Energiebezug > Vertragliches
Dringend-Hauskauf u. Miettank
Watzl:
Wenden sie sich an den Makerl und bitten sie ihn um eine Stellungnahme. er wurde won ihnen wg. der Vermittlung sicherlich gut entlohnt.
Dann sollte man doch auch erwarten können, dass er seine Arbeit sauber erledigt und nicht nur die Hand aufhält.
Er vermittelt ihnen ein Haus, wird entlohnt und nachher stellt sich heraus, dass da noch viele Fragen offen sind.
Die Sache mit dem Tank ist bei ihnen mit zusätzlichen Kosten verbunden. Beim Bau oder Kauf eines Hauses müssen viele Menschen scharf kalkulieren und rechenen. Da sind zusätzliche Kosten nicht so einfach wegzustecken.
H. Watzl
kerstin:
danke hr. watzl, dass werde ich mit sicherheit machen, da ist noch nicht das letzte wort gesprochen....ich bin eigentlich ein ziehmlich \"unzufriedener\" mensch, auch was unser allgemeines system betrifft....ich berichte mir sicherheit hier weiter, wie sich alles entwickelt (hat).
vielen dank für die feedbacks
lg
kerstin
kerstin:
so, wir haben von harzgas bescheid bekommen, dass sie den widerspruch so nicht akzeptieren....
sie sehen den vertrag bis zum restlosen verbrauch des restgases (ca.30%) als gültig und verlangen die grundgebühren...
nun kommt aber morgen der anbieter, welcher uns einen tank verkauft vorbei und wir wollen alles regeln, was den kauf betrifft...
können wir nun den \"neuen\" tank erst kaufen, wenn das gas im alten tank verbraucht ist? wir möchten das auf keinen fall, denn wir möchten das der miettank, so schnell wie möglich abgeholt wird...
wie sollen wir uns nun verhalten?
lg
kerstin
Caddy:
Hi kerstin,
also nach meinem Gefühl hat es sich ja bei dem Gasvertrag um ein klassisches \"Haustürgeschäft\" gehandelt, dass man sicher (innerhalb von 14 Tagen) widerrufen kann. Mit der Vorlage des Vertrages im Rahmen des eingetretenen Schadensfalles nimmt das Ganze dann schon fast \"Drücker\" Methoden an.
Ein Fehler war, im Widerruf überhaupt so viel zu schreiben. Ein einfacher Zweizeiler hätte völlig ausgereicht, man muss einen Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist nicht stichhaltig begründen.
Es wird aber wohl darauf hinauslaufen, dass ein Anwalt/ Gericht zu bemühen ist, wenn harzgas nicht noch freiwillig einlenkt. Muss man natürlich hart bleiben und gut ist, wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, die das abdeckt.
Gutgläubiger Erwerb wird wohl auch nicht in Frage kommen, da Euch ja der Verkäufer den alten Liefer-/ Mietvertrag übergeben und nicht von Eigentum gesprochen hat.
Jetzt gilt es kühlen Kopf zu bewahren und richtig zu reagieren! Ihr habt keinen Vertrag mit harzgas, wenn sich der am 03.03.2011 geschlossene Vertrag widerrufen lässt (falls da nicht noch andere Daten mit in\'s Spiel kommen, z.B. läuft der Vertrag evtl. bereits mit Übergabe durch den bisherigen Eigentümer/ Mieter oder wann wurde die Einzugsermächtigung erteilt und ist es dadurch bereits zu einem Vertrag gekommen) harzgas hat dann ein Problem, sein Eigentum von Euch wieder zu bekommen, da sie dazu ja Euer Grundstück betreten müssen!
Tatsächlich werdet Ihr wohl dazu verpflichtet sein das fremde Eigentum herauszugeben, nur die Konditionen sind da entsprechend zu verhandeln! Ist der Tank oberirdisch oder unterirdisch? Schäden an Grund und Boden etc. Herstellung des ursprünglichen Zusatandes (Wiese, Wege etc.) Kosten müsste harzgas dann mit dem bisherigem Mieter (Erbengemeinschaft) klären oder man kann sich da einigen, dass Ihr das Loch buddeln für den Tank in Kauf nehmt (z.B. um Euren eigenen Tank dann da reinzulegen) aber die Leitung bleibt dafür drin! Vorsorglich (bis zur Klärung der Verhältnisse) Hausverbot für harzgas und von harzgas Beauftrage aussprechen, Termine am Objekt nur nach vorheriger Vereinbarung/ Zusage! Sonst Anzeige wegen Hausfriedensbruch, unbefugten Betretens, Sachbeschädigung etc.
Den Kauf würde ich auf jeden Fall nur besprechen und eine Kaufoption/ Angebot mit Preisbindung bis z.B. 31.05.2011 abschließen. Sonst habt Ihr am Ende zwei Tanks an der Backe und Einer steht nur rum und kostet Geld.
Na denn viel Spass,
Gruss
Caddy
kerstin:
hallo caddy,
vielen dank für deine zeilen :).
wir haben jetzt von harzgas schriftlich bekommen, dass sie den tank (oberirdisch) kostenlos abholen, wenn dieser leer ist und wir dann unseren kauftank aufstellen können...gut, die grundgebühren müssen wir wohl zahlen aber es ist nicht die welt.
wir sind froh einen kauftank gefunden zu haben und wir somit
unser gas auf den freien markt einkaufen können.
lg
kerstin
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