Hallo,
die EnerGen Süd eG lädt zum 28. Januar 2011 zur Generalversammlung ein. Aus dem schreiben geht hervor, dass es mittlerweile mehr als 14.000 Mitglieder in der Genossenschaft gibt. Dadurch sind auch einige Änderung in der Satzung nötig, um der großen Zahl an Mitgliedern gerecht zu werden.
Desweiteren wird es auch eine AGB für die Stromlieferung geben, die einige Änderungen enthält. Viele der Änderungen sind ok, aber gravierend ist das Thema Kündigungsfrist:
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die Mindestvertragslaufzeit zu Beginn beträgt 12 Monate.
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Der Vertrag kann nach 12 Monaten Erstlaufzeit von beiden Vertragsparteien monatlich mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende des Jahres gekündigt werden.
Das erinnert schon an die typischen Handyverträge wo man wenn die Frist verpasst wurde man wieder ein Jahr drin hängt. An der Stelle könnte die Genossenschaft schon etwas kundenfreundlicher sein.
Auch werden Preiserhöhungen 6 Wochen vor der Änderung angekündigt, und man muss dann 2 Wochen vor dem Preisänderungstermin die Kündigung aussprechen. Dies bedeutet dass man auch hier wahrscheinlich erst Mal in die Ersatzversorgung fällt, bevor man einen neuen Versorger hat.
Interessant ist dass aus der AGB hervorgeht, dass die gesamte Abwicklung über die Stadtwerke SchwäbischHall GmbH läuft.
Grüße,
Emil