Das AG Dannenberg hat einer Zahlungsklage Eon-Avacons gegen Kunden mit dem ErdgasTarif stattgegeben. Nach Ansicht des Gerichts ist der ErdgasTarif trotz Bestpreisabrechnung und Sonderrabatt (Duett) der Grundversorgungstarif.
Die Billigkeit wurde anhand von Mitarbeiterausagen und eines WP-Gutachtens geprüft. Allerdings, so das Gericht, verbietet sich eine Billigkeitsprüfung beim Gaspreis ab dem 01.01.2008 in Anlehnung an das BGH-Urteil vom 28.03.2007 (VIII ZR 144/06) sowieso. Ich habe das Urteil gemailt, damit es hier eingestellt werden kann.