Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Verjährung?  (Gelesen 3609 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Skyclown

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Verjährung?
« am: 24. Februar 2011, 10:30:58 »
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem!
Seid November 2010 sind wir, d.h. meine Freundin und ich in eine neue Wohnung gezogen! Vorher halt noch bei den Eltern gewohnt, seit November bezahlen wir nun immer noch keine Abschlagszahlungen weil es angeblich bei der lieben EWE einige EDV Probleme gab!! Soviel dazu! Nach diversen, ich glaube es waren 17, anrufen bei der EWE flatterte jetzt eine Ankündigung der Versorgungseinstellung ins Haus! Nachdem der Blutdruck nahezu wieder auf normal ging wieder ein Anruf bei der EWE was denn jetzt bitte das sollte! Da teilte man mir mit das dieser Betrag eine Altschuld aus dem Jahre 2004 sei, da habe ich tatsächlich mal woanders gewohnt, bin dann aber wieder umgezogen!
Ich soll jetzt also eine Rechnung aus dem Jahre 2004 über knapp 250€ zahlen! Auf die NAchfrage warum ich nie eine Mahnung etc. erhalten habe, sagte man mir man hätte mich ja nicht gefunden, wäre quasi unbekannt verzogen!! ??
In meinen Augen völliger Schwachsinn! Hatte damals einen Postsendeantrag gestellt und mich sofort offiziel wieder umgemeldet!
Meine Frage jetzt!: Das ganze war im Jahr 2004, d.h. doch das ab 31.12.2004 die Verjährungsfrist anfängt oder? demnach wäre die ganze geschichte doch am 01.01.2008 verjährt! Habe wie gesagt bis gestern also 7 Jahre nix von denen gehört oder gesehen, keine Mahnungen keinen Mahnbescheid etc. bekommen! Da die mir im Moment richtig auf den Keks gehen und frech werden und ich überhaupt nicht nachvollziehen kann wie diese Summe zustandekommt, weil immer bezahlt, gedenke ich diesen Betrag nicht zu bezahlen! Da ich von solchen Dingen relativ wenig Ahnung von habe, wäre es nett wenn mir einer von Euch da weiter helfen könnte! Vielen Dank im Voraus!!

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Verjährung?
« Antwort #1 am: 24. Februar 2011, 10:39:43 »
Der Verjährungsbeginn setzt Fälligkeit voraus. Fälligkeit kann, wenn es sich um einen Tarifkundenvertrag handelte, frühestens 14 Tage nach Rechnungszugang eingetreten sein, § 27 AVBEltV.
Wann war die entsprechende Verbrauchsabrechnung denn zugegangen?
Wenn man nichts gehört hatte, hat man womöglich mal etwas gelesen.
Wenn eine solche Verbrauchsabrechnung bisher noch gar nicht zugegangen wäre (\"nichts gesehen\"), wäre sie immer noch nicht fällig.
Wegen der Forderung aus einem ganz anderen Vertragsverhältnis kann wohl nicht die aufgrund eines jetzt bestehenden Vertrages vertraglich geschuldete Energiebelieferung unterbrochen werden.

Offline Skyclown

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Verjährung?
« Antwort #2 am: 24. Februar 2011, 11:02:05 »
Ich bin mir nicht mehr so Sicher, da das ganze schon so lange her ist! Ich hab am Telefon darum gebeten mir den ganzen Vorgang schriftlich zukommen zu lassen, da ich sowas am Telefon nicht aktzeptiere und auch gar nicht beurteilen kann!
Die Ankündigung der Versorgungseinstellung war auch nur so ein Standardzettel auf dem Stand das ich nach mehrmaligem Mahnen nicht bezahlt hätte und ich jetzt einen Tag Zeit hätte das Geld vorbeizubringen, sonst würden Sie mir HEUTE den Anschluß sperren! Ich werd jetzt mal abwarten was die mir da zuschicken! Meines Wissens nach, wurde damals alles ordnungsgemäß gekündigt und auch beglichen! Und die Aussage sie hätten mich nicht gefunden und auch über die Post nichts erfahren, ist schlichtweg gelogen! Hab den Beleg des Postnachsendeantrages noch! Die Aussagen des Versorgers sind schon ziemlich verworren um es mal so zu formulieren!
Aber um nochmal auf die Frage zurückzukommen: Während der Wohnhaft in XY sind immer Rechnungen gekommen, nach Auszug nicht mehr, trotz Postnachsendeauftrag!

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Verjährung?
« Antwort #3 am: 24. Februar 2011, 11:31:22 »
Ach so! Na dann einfach mal warten, ob der Anschluss heute tatsächlich gesperrt wird! Das sieht man ja dann! Am Tage ist es ja schon wieder länger hell!
Steht eine Straßenlaterne vorm Haus, die ggf. Licht spenden kann?! Das kann in der neuen Wohnhaft vielleicht helfen! Ansonsten viel Spaß mit der Freundin!

Offline Skyclown

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Verjährung?
« Antwort #4 am: 24. Februar 2011, 11:54:33 »
:-) Danke

Offline Skyclown

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Verjährung?
« Antwort #5 am: 25. Februar 2011, 08:48:05 »
Ich noch mal!
Habe gestern die alten Rechnungen bekommen! Die wurden an eine völlig falsche Adresse geschickt, mit der hatte, habe und werd ich nie was zu tun haben:-)!!
Desweiteren sind diese Rechnungen neu aufgefasst, da (wie auf ihnen ersichtlich) die ganze angelegenheit 2008 ausgebucht und storniert wurde!
Was bitte habe ich verbrochen das ich mir so eine bodenlose Frechheit, der Telefonate, gefallen lassen muß??! NAch deren Meinung kann ich wohl froh sein noch nicht im Gefängnis zu sitzen!
Und Strom und Gas haben sie übrigens nicht abgestellt :-) ! War aber trotzdem schön mit der Freundin:-))

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz