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Autor Thema: Vorschriftsmäßig mit Biomasse betriebene Heizung darf nicht verboten werden  (Gelesen 6988 mal)

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Offline DieAdmin

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Vorschriftsmäßig mit Biomasse betriebene Heizung darf nicht verboten werden
http://www.recht-live.de/index.php?option=com_content&view=article&id=320:vorschriftsmaessig-mit-biomasse-betriebene-heizung-darf-nicht-verboten-werden&catid=82:bauen&Itemid=43

( Urteil Verwaltungsgericht (VerwG) Koblenz vom  01.3.2011 - Az.: 1 K 1169/10.KO )

Offline Stadt/Versorger

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Schön wäre es !
Eine Gemeinde braucht nur eine entsprechende Satzung aufstellen und schon ist alles in Butter.
Sh. http://www.neubukow.de unter amtliche Bekanntmachungen sh. dort Wärmesatzung.
Holz wird generell als nicht emissionsarm eingestuft. Wohl aber die Fernwärmeversorgung,die einen schlechteren Wirkungsgrad hat ,als der schlechteste Heizkessel. Und das,obwohl angeblich KWK betrieben wird.(allerdings wird das BHKW zur Verlustbegrenzung auch nur garnicht,oder mit geringen Laufzeiten betrieben;geht auch nicht anders,weil auf der Wärmeseite keine ganzjährige ,ausreichende Wärmeabnahme möglich )
Mittels Wärmesatzung können sogar Pleitekandidaten saniert werden.Der Bürger bezahlt!
Garantiert!

 

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