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\"Milli Vanilli\" zum Zapfenstreich?

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DieAdmin:
@PLUS,

bei Videos auf Youtube oder anderer bekannter Videoplattformen weiß ich, dass da die Content-Industrie mit ihren Soldaten hinterher sind, das entsprechendes gelöscht wird.
Bei den Öffentlichen-Rechtlichen ist zumindest eine Art Duldung erkennbar.

Anfrage sind gar nicht zu stämmen. Geschweige im Einzelfall die verlinkten Videos noch zu überprüfen.

Wer beispielsweise schonmal die Tagesschau online live geguckt hat, wird festgesellt haben, dass an der Stelle, wo das TV-Gerät Bilder zu Sportereignissen ausstrahlt, dass übers Internet in der Zwischenzeit ein Hinweisfenster läuft.
Der eine Tagesschau-Mitschnitt auf Youtube kann faktisch lupenrein sein, von der selben Sendung, aber mit den Teil der Sportberichterstattung nicht.

Die Konsequenz wäre, entweder sämtliche Links zu Videoplattformen zu löschen, so das nur noch die kurzlebigen Links zu den Mediatheken übrig bleiben oder es muss ständig Fachpersonal bereitgehalten werden, das eine solche Intensiv-Prüfung gestämmt werden kann.

Aber Ihr Link ging eben nicht auf eine Videoplattform. Wie ich schon weiter oben aufführte, ließen sich keine weitere Informationen erkennen.
Und im Übrigen kann nicht nur derjenige, der unerlaubt sowas bereitstellt, wegen Urheberrechsverletzungen belangt werden, sondern auch Besucher, die sich das anschauen.
Da streiten sich derzeit auch die Fachgeister, weil eben schon beim Anschauen technisch im Hintergrund eine Kopie (Vervielfältigung) erstellt wird.

PLUS:

--- Zitat ---Original von Evitel2004
....
Aber Ihr Link ging eben nicht auf eine Videoplattform. Wie ich schon weiter oben aufführte, ließen sich keine weitere Informationen erkennen.
Und im Übrigen kann nicht nur derjenige, der unerlaubt sowas bereitstellt, wegen Urheberrechsverletzungen belangt werden, sondern auch Besucher, die sich das anschauen.
Da streiten sich derzeit auch die Fachgeister, weil eben schon beim Anschauen technisch im Hintergrund eine Kopie (Vervielfältigung) erstellt wird.
--- Ende Zitat ---
@Evitel2004, ich sehe da kein differenziertes Urheberrecht oder ein Sonderrecht *) für Videoplattformen. Entweder liegt eine Urheberrechtsverletzung vor oder nicht. Aber wenn sich schon die \"Fachgeister\" streiten .... ;) ... belassen wir den \"Streit\" dort.
PS
*) Ein Sonderrecht gibt es auch nicht für Karl Theodor Maria Nikolaus Johann Jacob Philipp Franz Joseph Sylvester Freiherr von und zu Guttenberg  :) und auch nicht für Max Maier!

DieAdmin:
@PLUS,

Ihrem Posting entnehme ich, dass Sie entweder meinen Beitrag nicht richtig gelesen oder nicht verstanden haben.

Es gibt kein Sonderrecht für Videoportale. Nur hier, und ich wiederhole mich, kann man sich darauf verlassen, dass die Verwerter-Industrie fix hinterher ist.
Da kann es schon mal passieren, bei alten Links, das plötzlich wegen \"Verstoss der Nutzungsbedingungen\" dies gelöscht wurden.

Da ich bei Ihnen öfters in den Beiträgen wegen solchen Dingen editieren muss:
Vielleicht empfiehlt es sich, dass Sie sich mal selbst auf die Suche im Netz begeben, wie kompliziert die Beurteilung sein kann, wann eine Urheberrechtsverletzung vorliegt oder nicht.

Der Vergleich mit Guttenbergs Plagiatsdoktor-Arbeit hinkt hier nämlich. Wenns nur immer so einfach wär.

PLUS:

--- Zitat ---Original von Evitel2004
..
Der Vergleich mit Guttenbergs Plagiatsdoktor-Arbeit hinkt hier nämlich. Wenns nur immer so einfach wär.
--- Ende Zitat ---
Wir sollten den \"Streit\" wirklich bei den \"Fachgeistern\" lassen.

Ich sehe nichts hinken und will auch in keiner Weise für Forumsbeiträge oder Links die Maßstäbe für Doktorarbeiten angewandt sehen. Dass man sich auf die Kontrolle durch eine \"Content-Industrie mit ihren Soldaten\" oder gar auf den akademischen Apparat einer Universität nicht verlassen kann, zeigt ja offensichtlich gerade der \"Fall KT.zG\". Zum Glück leben wir, wenn man auch als Verbraucher manchmal zweifelt ;) ,in einem Rechtsstaat. Ich hoffe, Justitia ist weiter blind und urteilt ohne Ansehen der Person und macht auch sonst keine Unterschiede (dto. Administration). :)

RR-E-ft:
Das Musikprogramm für den großen Zapfenstreich, der in der ARD live übertragen wird, steht fest. Die gewünschten Melodeien.

Damit wäre das Thema durch. ;)

Wie es mit dem Urheberrecht bei der Aufführung von Stücken bei einem im Fernsehen übertragenen großen Zapfenstreich bestellt sein kann, bedarf an dieser Stelle gottlob keiner Diskussion.

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