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Autor Thema: Nachzahlung nach Kündigung  (Gelesen 6524 mal)

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Offline Werner

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Nachzahlung nach Kündigung
« am: 05. Februar 2011, 19:14:24 »
Hallo,

die Stadtwerke haben mir über eine RA-Kanzlei den Stromvertrag gekündigt. Nach Rücksprache mit einem Anwalt ist das in diesem Fall so zulässig. Ich werde das wohl so akzeptieren müssen, nach ca. 3 Jahren Preisprotest. Meine Frage: ich gehe davon aus, das die Stadtwerke den ihrer Meinung nach noch ausstehenden Betrag haben wollen. Sie werden mich auf Nachzahlung verklagen. Gibt es einen Erfahrungswert wie das ausgeht ? Habe ich überhaupt eine Chance ?

Danke.

Werner

Offline kamaraba

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Nachzahlung nach Kündigung
« Antwort #1 am: 05. Februar 2011, 19:40:48 »
@Werner

Das sind leider sehr wenige Informationen. Wer ist Ihr Versorger? Warum wurde der Vertrag durch eine RA-Kanzlei gekündigt? Was ist das besondere in Ihrem Fall? Was vertstehen Sie unter \"Erfahrungswerte\"? Jeder Fall ist individuell und Chancen hat jeder!
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Offline Werner

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Nachzahlung nach Kündigung
« Antwort #2 am: 08. Februar 2011, 19:29:16 »
Hallo,

die Stadtwerke Neumarkt. Gekündigt wurde grundlos.  Wir sind hier EON Gebiet udn ich bin vor drei Jahren von EON zu den Stadtwerken gewechselt (Sondertarif). Ich meine mit Erfahrungswert, ob es auch schon mal jemenden gegeben hat, der eien solche Auseinandersetzung für sich entschieden hat.

Gruß
W.

Offline RR-E-ft

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Nachzahlung nach Kündigung
« Antwort #3 am: 08. Februar 2011, 19:49:32 »
Gekündigt wurde der Sondervertrag wohl ordnungsgemäß unter Einhaltung einer Kündigungsfrist ohne eine Begründung, jedoch keinesfalls grundlos, auch wenn Sie den Grund nicht auf den ersten Blick erkennen können.
Zumeist fehlte es an der wirksamen Einbeziehung einer Preisänderungsklausel oder an einer wirksamen Preisänderungsklausel im Sondervertrag, so dass lediglich der bei Vertragsabschluss ursprünglich vereinbarte Preis weiter verbindlich war, sämtliche Preisänderungen nach Vertragsabschluss unwirksam waren.
Ich kenne viele persönlich, die eine solche Auseindandersetzung bereits für sich entschieden haben.

Urteil AG Gotha Nov07

Urteil LG Gera Nov08

Urteil AG Starnberg Okt09

 

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