Original von RR-E-ft
Da hat die EWE wohl eine besondere Verpflichtung, soweit sie sich auf Kosten der auf staatliche Unterstützung Angewiesenen ungerechtfertigt bereichert hat, zu Lasten öffentlicher Haushalte.
Erstattungen der EWE aus dem Gaspreisstreit an diese Haushalte stehen nach Trautmanns Angaben dem Jobcenter zu – unabhängig davon, ob der Empfänger in der strittigen Heizperiode Hartz-IV-Empfänger war oder nicht: Entscheidend sei der Zeitpunkt der Erstattung.
Das Jobcenter würde sich nach einer Entscheidung für eine Klage die Ansprüche der Betroffenen abtreten lassen, weil man nicht erwarten könne, dass die Menschen für eine Summe vor Gericht ziehen, die sie dann beim Jobcenter abliefern müssten.
Trautmanns Alptraum: Dass die EWE die Summen nicht über die Jahresabrechnung auszahlt. „Bei Einzelzahlungen müssten wir jede zusätzlich bearbeiten. Das sind bei 9200 Fällen 5000 Arbeitsstunden – kaum zu leisten.“
Von
zu Lasten öffentlicher Haushalte kann hier wohl mitnichten gesprochen werden,
soweit zum Zeitpunkt der Leistung an den Versorger
keine staatliche Unterstützung bezogen worden ist! :evil:
Vielmehr versucht hier das Jobcenter an (Rück-)Zahlungen zu partizipieren bzw. zu profitieren, deren Empfänger
zum Zeitpunkt der Erstattung zufällig Hartz IV-Empfänger sind.
DAS ist ein ganz gewaltiger Unterschied!
Zu Lasten der Verbraucher/HartzIV-Empfänger!
Die Zahlungen an den Versorger musste der Verbraucher ohne jedwede Hilfe alleine leisten, eine Erstattung derselben erhält jedoch das Jobcenter. DAS hat mit Gerechtigkeit wohl wenig bis nichts zu tun, allenfalls mit einem Sch...timing!
Ich finde es durchaus fraglich, wer sich, unabhängig vom Versorger, in diesem Fall ungerechtfertigt bereichert!
In diesem Fall kann
natürlich nicht erwartet werden, dass ein Verbraucher derart dämlich ist und vor Gericht zieht, um eine Erstattung für das Jobcenter zu erstreiten. Alleine dieses Statement ist schon ohne Worte! :rolleyes:
Ich persönlich hoffe, dass Trautmanns Alptraum Realität wird!