Original von Elohim.Vista
@RR-E-ft
nun bin ich etwas verwirt ...
Original von RR-E-ft
Ein Nicht-Haushaltskunde fällt nach wirksamer ordentlicher Kündigung eines Sondervertrages nicht in die Grundversorgung. Nur Haushaltskunden können auf diese Weise in die Grundversorgung gelangen.
Was ist denn ein über einen zweiten Zähler mit Nachtstrom versorgter Kunde mit Sondervertrag? Über den zweiten Zähler bezieht derartiger Kunde doch eigentlich keinen Haushaltsstrom, sondern Strom, welcher nur zu Nebenzeiten (nachts) anliegt. Demnach wäre ein solcher ein Nicht-Haushalts Kunde.
Nun hat RWE im Bereich Rhein/Ruhr massnehaft die Nachtstrom-Sonderverträge gekündigt, egal ob Preisprotestler oder nicht. Laut Kündigungsschreiben würde man in die Grundversorgung fallen wenn man keinen neuen (Sonder)Vertrag annimmt.
Nun gibt es mittlerweile auch andere Anbieter, zu denen man mit dem Nachtstrom wechseln könnte. Will aber nicht jeder...
Frage an den Experten: Wie stehen die Chancen, dass ein Gericht einen derartigen Nachtstrom-Kunden als Nicht-Haushaltskunden einstuft und dessen Sondervertrag als nicht gekündigt ansieht?
Gruß
Aus § 3 Nr. 22 EnWG ergibt sich, dass
Haushaltskunden nicht nur diejenigen sind, die für einen privaten Haushalt Strom beziehen.
Schon der Begriff \"Haushaltsstrom\" (wie sieht der aus? wie er sich anfühlt, weiß ich) hat nichts mit dem Begriff des Haushaltskunden zu tun.
Sieht \"Nachtstrom\" anders aus, fühlt er sich anders an?
Nein, Nachtkunden gibt es auch nicht, vielleicht an der Tankstelle.