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Jahresendabrechnung/Aufrechnung Guthaben, NGW/Gelsenwasser

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Kampfzwerg:

--- Zitat von: \"Kampfzwerg\" ---mein Schreiben mit der Aufforderung zur Erstellung einer korrigierten Jahresrechnung.
Jetzt heisst es wieder: abwarten.

--- Ende Zitat ---


@Forum

Hallo zusammen, ich brauche mal Eure Hilfe,

auf meine Forderung (s. Beitrag 5.11.)erhielt ich jetzt die zweite Jahresrechnung.
Immer noch nicht richtig.

Folgende Situation:
Nach Erhalt der Jahresendabrechnung v. 24.10. habe ich den Zählerstand am 31.10.05 noch einmal übermittelt.
(War eigentlich als Zwischenstand für die Abrechnungsperiode 2006 gedacht).
Die korrigierte Rg. vom 7.11. beinhaltet jetzt aber einen dementspr. um vier Wochen verlängerten Abrechnungszeitraum, wieder die erhöhten Preise und zuzgl. einen verrechneten neuen Abschlag.
In der vorherigen 1. Rg. wurde dieser Abschlag korrekterweise nicht verrechnet, da ich eine Verrechnung verboten hatte.

Durch den verlängerten Abrechnungszeitraum (6.10.04-31.10.05) hätte ich dann jetzt auch kein Guthaben mehr!! Wäre ja schon mal positiv, da ich keine Rücklastschrift mehr machen müsste.
Oder gibt es eine Pferdefuß?

1 Frage:
Hat dieser verlängerte Abrechnungszeitraum irgendwelche Konsequenzen, die zu beachten wären?

2 Frage:
Ich habe telefonisch die Herausnahme des neuen Abschlags aus der Berechnung verlangt.
Ist das ok.?
Gilt dieser Abschlag rechtlich nun für 2005 oder 2006?
Die neuen 6 Abschlagstermine sind auf der Rg. zusätzlich aufgeführt, die Dame vom Service sagte aber, der erste Abschlagstermin wäre mit der Rg. verrechnet und nicht nochmal zu zahlen. Dann wäre es 2006 und dürfte gemäß Verrechnungsverbot nicht in Rg. 2005 auftauchen.

Langsam werde ich konfuzius. :?

Cremer:
@Kampfzwerg

Zu 1.)
Nein

Zu 2)
Abschläge gelten gelten für den Zeitraum, wie angegeben. Ich denke, dass dieser Abschlag neu in die Abrechnung 2005/2006 einfließt und mit verrechnet wird. Sie werden sonst in der Jahresrechnung 2004/2005 ein Guthaben haben.

Kampfzwerg:
@Cremer

Danke.

Nein zu 1. ist schon mal gut.
Durch die Verlängerung des Abrechnungszeitraums habe ich dann nämlich k e i n Guthaben mehr.

zu 2.
Wenn ich die Verrechnung untersagt habe und weiterhin die Abschläge mit genauem Verwendungszweck selbst überweise, dürfte eine Verrechnung des neuen Abschlags in dieser Rg. für 2005 doch gar nicht stattfinden, oder?
In der ersten Rg. gab es die ja auch nicht.

Zumal der erste neue Abschlagstermin erst am 7.12. fällig wäre, die Jahres-Forderung aber bis zum 28.11. beglichen werden soll.

Oder mache ich einen Denkfehler?

Cremer:
@Kampfzwerg

Richtig,

nur die Versorger verrechnen immer mit der neuesten Zahlung/Abschlag den zeitlich letzten offenstehenden Betrag.

Das muss man untersagen, bzw. genau auf der Überweisung vermerken für was diese Überweisung gezahlt wird.

Kampfzwerg:
@Cremer,

vielen herzlichen Dank noch einmal.
Jetzt bin ich beruhigt.

Dann war mein Anruf bei NGW gestern, in dem ich die Löschung der Verrechnung des neuen Abschlags forderte, doch richtig.

Also warte ich dann mal auf die Rg. Nr.3.
Hoffentlich wird da keine \"unendliche\" Geschichte draus.

Langsam kann ich mir für NGW einen eigenen Ordner anlegen (grins).

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