Hallo,
ich habe folgendes Problem mit dem Stadtwerk München....
ich habe denen eine eingeschränkte Einzugsermächtigung gegeben.
Von der machen die aber kein Gebrauch und schicken mir deshalb jetzt eine Mahnung.
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Zitat:
20 Euro für 14.09.2005
20 Euro für 14.07.2005 - angeblich noch 5,97 Euro offen (wurde schon von mir überwiesen -BITTE MEINE EMAIL AN DIE STADTWERKE UNTEN BEACHTEN!)
Mahngebühr: 5 Euro
Sollte keine Zahlung erfolgen, sind wir leider gezwungen unseren Außendienst mit dem Inkasso zu beauftragen, wodurch weitere Kosten enstehen würden. Verzugszinsen werden nach den gesetzlichen Vorschriften erhoben.
Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, müssen Sie zwei Wochen nach Zugang der Mahnung mit der Einstellung der Energieversorgung rechnen (§33 der AVB)
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Wie soll ich mich jetzt verhalten ?
Soll ich gleich zum Anwalt rennen ?
Muss ich den dann erst mal selbst bezahlen ?
Meine Email an die Stadtwerke:
Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> ich habe Ihnen bein meiner Überweisung 31,17 Euro
> überwiesen.
>
> 20 Euro für den Abschlag im Juli 2005 und
> 11,17 Euro für die Restforderung (davon 5,20 zu
> viel..war mein Fehler!!)
>
> Sie machten jedoch daraus fäschlicherweise:
>
> 17,14 für die Restforderung
> 14,03 für die Abschlagzahlung im Juli so daß jetzt
> noch angeblich für die Abschlagszahlung 5,97 offen
> stehen.
>
> Ich gehe jedoch davon aus, dass nur noch für die
> Jahresabrechnung die 5,97 Euro offen sind und NICHT
> für die Abschlagszahlung im Juli.
>
> Die Forderung in Höhe von 5,97 Euro werde ich NICHT
> bezahlen,da Sie mir nicht nachzuweisen konnten,
> wie genau die Preiserhöhung zustande gekommen ist
> und inwie fern sie nach \"billigem Ermessen\" nach §
> 315
>
> BGB erfolgt ist.
Für Infos und Tips wäre ich sehr dankbar.
MFG aus München