@bolli
Natürlich bin ich eitel und denke, dass ich meine Frage von Anfang an verständlich formuliert habe.
Ich sehe aber, dass es schwierig ist eine gemeinsame Sprache zu finden.
Ich rede nicht von gekündigt, sondern von beendet. Ich bin mir bewusst, dass Analogien oft schlecht sind und versuche trotzdem einen Vergleich.
Wenn Sie einen Mietvertrag bis zum 31.12. haben in dem steht: \"Wenn der Mitvertrag gekündigt ist und sie sich am 1. Januar noch in der Wohnung befinden, entsteht automatisch ein neuer Vertrag.\", was würden Sie dann sagen, wenn Sie am 21. Dezember ein Schreiben mit dem Inhalt erhielten:
\"Guten Tag @bolli ! Wir begrüßen Sie als neuen Mieter. Sie haben neuen Vertrag mit uns abgeschlossen, dessen Zustandekommen wir Ihnen hiermit bestätigen. Zu den Konditionen siehe Anlage etc. etc.\"
Ich als Laie denke: was immer dieses Schreiben bedeutet, ein neuer Vertrag ist JETZT (am 21.12.) nicht zustande gekommmen. Die Bedingung, unter denen das Verhältnis sich gründet, sind ja noch gar nicht eintreten. Ich bin doch noch gar nicht - als Vergleich - in den Bus eingestiegen.
Wenn ich nun in der Wohnung bleibe, kann der Vermieter natürlich nach dem 1.1. schreiben: Angesichts der Vereinbarungen sind Sie in der Wohnung geblieben, deshalb kommt nun ein neuer Vertrag zustande....
Ist das jetzt deutlich genug?
Wenn mein Versorger aus dem obigen Vertrag Ansprüche ableitet, ich aber - und darum geht es doch hier nur - bestreite, dass es zum 21.12. einen Vertrag dieses Inhaltes gab oder überhaupt hätte geben können, dann ist für mich die Ausgangslage eine andere, weil ich - prinzipiell - einem nicht zustande gekommenen Vertrag auch nicht widersprechen muss, sondern die Rechtswirksamkeit bestreiten würde.
@chr74
Ich bin ja Ihrer Ansicht. Nur für mich heißt das: die Androhung der Versorgungssperre bezieht sich auf einen \'angeblichen\' Vertrag, der vor dem 21. 12. auf unbekannte Weise zustande gekommen sein soll. Wenn die dargelegte Argumentation stimmt, ist die Sperrandrohung wirkungslos bzw. bleibt ohne Rechtsfolgen, weil es den Vertrag gar nicht gibt. Dass das Rechtsverhältnis - jetzt, nach dem 1.1.2011 - besteht, ist eine andere Sache. Die Stadtwerke könnten jetzt eine neue \'Vertragsbestätigung\' abschicken (ich bin inzwischen ja auch tatsächlich in den Bus eingestiegen) und dann könnte ich z.B. Stellung nehmen: ich könnte die Höhe der Abschlagsberechnung bestreiten, die Einordnung in den Kleinverbrauchertarif, ggf. den Preis usw. Die Stadtwerke müssten dann zumindest neue Abschlagszahlungen festlegen und sonstwas machen. Aber die Sperrandrohung wäre damit doch wohl erst einmal vom Tisch, oder?