Energiepreis-Protest > EWE

Schlussrechnung

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angeljustus:
Nach Lieferantenwechsel habe ich nun die Schlussrechnung von der EWE erhalten.

Wie in den letzten Jahren sind meine monatlichen Abschlagszahlungen mit offenen Forderungen verrechnet worden.

Ist das nicht unzulässig? Forderungen und Abschlagszahlungen sollten doch innerhalb der Jahresabrechnung getrennt ausgewiesen werden?

Außerdem stimmt der ausgewiesene Betrag für geleistete Abschlagszahlungen mit der von mir tatsächlich gezahlten Abschlagssumme nicht überein.

Rechnung somit als falsch zurückweisen?

bjo:
war bei mir RWE auch der Fall,
wenn Widerspruch geleistet wurde
- Rechnung zurückweisen
- eigene Rechnung aufmachen und nur das bezahlen

= > jetzt kann EWE nix anderes mehr machen als klagen, abschalten ist nicht mehr drin!

angeljustus:
Oder eine Korrektur der Abrechnung ohne eigene Berechnung verlangen?

jroettges:
@angeljustus

Beides!

1. Rechnung zurückweisen und eine neue Rechnung verlangen, die die im Abrechnungszeitraum geleisteten Abschlagszahlungen richtig wiedergibt.

2. Eigene Abrechnung mit den gekürzten Preisen erstellen und nur das bezahlen, was davon noch nicht bezahlt ist.

angeljustus:
Das ist aber anhand der vielen offenen Verfahren doch evt. überzahltes Geld.

Wenn erstmal bezahlt wurde, ist das Geld futsch.

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