Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Schlussrechnung  (Gelesen 5444 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline angeljustus

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 234
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Schlussrechnung
« am: 18. Januar 2011, 17:56:52 »
Nach Lieferantenwechsel habe ich nun die Schlussrechnung von der EWE erhalten.

Wie in den letzten Jahren sind meine monatlichen Abschlagszahlungen mit offenen Forderungen verrechnet worden.

Ist das nicht unzulässig? Forderungen und Abschlagszahlungen sollten doch innerhalb der Jahresabrechnung getrennt ausgewiesen werden?

Außerdem stimmt der ausgewiesene Betrag für geleistete Abschlagszahlungen mit der von mir tatsächlich gezahlten Abschlagssumme nicht überein.

Rechnung somit als falsch zurückweisen?

Offline bjo

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 983
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Schlussrechnung
« Antwort #1 am: 18. Januar 2011, 20:39:20 »
war bei mir RWE auch der Fall,
wenn Widerspruch geleistet wurde
- Rechnung zurückweisen
- eigene Rechnung aufmachen und nur das bezahlen

= > jetzt kann EWE nix anderes mehr machen als klagen, abschalten ist nicht mehr drin!

Offline angeljustus

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 234
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Schlussrechnung
« Antwort #2 am: 20. Januar 2011, 11:26:42 »
Oder eine Korrektur der Abrechnung ohne eigene Berechnung verlangen?

Offline jroettges

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 511
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Schlussrechnung
« Antwort #3 am: 20. Januar 2011, 12:07:58 »
@angeljustus

Beides!

1. Rechnung zurückweisen und eine neue Rechnung verlangen, die die im Abrechnungszeitraum geleisteten Abschlagszahlungen richtig wiedergibt.

2. Eigene Abrechnung mit den gekürzten Preisen erstellen und nur das bezahlen, was davon noch nicht bezahlt ist.

Offline angeljustus

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 234
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Schlussrechnung
« Antwort #4 am: 21. Januar 2011, 11:25:52 »
Das ist aber anhand der vielen offenen Verfahren doch evt. überzahltes Geld.

Wenn erstmal bezahlt wurde, ist das Geld futsch.

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Schlussrechnung
« Antwort #5 am: 21. Januar 2011, 14:47:45 »
Zitat
Original von angeljustus
Das ist aber anhand der vielen offenen Verfahren doch evt. überzahltes Geld.

Wenn erstmal bezahlt wurde, ist das Geld futsch.
Sie sollten auf Basis Ihrer Vertragsanfangspreise eine eigene Berechnung erstellen, Ihre Abschläge dagegen rechnen und sehen, was für ein Saldo herauskommt. Bei einem Guthaben haben Sie natürlich erstmal ein Problem, da Sie es aufgrund Ihrer Berechnung sicher nicht freiwillig von der RWE heraus bekommen. Bei einer Nachzahlung würde ich aber eben auch nur das selbst berechnete nachzahlen.

Wie Sie schon sagen: Was bezahlt ist, ist erstmal weg. Aber die RWE wird Ihnen mit Sicherheit keine korrigierte Rechnung auf der Basis Ihrer Vertragsanfangspreise erstellen.  8)

Offline angeljustus

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 234
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Schlussrechnung
« Antwort #6 am: 21. Januar 2011, 17:41:46 »
Danke für die qualifizierten Antworten!

Ist hier im Forum aufgrund von Verständisproblemen gar nicht so selbstverständlich. Vielleicht schon zu einfach die Materie.  ;)

Ich werde die Schlussabrechnung mit dem Gaspreis von 2004 anpassen und nur die Summe zahlen. Habe ich in den Vorjahren auch so gemacht. Somit stehe ich zwar noch mehr bei EWE in der Kreide, ist aber wegen des anhängigen Rechtsstreits für die Jahre 04 - 07 egal.

Allen ein schönes Wochenende.

Gruß angeljustus

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Schlussrechnung
« Antwort #7 am: 22. Januar 2011, 23:54:06 »
Zitat
Original von angeljustus
Ich werde die Schlussabrechnung mit dem Gaspreis von 2004 anpassen und nur die Summe zahlen. Habe ich in den Vorjahren auch so gemacht. Somit stehe ich zwar noch mehr bei EWE in der Kreide, ist aber wegen des anhängigen Rechtsstreits für die Jahre 04 - 07 egal.
Hatte mich von bjo\'s Beitrag irritieren lassen. Wenn EWE gegen SIE noch keine Klage eingereicht hat, sollten die Jahre 2004 und 2005 wohl in jedem Fall wegen Verjährung erledigt sein, und zwar für BEIDE Seiten, da die Forderungen wohl verjährt sein dürften. Es geht wohl nur noch um Forderungen, die ab 2007 in Rechnung gestellt wurden oder um Rückforderungen, die ab dann noch enstanden sind.

Wenn SIE nun \"nur\" auf der Basis der Preise von 2004 abrechnen, obwohl Sie einen geringen Vetragsanfangspreis in Ihrem Sondervertrag hatten, so werden Sie wohl nicht (mehr) zu Ihrem Geld kommen, selbst wenn sich herausstellen sollte, dass die Preisanpassungsklauseln nicht wirksam in den Vertrag eingebunden wurden, denn ein Urteil wird es sich nicht vor 2012 oder 2013 vom Europäischen Gerichtshof geben, wenn überhaupt. Möglicherweise zieht EWE in 2012 seine Klage zurück (dann sind nämlich die Rückforderungsmöglichkeiten auf Abrechnungen von 2008 und vorher ebenfalls verjährt und EWE lacht sich ins Fäustchen (was die bestimmt jetzt schon tuen, weil immer noch viel zu wenige klagen).

Ich würde auf den Anfangspreis kürzen und wenn sie wollen, sollen sie klagen. Dann kann man immer noch Aussetzung bis zur Entscheidung des EU-Gerichtshofes beantragen. Und wenn EWE zurückzieht, wird man mal sehen, wie das OLG erneut entscheidet. Sie hatten ja schon mal ne andere Meinung als der BGH und haben/wollen die Sache nicht umsonst in Brüssel/Straßburg vorlegen.

Offline angeljustus

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 234
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Schlussrechnung
« Antwort #8 am: 23. Januar 2011, 12:23:29 »
@bolli

Zitat
Wenn EWE gegen SIE noch keine Klage eingereicht hat, sollten die Jahre 2004 und 2005 wohl in jedem Fall wegen Verjährung erledigt sein

EWE hat Klage für die Jahre 2004 - 2007 eingereicht.

Hier geht es nun um die Jahre 2008 - 2010. Bei Protestbeginn war damals die Empfehlung vom Preis 2004 auszugehen. Das habe ich über die Jahre durchgezogen.

Gruß angeljustus

Offline mpuck

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 6
  • Karma: +0/-0
Schlussrechnung
« Antwort #9 am: 24. Februar 2011, 15:19:21 »
Bei uns (Diskussion im Forum) hat dem AG Tostedt allein die fehlende Kontokorrentabrede gereicht, um die Forderung von EWE zurückzuweisen. Die Konstellation war allerdings etwas anders, da wir wegen Widerspruch gegen die 2007 angepassten Vertragsklauseln in einen Grundversorgungsvertrag umgestuft wurden, d.h. sogar über einen Vertragswechsel hinaus verrechnet wurde.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz