Merkwürdig dabei ist, dass die Verträge gekündigt werden und nicht einfach eine Preisanpassung durchgeführt wird. Die bisherige Preisänderungsklausel bleibt im neuen Vertrag unverändert. Da diese das gesetzliche Preisänderungsrecht unverändert übernimmt, meint Eon-Avacon wohl, dass sie gültig ist. Was wohl zu prüfen wäre ! Vielleicht meint E-A, dass eine Vertragskündigung nicht so auffällt, als wenn sie den Kunden diese horrende Preiserhöhung mitgeteilt hätten. Oder man ist sich der Wirksamkeit der Klausel doch nicht so sicher und will einen neuen Sockelpreis schaffen. Wie auch immer - jedenfalls ist nach der Durchsicht der Vertragsunterlagen von mehreren Kunden aufgefallen, dass eine Kündigung zum 31.05. (wie E-A es den Kunden mitgeteilt hat) in den meisten Fällen nicht möglich ist ! Der AmadoConstant lief 12 Monate ab Vertragsbestätigung und verlängerte sich um 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 2 Monaten gekündigt wird. Ich habe heute ca. 10 Verträge gesehen. Davon war nicht ein einziger am 01.06. abgeschlossen. Also Kündigung zurückweisen, da eine Kündigung zum 31.05. lt. Vertrag nicht möglich ist. Wenn E-A die Verträge schon kündigt, dann gefälligst nicht mit einem Rundumschlag, sondern jeden hübsch einzeln. Individuell auf das Datum des Vertragsabschlusses.