Auszüge aus S. 2 u. 3:
\"... 10. Beschlussabteilung des Bundeskartellamts hat im September 2009 ein Verfahren gegen die Beschlussadressatin eingeleitet wegen des Verdachts des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch das Fordern überhöhter Heizstrompreise für die Belieferung privater Endkunden mit Elektrizität zum Betrieb von unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen, d. h. elektrischen Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen („Heizstrom“).
... Heizstromkunden der Beschlussadressatin erhalten mit der nächsten Jahresabrechnung für 2010 oder – im Falle der Kündigung des Bezugsvertrags – mit der Schlussrechnung einmalig eine pauschale Rückerstattung auf den Rechnungsbetrag in Höhe von […] Euro. Die den Kunden gewährte finanzielle Entlastung wird nicht durch zukünftige Preismaßnahmen kompensiert (sog. „No-Repeated-Game“-Klausel). Die „No-Repeated-Game“-Klausel endet am 31.12.2011.\"
Haben Heizstrom-Kunden Rückerstattungen erhalten?
Erfolgt(e) ggf. eine Kontrolle durch das Bundeskartellamt?
rebell77