Energiepreis-Protest > Thüringer Energie AG
Schreiben an Leiterin Vertrieb der E.ON Thüringer Energie AG Frau Heidi Schulze wegen Strompreis
RR-E-ft:
--- Zitat ---Sehr geehrte Frau Schulze,
Sie sind meines Wissens bei dem im Freistaat marktbeherrschenden Stromanbieter E.ON Thüringer Energie AG (ETE) immer noch für den Vertrieb und die Tarifkalkulationen zuständig.
Nach Angaben von Verivox (berichtet bei T-Online) beläuft sich die Strompreiserhöhung zum 01.03.11 in der Grundversorgung bei ETE - wenn ich richtig gerechnet habe - auf 2,27 Ct/ kWh (netto),
http://wirtschaft.t-online.de/strompreise-in-thueringen-strompreise-vergleichen/id_13579954/index
Die Zahl ist so erschütternd, dass sie wohl in keine Pressemitteilung des Unternehmens passte.
Der Preis der Grundversorgung würde dann 4,03 Ct/ kWh (netto) [= 1,76 Ct/ kWh + 2,27 Ct/ kWh] über dem (bereits hohen) Preisniveau des Jahres 2008 liegen.
Und keiner weiß, warum. Die zwischenzeitlich drastisch rückläufigen Großhandelspreise können dabei wohl nicht berücksichtigt worden sein.
Der Bundesgerichtshof sagt eindeutig BGH KZR 2/07 Rn. 26:
Aus der gesetzlichen Bindung des allgemeinen Tarifs an den Maßstab der Billigkeit (BGHZ 172, 315 Tz. 16 f.) ergibt sich nicht nur die Rechtspflicht des Versorgers, bei einer Tarifanpassung Kostensenkungen ebenso zu berücksichtigen wie Kostenerhöhungen. Der Versorger ist vielmehr auch verpflichtet, die jeweiligen Zeitpunkte einer Tarifänderung so zu wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen wird als Kostenerhöhungen, so dass Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden müssen wie Kostenerhöhungen. Die gesetzliche Regelung umfasst daher neben dem Recht des Versorgers zur Preisanpassung auch die Pflicht hierzu, wenn die Anpassung dem Kunden günstig ist,
Angesichts der zwischenzeitlich drastisch gesunkenen Großhandelspreise kann die Tarifkalkulation wohl nicht zutreffen.
Zum Vergleich: Die Strompreisentwicklung auf dem Markt. - Drastischer Preisverfall.
http://www.zfk.de/zfkGips/ZFK/zfk.de/Energie-Preise/Energie-Preise/ZfK_0211_StromForward.pdf
BDEW: Strompreise für Haushaltskunden sinken erst 2010
http://www.verivox.de/nachrichten/verband-strompreise-sinken-erst-2010-41350.aspx
Andere Tarife werden hingegen sogar - wenn auch unmerklich - preislich gesenkt.
Somit könnte eine kartellrechtswidrige Preisspaltung im ETE- Versorgungsgebiet zu Lasten der grundversorgten Stromkunden vorliegen (BGH KZR 5/10).
Schließlich ist nicht ersichtlich, wie in der Grundversorgung eine so drastische Verteuerung notwendig sein kann, wenn bei anderen Tarifen im ETE- Versorgungsgebiet sogar (über Bonuszahlung) die Preise abgesenkt werden können.
Eine sachliche Rechtfertigung für diese gespaltene Preisentwicklung bei dem immer noch marktbeherrschenden Unternehmen ist nicht ersichtlich.
Bei allem was Recht ist. Das kann doch wohl nicht wahr sein?!
Bitte rechnen Sie noch einmal genau nach, wie sich die mit den Strompreisen in der Grundversorgung abzudeckenden Kosten Ihres Unternehmens seit 2008 entwickelt haben. Berücksichtigen Sie dabei alle preisbildenden Kostenfaktoren von Grund- und Arbeitspreis (BGH VIII ZR 138/07 Rn. 39) und berücksichtigen Sie nur solche Kosten, die in Abetracht der gesetzlichen Verpflichtung aus §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 EnWG überhaupt nur auf die betroffenen Kunden abgewälzt werden dürfen (BGH VIII ZR 138/07 Rn. 43).
Bitte bedenken Sie, dass wegen der bestehenden gesetzlichen Tarifbestimmungs- und -anpassungspflicht zugunsten der Kunden alle Verbrauchsabrechnungen gegenüber den betroffenen Kunden mit der stillschweigenden Erklärung über die Ordnungsgemäßheit der Tarifkalkulation und der Abrechnung verbunden sind, deren Grundlagen die betroffenen Kunden nicht kennen und nicht in Erfahrung bringen können. Die Erklärung lautet sinngemäß:
\"Wir haben unserer gesetzlichen Tarifanpassungspflicht entsprochen. Wir haben immer wieder eigenverantwortlich neu umfassend geprüft, ob eine Tarifanpassung zu Ihren Gunsten möglich ist. Wir sind dabei jeweils eigenverantwortlich zu dem Ergebnis gelangt, dass sich auch nach Ausschöpfung aller unserer Möglichkeiten für Sie nichts Günstigeres ergeben konnte.\"
Das ist die in jeder Verbrauchsabrechnung des Grundversorgers stillschweigend verkörperte Tatsachenbehauptung. Diese steht auch in Zusammenhang mit der gesetzlichen Verpflichtung aus § 2 Abs. 1 EnWG.
Ihnen ist bekannt, dass nur diejenigen betroffenen Kunden auf die Abrechnungen Ihres Hauses vorbehaltlos und vollständig die Zahlungen leisten, welche dieser stillschweigenden Tatsachenbehauptung vertrauen, ohne deren Grundlagen zu kennen und diese selbst überprüfen zu können.
Ihrem Unternehmen kommt es deshalb gerade auf das Vertrauen der betroffenen Kunden an. Das Vertrauen der Kunden soll den Unternehmenswert bilden.
Wo die stillschweigende Erklärung nicht den Tatsachen entspricht, kann deshalb wohl eine Betrugsstrafbarkeit gem. §§ 263 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, 13 StGB begründet sein (BGH Az. 5 StR 394/08].
Ich erinnere an die Compliance- Richtlinien der E.ON Thüringer Energie AG und der E.ON AG, welche jeden Mitarbeiter und jede Führungskraft zu unbedingter Gesetzestreue verpflichten. Der ETE - CO sowie der CCO im CC sind entsprechend unterrichtet.
Freundliche Grüße
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
--- Ende Zitat ---
Siehe auch:
Fragen an Frau Heidi Schulze.
Frau Heidi Schulze ist Diplom- Mathematikerin.
Da sollte eine Tarifkalkulation in guten Händen sein.
Für jedwede Tarifkalkulation bei Energieversorgern gibt es mindestens ein verantwortliches Gesicht, einen Menschen wie Du und ich.
Sie suchen den Dialog mit den Betroffenen, um eine Rückmeldung über ihr verantwortliches Handeln zu bekommen. Reden wir darüber.
Konstruktiv, sachlich, in der Sache bestimmt.
bolli:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Für jedwede Tarifkalkulation bei Energieversorgern gibt es mindestens ein verantwortliches Gesicht, einen Menschen wie Du und ich.
Sie suchen den Dialog mit den Betroffenen, um eine Rückmeldung über ihr verantwortliches Handeln zu bekommen. Reden wir darüber.
Konstruktiv, sachlich, in der Sache bestimmt.
--- Ende Zitat ---
Was für eine Kreide futtern Sie denn gerade ???
Diese Menschen wie du und ich haben auch einen Vorstandsvorsitzenden und in vielen Fällen eine Aktionärsversammlung, die nicht an den Menschen sondern den Zahlen interessiert sind. Und stimmen die nicht, ist\'s um den Gut-Menschen in der Tarifkalkulation geschehen und das weiss auch dieser. Und deshalb nimmt man diesen Gut-Menschen außerhalb des Unternehmens wohl auch kaum wahr.
Dem gegenüber sind die Fälle, wo sich jemand wegen der (bewusst falschen) Tarifkalkulation strafbar gemacht hat noch verschwindend gering. Da handelt man eher nach dem Motto, das Hemd (der Job heute) ist mir näher als die Hose (Strafverfahren vielleicht morgen).
Man wird sehen, was aus Ihrer Aktion wird. Bei Ihrem Enthusiasmus und dem Vertrauen in die guten Menschen bei E.ON wird\'s da ja wohl demnächst Tarifsenkungen geben (müssen). ;)
Glückwunsch. :D
RR-E-ft:
@bolli
Weshalb meinen Sie denn eigentlich, dass ein zu hoch kalkulierter Tarif für das Unternehmen von Vorteil sein sollte und könnte?
Das Gegenteil ist richtig, § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB (BGH X ZR 60/04 unter II. 1).
Und deshalb würde derjenige, der einen Tarif bewusst zu hoch kalkuliert oder einen als zu hoch kalkuliert erkannten Tarif unverändert fortbestehen lässt, in erster Linie in erheblichem Maße Unternehmenswerte gefährden.
Und daran hat kein einziger Aktionär ein Interesse.
Aus dieser Erkenntnis und Erfahrung heraus hat sich zum Beispiel E.ON ganz bewusst eine strenge Compliance Organisation geschaffen und jeden Mitarbeiter und jede Führungskraft einzeln gegen Unterschrift darüber belehren lassen, dass bei Regelverstößen, was den Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen einschließt, ernste Konsequenzen gezogen werden, was auch ein Ausscheiden aus dem Unternehmen bedeuten kann.
E.ON Verhaltenskodex
Dass sich jemand verkalkuliert, ist allein noch nicht strafbar.
Ich denke da nicht anders als ein Unternehmensjurist.
Das muss auch nicht verwundern, wenn man bedenkt, dass ich unter anderem in einem Wirtschaftsdezernat einer Staatsanwaltschaft und danach in der Rechtsabteilung eines Energieversorgers sehr gut ausgebildet wurde, nämlich bei dem betroffenen Erfurter Unternehmen. Nach einer solchen Ausbildung findet man Vertrauen in bestimmte Abläufe.
Ich bin mir ganz sicher. Auch Frau Schulze, die ich im Rahmen unserer Zusammenarbeit schätzen gelernt habe, kann jedenfalls kein Interesse an einem zu hoch kalkulierten Tarif haben.
Das gilt übrigends auch für alle Vorstände und Vorstandsvorsitzenden.
Meiner Meinung nach muss man mit den Menschen in den Unternehmen, wenn diese in einen Dialog treten möchten und wenn man selbst einen Dialog wünscht, mit diesen in der Sprache sprechen, die sie verstehen.
Wenn einer aufgebracht zeternd daher rennnt und ständig ruft \"Abzocke!\", dann verstehen sie es nicht.
Wer mit der Übernahme der gesetzlichen Grundversorgungspflicht sein Wort gegeben hat, entsprechend gesetzlicher Verpflichtung eine möglichst preisgünstige leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität und Gas zu verbraucherfreundlichen Bedingungen für die betroffenen Kunden zu gewährleisten, den darf man beim Wort nehmen. Am Anfang war das Wort. Und nun steht die Tat im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses.
RR-E-ft:
Meine Message ist auch bei der für Druck zuständigen Fachabteilung bei E.ON Thüringer Energie AG angekommen.
--- Zitat ---Read: Strompreiserhöhung E.ON Grundversorgung gegenüber 2008 um 4,03 Ct/ kWh (netto)?!
Disposition: automatic-action/MDN-sent-automatically; displayed
X-MSExch-Correlation-Key: 8Vs7SIqO6E+EhN4TrmJkVQ==
Original-Message-ID:
X-Display-Name: ETE Presse
Your message was read on Friday, February 18, 2011 9:19:13 AM (GMT+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rome, Stockholm, Vienna.
--- Ende Zitat ---
Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur haben die weitergeleitete Nachricht auch bereits gelesen.
Nun bleibt eine Stellungnahme abzuwarten.
Wenn es schon im Konzern extra eine Policy gibt, dann sollte man auch nach dieser rufen, wenn man schon Regelverstöße besorgt.
Der CCO im CC ist auch bereits im Dienst.
--- Zitat ---Gelesen: Aktueller Grundversorgungstarif Strom entgegen gesetzlicher Verpflichtung aus § 36 Abs. 1 EnWG im Internet nicht zu finden
Disposition: automatic-action/MDN-sent-automatically; displayed
X-MSExch-Correlation-Key: 6s//AkZcEU6FUU3vpUBWSQ==
Original-Message-ID:
X-Display-Name: Feldmann, Karl-Heinz
Ihre Nachricht wurde gelesen am Freitag, 18. Februar 2011 05:12:27 (GMT+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rom, Stockholm, Wien.
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---Gelesen: Strompreiserhöhung E.ON Grundversorgung gegenüber 2008 um 4,03 Ct/ kWh (netto)?!
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Original-Message-ID:
X-Display-Name: Feldmann, Karl-Heinz
Ihre Nachricht wurde gelesen am Freitag, 18. Februar 2011 10:01:11 (GMT+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rom, Stockholm, Wien.
--- Ende Zitat ---
Alle Nachrichten werden hier wie dort genau protokolliert.
Wenn die geplante, drastischtste Strompreiserhöhung, die es in denkbarer Zeit überhaupt gab, vollkommen ohne eine erklärende und begründende Pressemitteilung eines Stromversorgers bleibt, dann kann man allein aus dieser Tatsache sehr viel herauslesen.
http://www.eon-thueringerenergie.com/Presse/Pressemitteilungen/ArchivSuche/index.htm?sentByUser=1&search_term=Strompreis&start=&ende=&x=0&y=0
RR-E-ft:
Dort war folgendes zu erfahren:
Es werden nicht alle ETE - Haushaltskunden zu einem Allgemeinen Preis mit Strom versorgt.
Es gibt mehrere verschiedene Preise für die Grundversorgung.
Warum, ist nicht ersichtlich. Früher gab es Strompreise nach Bedarfsarten: Lichtstrom, Kraftstrom, Bügelstrom.
Aber die Zeiten sind doch längst vorbei.
Wenn sich die Kosten der Belieferung nicht unterscheiden, besteht keine sachliche Rechtfertigung für eine künstliche Marktsegmentierung und Preisspalterei durch ein marktbeherrschendes Unternehmen (BGH KZR 5/10).
Weiter war zu erfahren, dass der für den konkludenten Vertragsabschlus gem. § 2 Abs. 2 StromGVV heute maßgebliche Allgemeine Preis der Grundversorgung entgegen § 36 Abs. 1 EnWG nicht im Internet veröffentlicht ist.
Weiter war zu erfahren, dass der Allgemeine Preis der Grundversorgung zum 01.03.11 um 1,80 Ct/ kWh (netto) steigen soll (jedenfalls wenn es nach den Verantwortlichen bei ETE geht).
Ich hatte bisher nach den Angaben auf der T-Online-Seite (unter Berufung auf Verivox) gerechnet:
108 € Preiserhöhung bei 4.000 kWh/ a (brutto)
entspricht 90,75 € Preiserhöhung (netto) [: 1,19]
entspricht 9075 Ct bei 4.000 kWh/ a (netto) [x 100]
entspricht 2,2689 Ct/ kWh (netto) [: 4000 kWh]
Auch eine Preissteigerung um 1,80 Ct/ kWh (netto) dürfte die stärkste Strompreiserhöhung seit denklichen Zeiten bedeuten, ohne dass eine Pressemitteilung des Unternehmens zu den Gründen ersichtlich ist. Auch bei dieser geplanten Strompreiserhöhung ist nicht ersichtlich, dass und in welchem Umfange zwischenzeitlich drastisch gesunkene Großhandelspreise Berücksichtigung finden.
Die Kosten müssten gegenüber 2008 immerhin um mindestens 3,56 Ct/ kWh (netto) gestiegen sein [=1,76 Ct/ kWh + 1,80 Ct/ kWh). Die Weitergabe wäre dann aber auch nur zulässig, wenn zwischenzeitlich gesunkene Großhandelspreise auch an die betroffenen Kunden weitergegeben wurden. Wurden sie jedoch wohl nicht. ETE hat ja die Strompreise 2010 sogar \"mit Garantie\" stabil gehalten.
Wer heute konkludent den Grundversorgungsvertrag abschließt, erfährt nichts darüber, um welchen Nettobetrag sich der Arbeitspreis zum 01.03.11 erhöhen soll.
Erst recht erfährt er nichts über die Gründe.
Die Preisänderung selbst findet er dann erst auf seiner Verbrauchsabrechnung, ohne Erklärung bzw. Begründung.
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