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Autor Thema: Wer zahlt dei Abholung des Gastanks  (Gelesen 3585 mal)

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Offline starlight_rusty

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Wer zahlt dei Abholung des Gastanks
« am: 05. Oktober 2005, 19:09:49 »
Hallo, Guten Tag! Wir wohnen zu drei Mietparteien in der golden Eifel und beziehen Flüssiggas von der Weltfirma T...
Wir möchten alle kündigen und unsere Vermieterin hat auch schon gekündigt. Man machte ihr Angst, sie müsse für Alles (Abholung, Restabfackeln des Gases und sonstige Dinge komplett zahlen). In unseren 3 Gasvertägen ist von Kosten für die Abholung keine Rede.
Der Ergasanschluss liegt schon vor dem Haus. Kann man tatsächlich versuchen, nach Vertagsablauf denen eine Frist zur Abholung zu setzen, sonst schwupp..??
Kann man den Tank abklemmen lassen und dann halt kein Flüssiggas mehr verbrauchen...?? Laut unseren Verträgen gibt es ja keine Mindestabnahmemenge.

Meiner Logik nach, können die den Tank ja auch bei uns lassen, wenn die ihn nicht auf ihre Kosten  abholen  wollen.
Heissen Dank für Tipps im Voraus.
Danke

Offline Watzl

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Wer zahlt dei Abholung des Gastanks
« Antwort #1 am: 06. Oktober 2005, 21:41:44 »
Auch wenn ich ihren Vertrag nicht vorliegen habe, so vermute ich doch, dass sie es sind, der die Kosten für den Rückbau und Abtransport zahlen muss.
Bitte den Vertrag noch einmal genau lesen!

Wenn der Tank nicht im Wege ist oder stört, lassen sie ihn einfach stehen.

Natürolich kann es sein, dass der Vertrag-Gaslieferant ihnen seinerseits kündigt, dann haben sie wieder den schwarzen Peter.

Ob Erdgas wirklich die Alternative ist? Man hängt am Tropf und muss nehmen , was kommt auch die Preise. Selbst, wenn nun das Kartellamt Erfolg haben sollte, so wird es noch 10 bis 15 Jahre dauern, bis sich ein freier Markt etabliert haben wird. Noch gibt es kaum alternative Anbieter. Diese werden den gleichen Druck durch die großen Versorger erleben, wie derzeit die freien Flüssiggashänlder seitens der Vertragsanbieter.

Den freien Flüssiggasmarkt gibt es bereits jetzt schon und da kann man dann auch das Gas wesentlich günstiger kaufen als bei den Vertragshändlern.

Eine gute Entscheidung wünsche ich



H. Watzl

 

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