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Autor Thema: Einladung zur Generalversammlung  (Gelesen 5379 mal)

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Offline egn

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Einladung zur Generalversammlung
« am: 13. Januar 2011, 16:18:09 »
Hallo,

die EnerGen Süd eG lädt zum 28. Januar 2011 zur Generalversammlung ein. Aus dem schreiben geht hervor, dass es mittlerweile mehr als 14.000 Mitglieder in der Genossenschaft gibt. Dadurch sind auch einige Änderung in der Satzung nötig, um der großen Zahl an Mitgliedern gerecht zu werden.

Desweiteren wird es auch eine AGB für die Stromlieferung geben, die einige Änderungen enthält. Viele der Änderungen sind ok, aber gravierend ist das Thema Kündigungsfrist:
Zitat
...
die Mindestvertragslaufzeit zu Beginn beträgt 12 Monate.
...
Der Vertrag kann nach 12 Monaten Erstlaufzeit von beiden Vertragsparteien monatlich mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende des Jahres gekündigt werden.

Das erinnert schon an die typischen Handyverträge wo man wenn die Frist verpasst wurde man wieder ein Jahr drin hängt. An der Stelle könnte die Genossenschaft schon etwas kundenfreundlicher sein.

Auch werden Preiserhöhungen 6 Wochen vor der Änderung angekündigt, und man muss dann 2 Wochen vor dem Preisänderungstermin die Kündigung aussprechen. Dies bedeutet dass man auch hier wahrscheinlich erst Mal in die Ersatzversorgung fällt, bevor man einen neuen Versorger hat.

Interessant ist dass aus der AGB hervorgeht, dass die gesamte Abwicklung über die Stadtwerke SchwäbischHall GmbH läuft.

Grüße,
Emil

Offline Capo

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Einladung zur Generalversammlung
« Antwort #1 am: 14. Januar 2011, 12:35:40 »
Zitat
Interessant ist dass aus der AGB hervorgeht, dass die gesamte Abwicklung über die Stadtwerke SchwäbischHall GmbH läuft.

Hier wird in erster Linie nur das Rechenzentrum in Anspruch genommen. So kann man, wie es auch andere Versorger machen, kosten einsparen.

Eine Genossenschaft kann man nicht mit einem \"normalen Versorger\" vergleichen. Für kurzzeitige Springer, die nur den günstigen Preis einmalig abgreifen wollen, ist dies der falsche Anbieter.

Bis dann...
Capo

Offline PLUS

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Einladung zur Generalversammlung
« Antwort #2 am: 14. Januar 2011, 14:53:39 »
Zitat
Original von Capo
Eine Genossenschaft kann man nicht mit einem \"normalen Versorger\" vergleichen. Für kurzzeitige Springer, die nur den günstigen Preis einmalig abgreifen wollen, ist dies der falsche Anbieter.
Das ist richtig, man müsste aber nicht unbedingt die bindenden Fristen der Mitgliedschaft korrespondierend mit den Lieferbedingungen regeln. Ein bisschen mehr Flexibilität und die EnerGenSüd eG wäre nahezu perfekt.

Empfehlung: Mitgliedschaft und Lieferbedingungen entkoppeln. Die Kündigungsfristen für die Mitgliedschaft sind an die Satzung gebunden und genossenschaftsrechtlich nicht zu ändern.  Mit der Einlage haftet man und daher kann erst nach Kündigung und nachfolgender Generalversammlung ausgezahlt werden. Wenn die Preise weiter stimmen, gibt es ja keinen Grund zu wechseln und die Mitgliedschaft zu kündigen.

Offline egn

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Einladung zur Generalversammlung
« Antwort #3 am: 14. Januar 2011, 15:06:05 »
Zitat
Original von PLUS
Empfehlung: Mitgliedschaft und Lieferbedingungen entkoppeln. Die Kündigungsfristen für die Mitgliedschaft sind an die Satzung gebunden und genossenschaftsrechtlich nicht zu ändern.  Mit der Einlage haftet man und daher kann erst nach Kündigung und nachfolgender Generalversammlung ausgezahlt werden. Wenn die Preise weiter stimmen, gibt es ja keinen Grund zu wechseln und die Mitgliedschaft zu kündigen.

Dem kann ich nur zustimmen. Ich sehe in den Klauseln nicht unbedingt ein Problem, aber es sieht halt optisch im Vergleich zu anderen Anbietern irgendwie blöd aus.

Offline PLUS

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Einladung zur Generalversammlung
« Antwort #4 am: 15. Januar 2011, 14:53:34 »
Zitat
Original von egn
Dem kann ich nur zustimmen. Ich sehe in den Klauseln nicht unbedingt ein Problem, aber es sieht halt optisch im Vergleich zu anderen Anbietern irgendwie blöd aus.
@egn, ein \"Problem\" ist das nicht, das sehe ich auch so, aber es ist nicht gut und es müsste nicht sein. Um das zu ändern müssten die Mitglieder das allerdings rechtzeitig vor der Generalversammlung beantragen. Was nicht auf der Tagesordnung steht, kann nicht beschlossen werden.

Man kann ja die Mitgliedschaft durchaus von der Versorgung abhängig machen (Satzung!). Mitglied kann nur sein und bleiben, wer auch Kunde der Genossenschaft ist. Mit dem Wechsel ist die Kündigung zwingend bzw. kann das Mitglied notfalls ausgeschlossen werden.

Wer z. B. bei einer Genossenschaftsbank Kunde und Mitglied ist, kann auch die Bankverbindung wechseln und die Mitgliedschaft kündigen. Das Gehaltskonto muss aber deshalb noch lange nicht bis zum Ende der Mitgliedschaft geführt werden.

 

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