@RR-E-ft
Danke für die klare Antwort zur Feststellungklage
.
Damit wird sicher auch h.terbeck geholfen, nicht auf eine Feststellungklage des Versorgers zu warten.
Zu der
Einzelschicksalsfrage, ob die vom Versorger ausgesprochene Kündigung z.B. wegen Formfehler unwirksam sein könnte, muss er wohl einen Anwalt befragen.
Das kostet!Tut er das nicht und kürzt weiter auf den Vertragspreis, wird der Versorger eines Tages klagen. Wenn das Gericht entscheidet, daß er z.B. ab 31.12.07 in der Grundversorgung ist,
kostet das auch Anwalts- und Gerichtskosten und Verzugszinsen.
Besteht dann aber sein Vertrag noch, hat er die Differenz zwischen Vertragspreis oder dem von 2004 und dem Grundversorgungspreis schon mal in der Tasche. und er vermeidet 3-jährige Verjährung bei Rückforderungen. Auch dabei können
Kosten anteilmäßig auf ihn zukommen. (Prozesskostenfond oder Rechtschutzversicherung hilf!)
von Cremer:
Auch wenn Sie mit Berghaus hier diskutieren ist es das Recht der anderen Forumsteilnehmer dazu etwas zu sagen bzw. zu schreiben.
Da muß ich Cremer recht geben.
Ich verbinde meine Fragen, die mir so in den Sinn kommen, gerne mit mutwilligen Behauptungen
, um eine fachliche und sachliche Antwort unserer Oberlehrer (hier nicht negativ gemeint), jedoch auch anderer Forumsteilnehmer herauszufordern.Und das ist mir schon häufig gelungen.
Im Hintergrund lauert natürlich auch
mein Einzelschicksal.berghaus 01.02.11