sie dazu schon ein WP-Testat gesehen, wonach E.ON Ruhrgas preisdifferente Erdgasmengen importiert? Oder glauben Sie nur.

Auch dafür findet sich ggf. jemand.

Übrigends:

Ca. 25 Prozent Erdgas stammen aus Deutschland. Dass dieses Gas sich auch verteuert hat, daran können Russland, Norwegen und die Niederlande wohl keine Aktie haben.


Mit anderen Worten:


Die Stadtwerke lassen sich selbst betuppen, wenn man ihnen nur Erdgas mit HEL- Preisbindung verkauft, wohingegen bei allen anderen das Erdgas preislich stabiler bleibt.

Es handelt sich um eine kartellrechtswidrige Diskrimnierung der Stadtwerke unabhängig davon, dass auch die Langfristverträge längst kartellerechtswidrig und nichtig sind, deshalb auch verboten werden.

Wer sich als Stadtwerk hiergegen nicht mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zur Wehr setzt, kann deshalb auch keine Preissteigerungen eins zu eins weiter geben, wenn diese zum Großteil daraus resultieren, dass sich die Stadtwerke über den berühmten großen Tisch ziehen ließen.


Aus dem Aufsatz von Prof. Salje, et 2005, 278 ff. geht schon eindeutig hervor, dass nicht alle (Anm. Bezugs-) Kosten mit den Preisen weitergewälzt werden können, sondern nur diejenigen, die einer energiewirtschaftlich-rationellen Betriebsführung entsprechen, also auch keine überzogenen Vorlieferantenpreise.

Dann muss sich ein Stadtwerk eben einen günstigeren Vorlieferanten suchen.  

Genau dies ist bei der gerichtlichen  Billigkeitskontrolle auch zu berücksichtigen. Und dies sagen eben auch hoch angesehene Energierechtsspezialisten.

Deshalb kommt es gerade nicht darauf an, nur gestiegene Bezugskosten gerichtlich zu überprüfen, wiederum auch bestätigt von Salje, aaO., Leitsatz 4, nur Gesamtentgelte unterliegen der Billigkeitskontrolle.

Insoweit können auch WP- Testate wenig erbringen.

Im Übrigen kenne ich den Druck, den Mitarbeiter einer WP-Gesellschaft ausgesetzt sind, wenn es darum geht auch Anschluss-Prüfaufträge zu aquirieren, die ggf. konzernweit vergeben werden. Denken Sie nur an die Thüga-Gruppe, die den VKU zu majorisieren scheint. (E.ON Ruhrgas-Tochter).

Schließlich stehen die WP-Gesellschaften in einem harten Wettbewerb untereinander.

Es müssen immer alle Fakten auf den Tisch und dann kann erst ein gerichtlich zu bestellender unabhängiger Sachverständiger in seine Prüfung eintreten, vgl. hierzu nur WuM 2005, 547 ff., so schon LG Berlin, NJW-RR 2002, 992.

WP-Testate sind für die zu untersuchenden Fragen untauglich, zumal ja auch geprüft werden muss, ob der von einigen als fest betrachtete \"Preissockel\" nicht schon zu hoch war, weil  der eigene Gewinnanteil eben nicht dem entspricht, was der BGH für ein EVU als angemessen zubilligt.


Wegen der Feststellungen des BKartA muss ebenso festgestellt werden, ob auch Preissenkungen in der Vergangenheit ebenso weitergegeben wurden.



Über Schallplatten sind wir hinweg.
Internet schafft Transparenz.

Was ist denn mit den 50 Prozent Gas, die etwa von VNG im Sommer (saure Gurkenzeit) bezogen und gespeichert wurden, um erst nach dem 01.10. zu weit erhöhten Preisen an die Kunden verkauft zu werden.

Auch dies müsste sich doch irgendwo widerspiegeln, wenn es keinen Mitnahme- Effekt (Unbilligkeit) geben soll.

Wir können ja per pn unsere Kalender vergleichen und Sie kommen einfach zu einer öffentlichen Sitzung eines Landgerichts.

Es stehen viele Termine ins Haus, weil sich viele Gasversorger für Klagen \"redlich\" beworben haben. Da gibt es gar einen, der geht erst am Montag unter neuen Namen an den Start, und soll gleich vor die Schranken der Justiz bestellt werden. Fast könnte man denken, dass das mit dem Namen zusammenhinge, der auch bei Landgericht Hamburg ähnlich auftaucht.

Im Hamburger Prozess kam übrigends auch meine Argumentation zum Tragen. Das entsprechende Protokoll der Verhandlung vom 15.09.2005 ist hier veröffentlicht. E.ON Hanse ist bekanntlich ebensowenig wie ein Stadtwerk Importeur, beruft sich ebenso auf die HEL-Preisbindung im Bezugsvertrag.

Kein Unterschied also in der Beurteilung, auch wenn manche Stadtwerke die Hoffnung hegen mögen, dies betreffe nur Unternehmen, die mit E.ON Ruhrgas dem selben Konzern angehören.

Nicht anders ist die Situation bekanntlich in Heilbronn, wo das Stadtwerk auch kein Importeur ist.

Der Hinweis vieler Versorger, man sei selbst gar kein Importeur und selbst nur tief betroffen, es tue einem alles so schrecklich leid, kann deshalb nicht verfangen.



@Hennessy

Ich habe die nicht eben einfache Situation der Stadtwerke, aus der sie sich selbst befreien müssen, sehrwohl verstanden.

Diese sind jedoch keinesfalls hilflos, sondern haben sich im Interesse ihrer Kunden selbst zur Wehr zu setzen. Beim Bundeskartellamt und der EU-Kommission werden sie jede Unterstütung finden.

Ich hoffe, ich konnte meine Argumente auch halbwegs verständlich machen.


Soweit ich mich an den Beitrag Wilhemshafen erinnere, ging es darum, dass eine Kunde keine einstweilige Verfügung durchbekam.

Deshalb konnte der Versorger aber noch längst nicht sperren, weil der Kunde ja selbst Hausverbot erteilt hat.....

Wenn jeder Verbraucher Kunth/Tüngler BGW-Praxisinfo P 2005/1 zur Verfügung gestellt bekommt, auf entsprechende Sammelbestellung versteht sich, dann werden bestimmt auch hier alle Entscheidungen vollständig veröffentlicht.


Um Sachlichkeit und Objektivität bemüht, hätten Sie wohl hier auch berichten müssen, dass ich Ihnen entsprechendes schon auf Anfrage per pn umfangreich mitgeteilt hatte.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Graf Koks:
@Hennessy:

Der BdEV hat bislang über alle - auch ihm ungünstige - Urteile berichtet.
Ob man dann der Meinung ist, dies wären Vorzeige- Verfahren (Koblenz) oder klar falsche Urteile (Euskirchen) mag dann anhand von Indizien und nachprüfbaren rechtlichen Argumenten diskutiert werden. Die Urteile sind für jedermann ungekürzt nachlesbar.

Eine ähnliche Linie kann ich beim BGW nicht erkennen. Dort werden nur die beiden o.g. Urteile über Ihre rechtliche Minimalaussage hinaus hochverdichtet in einer Weise, für die jeder Jurist nur Kopfschütteln übrig hat. Das nimmt schon absurde Züge an und es befällt einen der Eindruck, dass da in tiefschwarzer Nacht ein Irrlicht als Sonnenaufgang verkauft werden soll.  


Wenn der Thread zu einem (noch laufenden) Gerichtsverfahren hier gelöscht wird, dann eben deshalb, weil es ein laufendes Verfahren ist.

Über abgeschlossene Verfahren in Sachen Sperrandrohung können wir gerne sprechen - z.B. Marienberg, München, Bad Gandersheim, Dortmund (dort jetzt auch OLG Düsseldorf), Köln, Bad Kissingen ...

Ich kann nachvollziehen dass die Sandwich- Situation der lokalen Versorger (soweit sie nicht lediglich Tochtergesellschaft sind) teilweise wenig angenehm ist; es ist aber nicht Sache der Verbraucher, den Versorgern aus ihren Knebelverträgen zu helfen. Hier gilt: Jeder nach seinen Möglichkeiten. Es werden im Forum gleichwohl Urteile aus Rechtsstreiten zwischen örtl. Versorgern und Ferngasgesellschaften behandelt, z.B. OLG Düsseldorf U (Kart) 31/00.

Wenn Sie an dieser Stelle im Interesse der Verbraucher ansetzen möchten, bin ich gern auf Ihrer Seite.


M.f.G. aus Berlin
Graf Koks

RR-E-ft:
@Graf Koks

Ich gehe davon aus, dass Hennessy und auch andere örtliche Versorger wissen, dass sie ein ganzes, nicht eben schlecht aufgestelltes juristisches Kompetenzcenter an ihrer Seite wissen können, wenn sie sich nur endlich einmal frei machen von den offensichtlich zu starken Bindungen.

Aber ersichtlich stützt man sich immer noch auf Kollegen, die zum einen klar die Interessen des Marktbeherrschers E.ON Ruhrgas vertreten (Freshfields Bruckhaus Deringer) oder die den Kunden immer wieder
(manchmal wohl gar entgegen eigener Überzeugung) mit den alten Kammellen gegenübertreten.

Man muss sich eben klar entscheiden, wofür und mit wem man streiten will:

Für fairen Wettbewerb und faire Energiepreise!



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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