Energiepreis-Protest > EWE

Schlussrechnung

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bolli:

--- Zitat ---Original von angeljustus
Das ist aber anhand der vielen offenen Verfahren doch evt. überzahltes Geld.

Wenn erstmal bezahlt wurde, ist das Geld futsch.
--- Ende Zitat ---
Sie sollten auf Basis Ihrer Vertragsanfangspreise eine eigene Berechnung erstellen, Ihre Abschläge dagegen rechnen und sehen, was für ein Saldo herauskommt. Bei einem Guthaben haben Sie natürlich erstmal ein Problem, da Sie es aufgrund Ihrer Berechnung sicher nicht freiwillig von der RWE heraus bekommen. Bei einer Nachzahlung würde ich aber eben auch nur das selbst berechnete nachzahlen.

Wie Sie schon sagen: Was bezahlt ist, ist erstmal weg. Aber die RWE wird Ihnen mit Sicherheit keine korrigierte Rechnung auf der Basis Ihrer Vertragsanfangspreise erstellen.  8)

angeljustus:
Danke für die qualifizierten Antworten!

Ist hier im Forum aufgrund von Verständisproblemen gar nicht so selbstverständlich. Vielleicht schon zu einfach die Materie.  ;)

Ich werde die Schlussabrechnung mit dem Gaspreis von 2004 anpassen und nur die Summe zahlen. Habe ich in den Vorjahren auch so gemacht. Somit stehe ich zwar noch mehr bei EWE in der Kreide, ist aber wegen des anhängigen Rechtsstreits für die Jahre 04 - 07 egal.

Allen ein schönes Wochenende.

Gruß angeljustus

bolli:

--- Zitat ---Original von angeljustus
Ich werde die Schlussabrechnung mit dem Gaspreis von 2004 anpassen und nur die Summe zahlen. Habe ich in den Vorjahren auch so gemacht. Somit stehe ich zwar noch mehr bei EWE in der Kreide, ist aber wegen des anhängigen Rechtsstreits für die Jahre 04 - 07 egal.

--- Ende Zitat ---
Hatte mich von bjo\'s Beitrag irritieren lassen. Wenn EWE gegen SIE noch keine Klage eingereicht hat, sollten die Jahre 2004 und 2005 wohl in jedem Fall wegen Verjährung erledigt sein, und zwar für BEIDE Seiten, da die Forderungen wohl verjährt sein dürften. Es geht wohl nur noch um Forderungen, die ab 2007 in Rechnung gestellt wurden oder um Rückforderungen, die ab dann noch enstanden sind.

Wenn SIE nun \"nur\" auf der Basis der Preise von 2004 abrechnen, obwohl Sie einen geringen Vetragsanfangspreis in Ihrem Sondervertrag hatten, so werden Sie wohl nicht (mehr) zu Ihrem Geld kommen, selbst wenn sich herausstellen sollte, dass die Preisanpassungsklauseln nicht wirksam in den Vertrag eingebunden wurden, denn ein Urteil wird es sich nicht vor 2012 oder 2013 vom Europäischen Gerichtshof geben, wenn überhaupt. Möglicherweise zieht EWE in 2012 seine Klage zurück (dann sind nämlich die Rückforderungsmöglichkeiten auf Abrechnungen von 2008 und vorher ebenfalls verjährt und EWE lacht sich ins Fäustchen (was die bestimmt jetzt schon tuen, weil immer noch viel zu wenige klagen).

Ich würde auf den Anfangspreis kürzen und wenn sie wollen, sollen sie klagen. Dann kann man immer noch Aussetzung bis zur Entscheidung des EU-Gerichtshofes beantragen. Und wenn EWE zurückzieht, wird man mal sehen, wie das OLG erneut entscheidet. Sie hatten ja schon mal ne andere Meinung als der BGH und haben/wollen die Sache nicht umsonst in Brüssel/Straßburg vorlegen.

angeljustus:
@bolli


--- Zitat ---Wenn EWE gegen SIE noch keine Klage eingereicht hat, sollten die Jahre 2004 und 2005 wohl in jedem Fall wegen Verjährung erledigt sein
--- Ende Zitat ---

EWE hat Klage für die Jahre 2004 - 2007 eingereicht.

Hier geht es nun um die Jahre 2008 - 2010. Bei Protestbeginn war damals die Empfehlung vom Preis 2004 auszugehen. Das habe ich über die Jahre durchgezogen.

Gruß angeljustus

mpuck:
Bei uns (Diskussion im Forum) hat dem AG Tostedt allein die fehlende Kontokorrentabrede gereicht, um die Forderung von EWE zurückzuweisen. Die Konstellation war allerdings etwas anders, da wir wegen Widerspruch gegen die 2007 angepassten Vertragsklauseln in einen Grundversorgungsvertrag umgestuft wurden, d.h. sogar über einen Vertragswechsel hinaus verrechnet wurde.

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