@courage
Das Wunschdenken meines EVU werde ich garantiert nicht hinnehmen.
So mir nichts dir nichts umverfügt werden vom Sonder- in einen Grundversorgervertrag werde ich nicht hinnehmen.
Das EVU meint zwar, ich sei grundversorgt wegen der angebl. Rechtsvorschriften, die einzuhalten gewesen seien, aber das sehe ich ausdrücklich anders. Man kann auf diesem faulen Wege sich nicht der für das EVU ungünstigere Vertragsverhältnis entledigen und mit Produktbezeichnungen, Namensänderungen usw. für das EVU ungünstigere Verträge entsorgen.
Ich bestehe darauf, meinen Sondervertrag von Aug. 1990 auch weiterhin angewandt und eingehalten zu sehen und wenn das EVU der Meinung ist, dass dem nicht so sei, soll doch eine Feststellungsklage des EVU dies durch das zuständige Gericht klären lassen.
Ich jedenfalls, und hoffentlich eine große Zahl weiterer Betroffener verrechne meine Rückforderungen mit den laufenden Ansprüchen des EVU.
Man hat mir meinen Gas-Sondervertrag zu keinem fristgemäßen Zeitpunkt, nämlich drei Monate vor Jahresende, gekündigt und so lange dies nicht geschehen ist, besteht der Vertrag.
Mir ist schon klar, dass ich Ende Sept. 2011 mit der Kündigung zum Jahresende rechnen muss, nehme dies aber gern in Kauf, da ich aus der Verechnung Gas einen Großteil verzehrt habe und den Rest über die Stromabrechnung, die ich dann garantiert auch zum Jahresende durch einen Wechsel zu einem anderen Anbieter abgerechnet habe.
Da ich Kunde dieses EVU bin, macht es für mich keinen Unterschied, ob unterschiedliche Produkte von mir bezahlt werden, denn so lange das EVU glaubt, Abschlagzahlungen unberechtigt buchen zu können, wo es gerade beliebt, so lange darf ich für mich das gleiche Recht in Anspruch nehmen, denn nach meinem Wissen gibt es in dieser Republik kein
lex EVU,
lex eOn
lex enBW
lex Vattenfall,
auch wenn diese Unternehmen noch immer glauben, nach Gutsherrenart schalten und walten zu können.