Sonstiges > Der Wasserpreis
Baden-Württemberg: Abwasserrechnung 2010 in der Regel ungültig
PLUS:
In anderen Bundesländern war die gesplittete Abwassergebühr längst gängige Praxis, als der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim auch für Baden-Württemberg die bis dahin übliche Berechnung der Abwassergebühren allein nach Frischwasserverbrauch endgültig verwarf. Doch seit dem VGH-Urteil vom März 2010 haben im Kreis Ludwigsburg bisher nur drei Kreiskommunen eine neue Gebührensatzung beschlossen. Das Problem mit vermutlich rechtsunwirksamen Abwasser-Bescheiden dürften in Baden-Württemberg weitere Kommunen haben.
Hier lesen - Ludwigsburger Kreiszeitung
Cremer:
@plus,
was hat man unter \"gesplitteter Abwassergebühr\" zu verstehen?
In dem Zeitungsartikel ist auch nichts erkennbar.
PLUS:
--- Zitat ---Original von Cremer
was hat man unter \"gesplitteter Abwassergebühr\" zu verstehen?
--- Ende Zitat ---
Bei der gesplitteten Abwassergebühr werden die Kosten für die Entsorgung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser getrennt ermittelt und im Gebührenbescheid auch getrennt festgesetzt.
Die Schmutzwassergebühr wird auf Grundlage der Menge des verbrauchten Frischwassers berechnet.
Mit der Niederschlagswassergebühr beteiligt sich der Grundbesitzer an den Kosten für die Regenwasserableitung. Maßstab ist der Versiegelungsgrad des Grundstücks, also der Anteil, der überbaut und befestigt und an die öffentliche Kanalisation angeschlossen ist. Durch die Unterteilung der Gebühren werden die Kosten für die Abwasserbeseitigung verursachergerecht zugeordnet. Wer also als Grundebesitzer wenig Niederschlagswasser in die Kanalisation einleitet, bezahle auch weniger.
Hier noch ein Kommentar und Anmerkungen des BUND und das Urteil des VGH Baden-Württemberg zur Info.
Cremer:
@PLUS,
hatte ich mir schon gedacht. :evil:
Ist bei uns in RLP schon lange übliche Abrechnungspraxis.
Energiesparer51:
Wird bei uns noch unterschiedlich gehandhabt. In der Stadt wird eine Niederschlagswassergebühr verlangt (neuerdings Schmutzwasser an einen Abwasserbetrieb, Niederschlagswasser weiterhin an die Stadt zu zahlen), in der Gemeinde, wo ich wohne bisher nicht.
Die Frage ist, muss für das Abführen des Niederschlagswassers überhaupt eine Gebühr erhoben werden? Wenn nur für Schmutzwasser eine Gebühr erhoben wird, so kann diese auch vollständig nach dem Wasserverbrauch berechnet werden.
Wird das eingeführt, so wird dafür sicherleich zusätzlich zu zahlen sein. Ob das ein Erfolg für den Verbraucher ist?
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