Das OLG Hamm bestätigte mit Berufungsurteil vom 28.10.10 Az. I-2 U 60/10 ein Urteil des LG Dortmund vom 26.01.2010 Az. 1 O 302/08, mit welchem die Gas- Zahlungsklage der Stadtwerke Fröndenberg GmbH gegen einen gewerblichen Kunden in Höhe von 73.73.080,07 EUR abgewiesen wurde.
Die HEL- Preisänderungsklausel verstöße gegen § 307 BGB und sei unwirksam, die vorgenommenen Preisänderungen und darauf beruhenden Zahlungsansprüche fehle es somit an der Grundlage.
Revision wurde nicht zugelassen, Nichtzulassungsbeschwerde nicht eingelegt, das Urteil deshalb rechtskräftig.
Die Entscheidungen liegen dem Bund der Energieverbraucher vor.