Energiepreis-Protest > EWE

Ewe Regio Tarif noch was beachten?

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biene:
ich  hab noch mal den neuen Stromvertrag unter die \"Lupe\" genommen: Zählt hier auch der § 315 ?

ich zitiere:

1) Ort/Umfang der Lieferung
EWE liefert gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages elektr. Energie in Niederspannung .. von max. 30 KW und für eine Jahresverbrauchsmenge von höchstens 30.000 KWH für die Anlage des Kunden.

Preise: ( Stand Jan 2003) netto 2,05 Ct/ KwH u. Konzessionsabgabe. Bruttopreise sind gerundet und enthalten die Umsatzsteuer

Bei einem Verbrauch von unter 6000 kWH pro Jahr
Arbeitspreis - 12,39 Ct /KwH    brutto  14,37 Ct/KwH
Grundpreis  -  78,60 Euro/Jahr  brutto  91,18 Euro/Jahr


Verbrauch über 6000 KwH Arbeitspreis brutto 15,89 Ct/Kwh
Grundpreis - entfällt



Die EWE ist zur Änderung der vereinbarten Preise berechtigt - Es wird dem Kunden jede Preisänderung mit einer Frist von 4 Wochen zum Wirksamwerden der Preisänderung schriftlich mitgeteilt. Im Falle der Preiserhöhung ist der Kunde berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Wirksamwerden der Preisänderung zu kündigen, die Kündigung muss bis zu diesem Zeitpunkt bei EWE eingegangen sein  Kündigt der Kunde nicht - wird der Vertrag mit der geänderten Preisregelung fortgesetzt. Die Kündigungserklärung muss in schriftlicher Form erfolgen.

3) Vertragsbeginn/Laufzeit
Der Stromlieferungsvertrag zu  diesen Konditionen tritt mit dem in der Vertragsannahmebestätigung genannten Datum in Kraft - Dies ist in der Regel der nächste Monatserste nach dem Vertragsantrag des Kunden. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 6 Monaten und verlängert sich jeweils um 3 weitere Monate, wenn er nicht von einem der Vertragspartner spätestens 1 Monat vor Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Bei Rücknahme der zu erteilenden Einzugsermächtigung durch den Kunden ist die EWE berechtigt, den Vertrag zum Ende des laufenden Monats ohne Wahrung einer Frist zu kündigen. Gleiches gilt, wenn der Kunde trotz erfolgter Mahnung das ausstehende Entgelt nicht binnen 14 Tage überweist.

Bei einem Umzug des Kunden sind beide Vertragspartner berechtigt den Vertrag mit 2wöchiger Frist auf des Ende des Kalendermonats zu kündigen

4)Sonstiges
Änderungen u. ERgänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.Soweit dieser Vertrag keine abweichenden Vereinbarungen enthält ist die für das bisherige Vertragsverhältnis geltende Verordnung  über allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden gültig( (AVBEltV)

Im Rahmen des EWE regio Vertrages werden keine Energiespardarlehen abgeschlossen.

Mit Abschluss des Stromlieferungsvertrages wird das bisher bestehende Vertragsverhältnis zwischen Kunde u. EWE ohne Erstellung einer Zwischenabrechnung in diese Sonderregelung übergeleitet.
Somit  bleiben auch die dem Kunden bekannten Ablesungs/Abrechnungstermine unverändert. Der Kunde ist mit einer Übertragung der von ihm bisher geleisteten Abschlagszahlungen auf das neue Vertragsverhältnis einverstanden.

Für den Abschluss des Stromlieferungsvertrages ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung erforderlich....



Meine Frage: vorher war der Allgemeine Tarif M für uns gültig - da galt ja der § 315 - gilt das in diesem Vertrag auch?

sind irgendwelche \"Besonderheiten\" für uns Kunden zu beachten?


Danke!

Biene

Cremer:
@biene,

ich denke, es steht hier:


--- Zitat ---Die EWE ist zur Änderung der vereinbarten Preise berechtigt - Es wird dem Kunden jede Preisänderung mit einer Frist von 4 Wochen zum Wirksamwerden der Preisänderung schriftlich mitgeteilt
--- Ende Zitat ---


Ich denke hier setzt § 315 an.

Der nächste Satz behandelt die Kündigung des Kunden, nicht des Versorgers


--- Zitat ---Im Falle der Preiserhöhung ist der Kunde berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Wirksamwerden der Preisänderung zu kündigen, die Kündigung muss bis zu diesem Zeitpunkt bei EWE eingegangen sein Kündigt der Kunde nicht - wird der Vertrag mit der geänderten Preisregelung fortgesetzt. Die Kündigungserklärung muss in schriftlicher Form erfolgen
--- Ende Zitat ---


M.E. ist somit Widerspruch möglich

biene:
@Forum

wäre es denn sinnvoll hier auch gleich \"Widerspruch\" einzulegen?

weil ja jetzt schon wieder angekündigt wird - dass die Strompreise wieder erhöht werden sollen..... oder wie soll man jetzt da verfahren?

Da wir ja den Tarif gerade zu dem Zeitpunkt gewechselt hatten - bin ich mir da noch nicht so sicher ......

Ich frag lieber einmal zuviel.

Gruß   Biene

Cremer:
@biene,

hätte ich an Ihrer Stelle schon längst getan

Monaco:
@ biene
@ cremer

Im Gegensatz zum Gas könnte man sich ja beim Strom ggf. einen anderen Anbieter auswählen. Allerdings bedarf ein Wechsel meines Erachtens mindestens 6 Wochen. Wenn der \"alte\" Versorger jedoch erst 4 Wochen vor Wirksamwerden seines neuen Tarifes entsprechend informiert, drückt er seinen Kunden doch mindestens noch einen Monat - trotz eventueller Kündigung - seinen \"neuen\" Tarif auf. Ich kann mir kaum vorstellen, dass der Versorger im Falle einer Kündigung dann noch einen oder zwei Monate die \"alten\" Preise duldet.
Wie ist hier die Rechtslage?

Mit freundlichen Grüßen

Monaco

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