Werragas hatte eine Sondervertrags- Gaskunden mit HEL- Klausel wegen der gekürzten Preiserhöhungen auf 2.442, 33 EUR nebst Zinsen und Nebenforderungen verklagt.
Nach Vorliegen der Klageerwiderung hat Werragas über ihre Prozessbevollmächtigten mit Schriftsatz vom 27.01.11 die Klagerücknahme in dem Verfahren vor dem AG Meiningen Az. 21 C 733/09 erklärt, über welche am 03.02.2011 um 9.40 Uhr mündlich verhandelt werden sollte.
Infolge der Klagerücknahme hat Werragas die Verfahrenskosten einschließlich der außergerichtlichen Kosten des anwaltlich vertretenen beklagten Gaskunden zu tragen.