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Autor Thema: Schock und Überraschung bei Stadtwerke-Preisen !!!  (Gelesen 3956 mal)

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Schock und Überraschung bei Stadtwerke-Preisen !!!
« am: 21. Oktober 2005, 14:48:42 »
Bitte diese Meldung lesen:

http://www.energate.de/news/81100

Wohl höchste Zeit, aus kartellrechtswidrigen Verträgen auszusteigen.

Interessant:

E.ON Ruhrgas passte die Preisformeln zwischenzeitlich für Stadtwerke an, um diesen etwas entgegenzukommen.

Nicht anders RWE:

RWE Westfalen-Weser-Ems und Stadtwerke regeln Gaslieferverträge neu
Dortmund (energate) - Seit dem 1. Oktober gelten für rund 70 Stadtwerke, die von der RWE Westfalen-Weser-Ems Gas beziehen, neue Bezugsverträge... 20.10.2005 14:55



Man kann also auch bei vertraglich vereinbarter Ölpreisbindung zum einen den Referenzwert ändern (schweres statt leichtes Heizöl), als auch den Bindungsgrad, weshalb sich Preiserhöhungen beim Öl auf die Erdgaspreise nunmehr geringer auswirken als früher.

Fraglich, ob diese Änderungen auch durch eine Änderung vertraglich vereinbarter Preisgleitklauseln gegenüber den Kunden berücksichtigt wurden.

Sonst sind nämlich die alten Preisgleitklauseln in Verträgen zwischen Stadtwerken und Kunden zwischenzeitlich per se unbillig geworden und sind deshalb unwirksam.

Mit anderen Worten:

Ohne Änderung auch der mit den Kunden vereinbarten Preisgleitklauseln 2003 und im Oktober 2004 ist darüber eine lediglich 1:1 - weitergabe gestiegener Bezugskosten überhaupt nicht mehr möglich.

Die Margen erhöhen sich.

Um dies festzustellen, ist es erforderlich, die Veränderungen der Preisformeln in den Bezugsverträgen nachzuvollziehen, was eine Offenlegung der Bezugsverträge erfordert.

Nur wenn man die Höhe der Bezugspreise der Stadtwerke kennt, kann man eine Aussage darüber treffen, wie sich dies auf die Arbeitspreise der Kunden auswirken wird, wenn man sich nicht auf Kartellrechtswidrigkeit, Interimsverhältnis und Unbilligkeit beruft.  



@Hennessy

Es gibt also Preisgestaltungsspielräume unabhängig von der Ölpreisbindung als solcher.

Aus einigen Anmerkungen glaube ich herausgelesen zu haben, bei der Ölpreisbindung habe sich seit Beginn der Erdgasversorgung rein gar nichts bewegt, weshalb die langfristigen Verträge mit der Ölpreisbindung eben heute zu dem vorgefundenen Preisniveau geführt haben sollen, einfach durch den Lauf der Zeit, beginnend bei den in den sechziger Jahren vereinbarten Ausgangspreise unter Anwendung einer immer gleichen Preisformel.....

Nun ergibt sich, dass der anlegbare Preis für Gasversorger ein anderer anlegbarer Preis ist, als wie man ihn mit Heizkunden vereinbart hat.

Unterschiede ergeben sich zwangsläufig in der Referenz und bei dem Bindungsgrad wie auch dem Anstiegsfaktor.

Vielleicht doch etwas erklärungsbedürftig.

Es kann deshalb wohl von Anfang an keine durchgehende Kette mit sog. 1:1- Weitergabe geben, wie von den Gasversorgern gern suggeriert wird.

Wegen des unterschiedlichen Bindungsgrades verteuert sich Erdgas auch nicht ebenso wie Heizöl. Eine Gleichpreisigkeit beider Energieträger ist damit bei hohen HEL- Preisen eher zufällig oder nur Ausdruck davon, dass man den Kunden zuviel berechnet haben muss.

Ein weiterer Grund also, die Offenlegung der Preiskalkulationen zu fordern.


Was werden die in der energate-Meldung prognostizierten prozentualen Preiserhöhungen nominal erbringen?

Welche weiteren prozentualen Steigerungen ergeben sich etwa für Kunden, wenn alles weiter so bleibt wie es ist?




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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