Energiebezug > Vertragliches
Dringend-Hauskauf u. Miettank
kerstin:
hallo,
wir haben ein großes problem.
ab dem 1.1.2011 sind wir hausbesitzer.
der vorbesitzer hat uns bei der übergabe nur den alten tankstellungs-und gaslieferungsvertrag vom 23.8.1999 (gaspreis 54.16 DM /100 l) übergeben und gemeint, dass er den eigentümerwechsel bei dem unternehmen (wärmetechnik quedlinburg harzgas gmbh) angezeigt hat.
wir hatten keine ahnung, wie das alles läuft. nun haben wir eine einzugsermächtigung für die mietgebühren gegeben und auch schon einmal bezahlt (ca.23 €). zu dieser zeit hatten wir aber noch keinen vertrag mit der WTQ.
nun ist unsere heizung nicht mehr gelaufen und ich habe einen klempner bestellt, dieser stellte fest, dass das gasentnahmeventil kaputt ist. ich habe darauf hin die WTQ angerufen und mir wurde mit geteilt, dass dieses teil privat zu zahlen ist....nun gut.
darauf hin kam der chef vorbei und hat sich das angeschaut und nun kommts....er hat mir draußen den neuen vertrag, zurück datiert auf den 1.1.2011 vorgelegt zum unterschrieben. ich hatte ihn gefragt, was wäre wenn ich diesen vertrag nicht unterschrieben würde. er meinte nur, dann würde der tank abgeholt werden. ich habe den vertrag unterschrieben, aus angst wir haben kein gas mehr und können nicht mehr heizen....wir ziehen am 20.3. in das haus ein.
zu hause haben ich mir den vertrag genauer aungeschaut und bin bald umgefallen.....der gaspreis: z.z. 79,73 €/100 l (das zur zeit seht drin).
ich finde diesen preis mehr, als ausverschämt.
in dem vertrag steht ja was von einer 1-wöchigen widerspruchsfrist....
ich überlege, gg. diesen vertrag widerspruch einzulegen aber da er zurück datiert ist, nun meine frage. ist das überhaupt möglich?
als datum für den vertragsabschluss steht aber der 3.3.2011 drin.
ich möchte ja eigentlich nicht ganz den vertrag kündigen....aber evtl. kann ich so erreichen, dass über den gaspreis verhandelt werden kann oder noch besser das wir den behälter abkaufen können.
es wäre schön wenn mir schnell geholfen werden könnte, da die widerspruchsfrist am 9.3.2011 abläuft :(
lg
kerstin
sorry, dass es so lang geworden ist
kerstin:
hallo hat keiner einen tipp für mich....es ist wirklich dringend ?(
Watzl:
Legen sie unbeding Widerspruch zu diesem Vertrag ein.
Weißen sie auch darauf hin, dass ihnen quasi die Pistole auf die Brust gesetzt worden sei (Tankabholung, Winter, Frost,.......)
Wurde das Haus über einen Makler verkauft?
Was steht im Kaufvertrag bzgl. des Tankes?
Wurden sie darauf aufmerksam gemacht, dass es sich hier um einen Miettank handelt, der nicht im Eigentum des Vorbesitzers gestanden hat?
Was wurde ihnen überhaupt bzgl. des Tankes vor dem Kauf etwas mitgeteilt außer, dass es sich um einen Miettank handelt?
Sind sie über die Vertragsbedingungen vom Vorbesitzer aufgeklärt worden? (wurde ihnen z.B. mitgeteilt, dass sie im Falle einer Rückgabe des Tankes alle Kosten des Rückbaus selbst zu tragen haben?)
Hat der Vorbesitzer sie darauf aufmersam gemacht, dass es sich bei der Angabe im alten Vertrag mit den 54,16 DM/100 Lit um einen 1999 gültigen Preis handelt, der sich ändern kann und in alle den Jahren auch geändert hat?
Sie sehen, es gibt eine Reihe von Fragen, die es zu klären gilt.
Mit Sicherheit hat sie der Vorbesitzer über die Tücken des Vetrages nicht aufgeklärt.
Sprechen sie mit ihm darüber.
Ihr Ziel sollte es sein, sich einen eigenen Tank anzuschaffen und keinerlei Liefervertrag oder Wartungsvertrag zu unterschreiben. Sie sind im Falle eines Vetrages dem Vertragshändler vollkommen ausgeliefert. So hätten sie z.Z laut ihren Angaben 79,73 €/100 Lit zu zahlen. Bei einer Nachfrage gestern bei einem freien Händler wurden mir 49,80 €/100 Lit netto zugesagt!!!
Die Sache mit dem Gasentnahmevenitl sollte ihnen auch sofort zeigen, wie der Hase läuft. Die teuren Sachen auf dem Tank gehören trotz Vertrag ihnen und sie müssen diese im Falle der Reparatur selbst ersetzen bzw. bezahlen.
Leider haben sie die Tücken mit den Verträgen nun am eigenen Leib in aller Härte zu spüren bekommen.
Schlagen sie sich gleich aus dem Kopf einen \"guten\" Vertrag aushandeln zu können.
Den gibt es nicht. Weshalb? Lesen sie hier im Forum.
Machen sie ihren Gesprächen mit dem Verkäufer deutlich, dass sie sich bei dem Gastank getäuscht fühlen.
Machen sie ihm deutlich, dass er den Vertrag mit der Vertragsfirma kündigen und alle damit verbunden Kosten tragen soll. Erwähnen sie auch, dass sie hier nicht vor Rechtsmitteln zurückschrecken werden. Einen Schmusekurs gibt es im Falle Flüssiggasverträge leider nicht. Da wird mit harten Bandagen gefochten.
Sie können in den Gesprächen mit der Vetragsfirma auch anfragen, ob es denn nicht möglich wäre, den schon vorhandenen Tank abzukaufen. Sie wären dann vertragsfrei und würden in den kommenden Jahren Geld sparen, weil sie das Gas auf dem freien Markt einfach günstiger bekommen. Wartung, TÜV, alles rund um den Tank können sie ohne Probleme selbst erledigen oder in Auftrag geben.
Hierbei kann ihnen auch hier aus dem Forum geholfen werden.
Bitte nicht sofort klein beigeben. Sie bezahle das sonst in den kommenden Jahren mit dem Gaspreis.
Erst einmal viel Luft und Kraft zum Durchschnaufen
und dann einen klaren Geist für das weitere Geschäft.
Klären sie, ob sie in irgend einer Weise in dieser Sache rechtsschutzversichert sind.
Guten Erfolg
H. Watzl
frix77:
Ob Sie nun ein Abo oder einen Gasliefervertrag an der Haustür kaufen, Ihnen stehen die gesetzlichen Widerspruchsfristen zu. Selbst, wenn Sie vorher einen Termin zur Beratung vereinbart haben. Klassisches Haustürgeschäft und da zählt nur das Datum der Unterschrift.
Bieten Sie dem Lieferanten, in dieser etwas verzwickten Lage eine einfache Lösung selbst an. Käuflicher Erwerb des Tanks, was das Problem für beide Seiten schnell und unkompliziert vom Tisch bringt. Machen Sie ihm klar, dass er Sie zum nächsten Kündigungstermin so oder so verliert. Sie bezahlen die Rücktransportkosten, notfalls auch die Absaugung, kaufen sich einen eigenen Tank und fertig. Schon haben Sie ihm sein Drohpotential genommen. Hier darf man auch mal etwas selbstsicherer auftreten.
Noch keiner hat seinen Gegenüber von etwas überzeugt, wenn er ihm nicht seinen Vorteil verklickert hat. Lassen Sie ihn nicht als Verlierer dastehen. Bieten Sie ihm was an, 1.000 € z.B. ( abhängig vom Alter des Tanks ). Und ganz wichtig, lassen Sie ihn noch eine Befüllung zu einem angemessenen Preis machen, wieviel bleibt Ihnen überlassen. Der bauliche Zustand braucht in diesem Fall nicht verändert werden, was für beide Parteien auch keine Arbeit bedeutet.
Probieren Sie es. Sachlich, ruhig und doch mit Nachdruck. Ich habe so mein eigenes Problem lösen können. Ohne Anwalt, ohne geschwächtes Nervenkostüm und ohne Verlierer.
Viel Glück
kerstin:
hallo,
vielen dank für die sinnvollen antworten.
ich war so froh, diese zu lesen und denke, dass das kind noch nicht in den brunnen gefallen ist. wir legen ja rechtzeitig widerspruch ein und was wollen die groß machen, wenn wir keinen neuen vertrag unterschreiben.
@hr.watzl:
das haus wurde über einen makler gekauft, in dem kaufvertrag ist nichts
aufgeführt, was den tank betrifft.
es steht nur drinnen, dass keine beweglichen sachen mit verkauft werden.
der verkäufer hat uns nur zur schlüsselübergabe den alten gasvertrag in kopie übergeben und gemeint, es wäre ein miettank, wo wir vierteljährlich miete zahlen müssten und es wohl schon ewig her ist, wo der tank das letztemal befüllt wurde. ansonsten hat er uns nicht weiter mit geteilt.
der jenige, welcher wohl in dieser angelegenheit \"ahnung\" hatte, ist verstorben.
das haus wurde von der erbengemeinschaft verkauft, wobei ein sohn des verstorbenen alles in die hand genommen hat.
@frix77: auch ihnen vielen dank :)
ch habe nun ein schreiben verfasst, welches heute nachmittag per einschreiben mit rückschein zur post geht.
ich stelle es mal hier rein:
xxxxxxxxxxxxxxxxxx Thale, 07.03.2011
xxxxxxxx
06502 Thale
Wärmetechnik Quedlinburg
Harzgas GmbH
Schmöckeberg 1
06484 Quedlinburg
Widerspruch Tankgestellungs- und Gasliefervertrag
vom 03.03.2011
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit legen wir Widerspruch zu dem o.g. Vertrag ein, geschlossen mit Herrn xxxxx.
Ab 01.01.2011 sind wir Besitzer des Grundstückes xxxxxxxxxxx in 06502
Thale. Da es ein Problem mit dem sich am Tank befindlichen Gasventil gab, suchte Herr xxxxx unser Grundstück am 03.03.2011 auf.
Gleichzeitig legte er mir einen neuen Vertrag, zurück datiert zum 01.01.2011 zum unterschreiben vor. Auf meine Frage hin, ob wir denn einen neuen Vertrag machen müssen, meinte er nur kurz, wenn nicht, würde der Tank abgeholt werden.
Ich wurde in keiner Weise aufgeklärt bzw. beraten, dass es auch die Möglichkeit gibt, einen Tank käuflich zu erwerben und auf den freien Flüssiggasmarkt das Gas zu erwerben. Mir wurde praktisch die Pistole auf die Brust gesetzt, da ich in dieser Angelegenheit unwissend war und Angst hatte, dass wir nicht mehr heizen können.
Des weiteren wurden die Verträge (2 Ausfertigungen), mir so vorgelegt das ich gleich unterschreiben sollte, also die erste Seite, wo die Preise stehen, nicht einsehen konnte.
Meine Tochter war zugegen und kann dieses bezeugen.
Diese Geschäftspraktiken halten wir für unmöglich, diese erinnern an Haustürgeschäfte. Da auch mein Ehemann xxxxxxxxxxx in diesem Vertrag steht, hätte er auch die Möglichkeit zur Einsicht des Vertrages bekommen müssen, er ist schließlich mit Vertragspartner. Dieser ist in keiner Weise mit dem Vertrag einverstanden und akzeptiert diesen nicht. Wir fühlen uns im vollen Umfang getäuscht.
Wir fordern nun, dass dieser Vertrag neu verhandelt wird und haben Ihnen sinnvolle
Vorschläge zu unterbreiten, welche für uns akzeptabel wären:
1. Sie verkaufen uns den vorhandenen Tank zu einem angemessenen Preis,
da der Tank schon älter ist, denken wir an eine Summe von 900,-€.
Über die Kaufsumme kann verhandelt werden.
2. Sind Sie mit dem Verkauf einverstanden, sind wir bereit noch einmal eine
Befüllung Ihrerseits zuzustimmen aber dieses zu einem angemessenen
Preis (beim freien Händler z.z. 49,80 €/100 Lit netto). Die Füllmenge dürfen
wir festlegen.
3. Wir kümmern uns um einen neuen Kauftank, Sie holen Ihren Tank ab wenn das Gas verbraucht ist. Alle anfallenden Kosten übernehmen Sie.
Wir denken das die Vorschläge aus Punkt 1 und 2 für beide Parteien am sinnvollsten wären, da der Aufwand für beide Parteien am geringsten wär.
Wir sind gerne zu einem weiteren Gespräch bereit, möchten aber das Sie berücksichtigen, dass mein Mann eine Arbeitszeit bis 16.30 Uhr hat und Sie den evtl. Gesprächstermin so legen, dass er zugegen sein kann.
Wir hoffen auf eine schnelle Einigung in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxxxxx
xxxxxxxxxx
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geht das schreiben so???
wo kann man schnell einen neuen tank kaufen (falls alle stricke reißen).
lg
kerstin
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