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userD0010:
@Berghaus
1. habe ich weder mich noch @Black irgendetwas gefragt, noch um eine Kommentierung gebeten, sondern der Höflichkeit halber Ihnen geantwortet!
2. gibt es außer den ungefragten Herrschaften gottlob noch andere der Jurisprudenz Fachkundige, die nicht gleicher Meinung sind und die Vorgehensweise anders sehen. und zu begleiten bereit sind, ohne gleich hechelnd auf die Anwaltskosten hinzuweisen. 3. Wundert mich so langsam, dass ständig Empfehlungen für das Einschalten eines Anwaltes, den Hinweis auf Prozesskosten, Anwaltskosten und Risiken etc.angebracht werden.
Dies stellt wahrlich keinen den reinen Sachverhalt betreffenden Hinweis dar, ist aber auch völlig unnötig, da Einzelfragen hier ungern oder nicht behandelt werden.
Und weil dem so ist und sein soll, stimme ich Ihnen uneingeschränkt zu !
Aber damit wir künftig derartige Einmischungen oder Kommentare vermeiden können, sollten wir nicht über die \"Grundsatzfragen\" weiter kommunizieren.
Das enthebt auch die \"Besorgten\" jedes weiteren ggf. unnötigen oder ungefragten Kommentars.
Also bitte fangen Sie sich keine Rüge ein !
RR-E-ft:
Da sind sie schon wieder:
--- Zitat ---Original von h.terbeck
@Berghaus
1. habe ich weder mich noch @Black irgendetwas gefragt, noch um eine Kommentierung gebeten, sondern der Höflichkeit halber Ihnen geantwortet!
2. gibt es aßer den ungefragten Herrschaften gottlob noch andere der Jurisprudenz Fachkundige, die nicht gleicher Meinung sind.
3. Wundert mich so langsam, dass ständig Empfehlungen für das Einschalten eines Anwaltes, den Hinweis auf Prozesskosten, Anwaltskosten und Risiken etc.angebracht werden.
Dies stellt wahrlich keinen den reinen Sachverhalt betreffenden Hinweis dar, ist aber auch völlig unnötig, da Einzelfragen hier ungern oder nicht behandelt werden.
Und weil dem so ist und sein soll, stimme ich Ihnen uneingeschränkt zu !
Aber damit wir künftig derartige Einmischungen oder Kommentare vermeiden können, sollten wir nicht über die \"Grundsatzfragen\" weiter kommunizieren.
--- Ende Zitat ---
Man könnte außer eines Anwalts auch langsam mal etwas anderes einschalten.
Telefon, PN-Funktion, E-Mail- Funktion oder man trifft sich auf dem Balkon.
userD0010:
@RR-E-ft
Ich hatte zumindest angenommen, dass Sie des Lesens kundig sind!
Sie waren und sind nicht gefragt, als ich @Berghaus geantwortet habe.
In meiner Erziehung wurde mir beigebracht, nur zu antworten, wenn ich gefragt werde. Bei Ihnen scheint das nicht unbedingt der Fall zu sein, wobei Ihnen Ihr Beruf nicht das Recht gibt, ungefragt etwas zu kommentieren.
Vielleicht hätte er doch besser Oberlehrer werden sollen.
@Berghaus
Der Herr Jurist hat sich wieder einmal \"zu Wort\" gemeldet, zwar ungefragt, aber so ist er nun einmal.
RR-E-ft:
--- Zitat ---Original von h.terbeck
@RR-E-ft
Ich hatte zumindest angenommen, dass Sie des Lesens kundig sind!
Sie waren und sind nicht gefragt, als ich @Berghaus geantwortet habe.
In meiner Erziehung wurde mir beigebracht, nur zu antworten, wenn ich gefragt werde. Bei Ihnen scheint das nicht unbedingt der Fall zu sein, wobei Ihnen Ihr Beruf nicht das Recht gibt, ungefragt etwas zu kommentieren.
Vielleicht hätte er doch besser Oberlehrer werden sollen.
@Berghaus
Der Herr Jurist hat sich wieder einmal \"zu Wort\" gemeldet, zwar ungefragt, aber so ist er nun einmal.
--- Ende Zitat ---
@h.terbeck
Irgend etwas muss wohl bei Ihrer Erziehung in der alten Schule ganz gehörig schief gelaufen sein.
Denn ich hatte Sie weder etwas gefragt, noch sonst mit Ihnen gesprochen. Sie wurden von mir nicht aufgerufen. Setzen!
Wir müssen wohl wieder einmal nach dem Abschnittsbevollmächtigten rufen.
userD0010:
Dass Sie wieder den sog. Abschnittsbevollmächtigten rufen wollen, zeigt mir, dass in Ihrem Leben dank oder ob der Blockwarte zumindest bis zu einem bestimmten Datum eine meinungsbehindernde Situation vorgeherrschaft haben muss, die dann danach das ungefragte Äußern zum Ausbruch gebracht haben könnte.
Haben Sie sich nicht zu Wort gemeldet, nachdem ich @Berghaus auf dessen Frage geantowrtet habe?
Waren Sie dazu um Kommentar gebeten worden, oder glauben Sie, dass Ihre Erziehung oder vielleicht sogar Ihre Profession es Ihnen erlaubt, mit Dümmlichkeiten aufzuwarten.
Und zu Ihrer Erleuchtung:
Wenn mich Berghaus etwas fragt, auch wenn Ihnen das bei den Grundsatzfragen nicht passt, so antworte ich Berghaus, der sich Berghaus.
Damit war und ist kein Aufruf verbunden, mit dem Sie sich angesprochen fühlen oder fühlen sollten.
Damit wir aber niemand (außer Berghaus) aufgerufen, dazu irgendeinen Kommentar abzugeben, weder Black, noch Sie.
Meine Erziehung verbietet mir, Ihnen auf Ihr Benehmen in deutlicher Form zu antworten.
Zudem verweise ich auf @Berghaus, der Ihnen oberlehrerhaftes Verhalten vorgehalten hat. Und so ist auch Ihr Kommentar im Umkehrschluss zu verstehen:
--- Zitat ---Irgend etwas muss wohl bei Ihrer Erziehung in der alten Schule ganz gehörig schief gelaufen sein. Denn ich hatte Sie weder etwas gefragt, noch sonst mit Ihnen gesprochen. Sie wurden von mir nicht aufgerufen. Setzen!
--- Ende Zitat ---
Aber um die unnötige Kommunikation mit Ihnen zu Ende zu führen:
SIE HABEN, wie immer, RECHT. Aber nur, weil Sie´s sind.
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