Energiepreis-Protest > Stadtwerke München

eingesch. Einzugermächtigung -> Mahnung

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hellblaueszebra:
@Gerd Cremer
 Ja diesen Rabatt bekomme ich nur bei einer Einzugsermächtigung!

Wenn es so einfach ist, den Rabatt einzubehalten dann werde ich es auf jeden Fall versuchen ! Ich bin mir aber nicht sicher, ob ich den Rabatt einfach so einbehalten kann.

Gruß nach Bad Kreuznach (fast meine Heimat..komme aus Bingen)

hellblaueszebra:
@Thomas Fricke


Thomas Fricke : \"Würden Sie sich selbst darauf einlassen, Geld ggf. einklagen zu müssen?\"

       -Mir bleibt ja dann wohl nicht anderes übrig ?!

Thomas Fricke :\"Wenn Sie bei der Überweisung eine genaue Bestimmung getroffen haben, worauf die Zahlung geleistet wird, ist eine anderweitige Verrechnung durch den Versorger von Vornherein ausgeschlossen, §§ 366 ff. BGB.\"

        -Ich habe bei der Überweisung einfach die Beträge zusammen addiert und in einer Überweisung überwiesen, aber bei meiner Email an die Stadtwerke die einzelnen Beträge aufgeschlüsselt. Diese Email wurde aber ignoriert und die Stadtwerke machten ihre eigene Aufrechnung, d.h. die Restbeträge von der Jahresendabrechnung wurden mitberechnet so dass nun bei den Abschlägen noch Geld offen ist.
Es kann doch nicht sein, dass die mit meinem Geld machen was sie wollen. Da ich ja auch schon vorher angkündigt habe, dass ich die Preiserhöhung in keinem Fall bezahlen will.


Mit freundlichem Gruß

Cremer:
@hellblaueszebra,

Wenn Sie die Einzugsermächtigung begrenzt hatten, Ihnen der Versorger diese zurückgegeben hat, dann können Sie weiterhin auf den Rabatt pochen und diesen bei der Jahresrechnung in Abzug bringen.

es erübrigt sich zu sagen, dass der Schriftverkehr eines solchen Vorganges komplett schrtiftlich erfolgt sein muss

hellblaueszebra:
@Gerd Cremer

 schriftlich heißt auch per Email ?!
Oder wird eine Email vor Gericht anders gewertet ?

in meinem Fall schrieb ich immer eine Email und bekam dann einen Brief zurück.

Gruß
frank

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