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Oettinger will monatliche Abrechnung für Strom und Gas

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RR-E-ft:
Oettinger will monatliche Abrechnung für Strom und Gas

Verbraucher haben gem. § 40 Abs. 2 Satz 2 EnWG bereits Anspruch auf Vereinbarung einer monatlichen Abrechnung.

Versorger verlangen für eine monatliche Abrechnung teils drastische Preisaufschläge, je Abrechnung ca. 20 EUR.

Siehe hier

Neue Zähler braucht das Land

Ist ein moderner Zähler eingebaut, sollte die monatliche Fernauslesung der Verbrauchswerte und die monatliche Rechnungserstellung eigentlich kein Problem sein.

Gaskunden, die mit Gas heizen, werden bei monatlicher Abrechnung in der Heizsaison hohe monatliche Rechnungsbeträge vorfinden, in den Sommermonaten hingegen kleine.

PLUS:
hier schon Thema:

Oettinger fordert monatliche Stromabrechnungen

RR-E-ft:
Hier geht es nicht um das Ausland, sondern um die Strom- und Gasabrechnungen in Deutschland.  ;)

PLUS:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Hier geht es nicht um das Ausland, sondern um die Strom- und Gasabrechnungen in Deutschland.  ;)
--- Ende Zitat ---
Richtig! Die Administration könnte das ja korrigieren und an der richtigen Stelle zusammenführen.  :)

Netznutzer:

--- Zitat ---Gaskunden, die mit Gas heizen, werden bei monatlicher Abrechnung in der Heizsaison hohe monatliche Rechnungsbeträge vorfinden, in den Somermonaten hingegen kleine.
--- Ende Zitat ---

Schön doof, wer bei einem Abrechnungszeitraum Oktober bis September, ein halbes Jahr schön hohe monatlich Abrechnungen löhnt, statt 12 x ausgeglichene gleiche Abschläge. Aber das kann ja jeder für sich halten, wie er es für richtig hält. Der Anspruchsmöglichkeit ist, wie oben beschrieben, vorhanden.

Gruß

NN

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