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diese Lesart war nicht zutreffend- Allerdings habe ich vermieden, unterschiedliche Zeitangaben zu verschiedenen Altverträgen anzuführen, weil dies u.U. zur Verwirrung geführt hätte. Hier konkret geht es um ein Baugebiet, in dem in den Zeiten von 1980 bis 1986 diverse Häuser errichtet wurden und denen im damals üblichen Jargon die Anschlüsse für Energie auferlegt wurden. Die hier zitierten Gas-Sonderverträge, wie damals durch Besuch des Energievertreters mit größter Selbstverständlichkeit abgechlossen, enthalten zwar vom Preis je kWh unterschiedliche Beträge, sind aber vom Vertragsinhalt gleichlautend.
Gerade weil es sich um ein Einzelschicksal handelt und davon abhängt, ob Sie darum einen Prozess führen oder auch nicht... Ob Sie nun aber darum einen Prozess führen oder nicht, ist keine Grundsatzfrage, welche für die übrige Welt von Interesse sein müsste.
Original von h.terbeckDie übrige Welt mag das nicht interessieren, aber garantiert unser Wohngebiet mit den 11 Anwohnern und darüber hinaus vermutlich aber auch einige Leser des Forums. Dazu beziehe ich mich auf meinen vorherigen Beitrag, in dem ich verständlich darauf verwiesen habe, dass das von mir zitierte Beispiel für mehrere Bewohner dieses Wohngebietes relevant ist
Dann diskutieren Sie es doch dort im Wohngebiet und laden sich zur Diskussion ggf. einen Anwalt mit ein, auf das man nicht etwa unnütz diskutiert.
Schon allein diese Randdiskussion ist vollkommen unnütz. Also lassen Sie bitte davon ab.
Randdiskussion ist vollkommen unnütz
Original von h.terbeckAuch wenn die von mir angebrachte Grundsatzfrage zum Verhalten der EVU hinsichtlich Kündigung von Altverträgen die Absicht hatte, eine größere Zahl von Forenteilnehmern aufmerksam werden zu lassen, so möchte ich in diesem Zusammenhang derart Betroffene darauf hinzuweisen, dass sie dringend die vermutlich für Viele im Jahr 2007 mit Hinweis auf die Grundversorgung \"gekündigten\" Sonderverträge vorgenommenen Jahresrechnungen genauestens zu prüfen.Die nicht fristgerechte Küdnigung von laufenden Altverträgen hat man offenbar ignoriert und ab dem 01.12.2007 die Preise je kWh in der Grundversorgung berechnet.Solche -für mich- Grundsatzfragen dürften bestimmt mehrere Forenteilnehmer interessieren.
Die (vermutete) Anzahl von \"Interessierten\" an einem Posting ist kein Maßstab dafür, ob es sich um eine Grundsatzfrage handelt.
Da hat Black wieder einmal recht.
Original von h.terbeckHaben Sie Beide die Meinungsführerschaft inne?
Original von RR-E-ftWer keine Antwort möchte, muss es den Fischen erzählen.
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