Energiepreis-Protest > Stadtwerke München
eingesch. Einzugermächtigung -> Mahnung
hellblaueszebra:
Hallo,
ich habe folgendes Problem mit dem Stadtwerk München....
ich habe denen eine eingeschränkte Einzugsermächtigung gegeben.
Von der machen die aber kein Gebrauch und schicken mir deshalb jetzt eine Mahnung.
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Zitat:
20 Euro für 14.09.2005
20 Euro für 14.07.2005 - angeblich noch 5,97 Euro offen (wurde schon von mir überwiesen -BITTE MEINE EMAIL AN DIE STADTWERKE UNTEN BEACHTEN!)
Mahngebühr: 5 Euro
Sollte keine Zahlung erfolgen, sind wir leider gezwungen unseren Außendienst mit dem Inkasso zu beauftragen, wodurch weitere Kosten enstehen würden. Verzugszinsen werden nach den gesetzlichen Vorschriften erhoben.
Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, müssen Sie zwei Wochen nach Zugang der Mahnung mit der Einstellung der Energieversorgung rechnen (§33 der AVB)
###########
Wie soll ich mich jetzt verhalten ?
Soll ich gleich zum Anwalt rennen ?
Muss ich den dann erst mal selbst bezahlen ?
Meine Email an die Stadtwerke:
Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> ich habe Ihnen bein meiner Überweisung 31,17 Euro
> überwiesen.
>
> 20 Euro für den Abschlag im Juli 2005 und
> 11,17 Euro für die Restforderung (davon 5,20 zu
> viel..war mein Fehler!!)
>
> Sie machten jedoch daraus fäschlicherweise:
>
> 17,14 für die Restforderung
> 14,03 für die Abschlagzahlung im Juli so daß jetzt
> noch angeblich für die Abschlagszahlung 5,97 offen
> stehen.
>
> Ich gehe jedoch davon aus, dass nur noch für die
> Jahresabrechnung die 5,97 Euro offen sind und NICHT
> für die Abschlagszahlung im Juli.
>
> Die Forderung in Höhe von 5,97 Euro werde ich NICHT
> bezahlen,da Sie mir nicht nachzuweisen konnten,
> wie genau die Preiserhöhung zustande gekommen ist
> und inwie fern sie nach \"billigem Ermessen\" nach §
> 315
>
> BGB erfolgt ist.
Für Infos und Tips wäre ich sehr dankbar.
MFG aus München
RR-E-ft:
Wraum überweisen Sie nicht den fälligen Hauptsachebetrag zu den genannten Terminen?
Wenn Sie zu einem Kollegen/ einer Kollegin gehen, will der/ die natürlich vorher Geld sehen, bevor er/ sie tätig wird.
Wer sollte dieses Geld für eine Beratung denn sonst verauslagen?
Lesen Sie am besten noch einmal \"Fragen und Antworten\" auf der Seite ganz gründlich.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
hellblaueszebra:
Überweisungen kann man nicht mehr zurückbuchen lassen und außerdem würde ich auf den Rabatt verzichten.
Die Rechnung könnte ja auch direkt zum Verursacher (Stadtwerke) geschickt werden ?!
Die Fragen und Antworten habe ich mir schon gründlich durchgelesen.
Trotzdem weiß ich nicht so richtig wie ich darauf reagieren soll, da die Stadtwerke meine Überweisung einfach mit der Restforderung aufgerechnet haben und auf meine Erklärung in meiner Email nicht reagiert haben.
Vielleicht gibt es ja hier im Forum noch andere Stromkunden, die ähnliche Erfahrung gemacht haben.
MfG aus Mü
RR-E-ft:
Was denken Sie, welcher Kollege sich darauf einlässt, die Rechnung an die Stadtwerke zu schicken?
Würden Sie sich selbst darauf einlassen, Geld ggf. einklagen zu müssen?
Wenn Sie bei der Überweisung eine genaue Bestimmung getroffen haben, worauf die Zahlung geleistet wird, ist eine anderweitige Verrechnung durch den Versorger von Vornherein ausgeschlossen, §§ 366 ff. BGB.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Cremer:
@hellblaueszebra,
was bringen Sie jetzt für einen Rabatt ins Spiel?
Gibt es diesen nur bei Einzugermächtigung?
Wenn dies so ist, beschränken Sie die Einzugsermächtigung. Dann geben die Ihnen diese zurück und Sie verlierenb den Rabatt. dann teilen Sie mit, dass sie weiterhin den Rabatt beansprochen, es ist nicht Ihr Problem und diesen am Ende bei der Jahresrechnung in Abzug bringen.
Ist bei uns auch so mit den SW KH.
Es sinds fadenscheinige Behauptungen, wenn die SW behaupten. Sie können dies so mit Ihrem Rechnungsprogrammm nicht vereinbaren. Ich habe schwarz-weiße Beweise des Gegenteils.
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