@bolli
Sind meine Einwände denn unbegründet? Meine Frage nach den zeitlichen Fristen ist noch nicht beantwortet.
Was ich verstehe ist: Text Versorger: Wenn der Vertrag ausläuft, werden sie automatisch in die Grundversorgung eingestuft. Ich sage: falsch!
Der Inhalt lautet: wir sind verpflichtet Sie innerhalb der Grundversorung weiter zu beliefern.
Text Versorger: Mit Ende des Vorvertrages (Sondervertrages) kommt automatisch ein neuer Vertrag zustande.
Ich sage: falsch! Von alleine kommt gar nichts zustande.
Wenn der Versorger mir am 21.12.2010 mitteilt, dass er mich \"als Neukunden begrüßt\" und mir eine \"Vertragsbestätigung\" zusendet, so ist das...(rechtsmissbräuchlich, Nötigung oder was auch immer).
Weil: die Vertragsbestätigung ist nicht der Vertrag, sonder das, was der Name sagt. Sie setzt das Zustandekommen und die Existenz eines Vertrages, der vorher(!) geschlossen wurde, voraus.
Zum 21.12 bin ich nach wie vor in meinem Sondervertrag. Ich habe keine Willenserklärung abgegeben, die ein Vertragsverhältnis begründen könnte.
Das konkludente Zustandekommen eines Vertrages setzt eine Handlung meinerseits voraus. Ich muss in die Straßenbahn/den Bus eingestiegen sein, um meinen Teil zu einem konkludenten Vertrag überhaupt geleistet zu haben.
Dazu bin ich zeitlich, physisch und logisch aber vor dem 1.1.2011 nicht fähig und in der Lage.
Wenn der Versorger nun mit einer Versorgungssperre droht, die sich auf einen Vertrag bezieht, der angeblich vor dem 21.12.2010 geschlossen worden sein soll und zu dem zumindest eine Vertrags-(Kunden)Nummer existiert, wie ist dann die Rechtsgrundlage.
Für mich ist es die Forderung auf einen nicht existierenden Vertrag. Hier werden Behauptungen aufgestellt und Sachverhalte vermischt, die weder rechtlich noch logisch zusammehängen.
Wir dürfen doch hier nicht die Unlogik \'Versorgungspflicht\' = automatisch aus sich selbst generiertes Vertragsverhältnis mitmachen, oder sehe ich das falsch?
Wenn der Versorger Kenntnis hat, dass der alte Vertrag ausläuft, kann und sollte (!) er nach §2 GasGvv dem Kunden einen Vertrag mit den Bedingungen der Grundversorgung zuschicken. Das wäre nach meinem Verständnis rechtskonform. Wenn er das nicht tut, kann er nach Vertragsende (!) einen Vertrag schicken oder - und erst dann greift dieses Konstrukt - auf konkludenten Vertragschluss rekurrieren.
Alles andere wäre nach meiner Auffassung die Aushöhlung der Vertragsfreiheit und sowas wie Kontrahierungszwang, den es zwar in der GKV gibt, aber doch wohl nicht in der Energiewirtschaft. Am 21.12.2010 kann niemand wissen, was ich am 1.1.2011 will. Ich kann mein Gas auch absperren, meinen Holzofen anmachen und die Pizza im Elektroofen braten.
Wieso können die STadtwerke also vorher behaupten, ich hätte einen Vertrag abgschlossen, nur weil NACH dem 1.1. eine bestimmte Form des Vertragschlusses möglich wäre (konkludente Form)?
Also: gibt es nun den Vertrag, oder gibt es ihn nicht?
Vielen Dank schon im Voraus
Maharik