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Autor Thema: EON Hanse verliert am LG Hamburg, Revision nicht zugelassen  (Gelesen 12807 mal)

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Offline 0tt0lgel

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Die Verbraucherzentrale Hamburg weist auf ihrer Homepage auf ein Urteil des LG Hamburg vom 30. November 2010 (Az. 320 S 116/10) hin, mit dem eine Klage von Egon Hanse auch in zweiter Instanz abgewiesen wurde. Die Revision wurde nicht zugelassen. Auf das von Egon Hanse vorgetragene Gesamtrückforderungsrisiko von 749 Mio. EUR, bei isolierter Betrachtung der Widerspruchskunden von 73 Mio EUR, kommt es nicht an, sondern auf die tatsächlich realisierten Verluste. Es wurde nichts dazu vorgetragen, ob die drohenden Verluste bereits durch Gewinne in anderen Zeiträumen in demselben Vertragsverhältnis kompensiert wurden. Bei einem Dauerschuldverhältnis ist es naheliegend, auch hinsichtlich des Vertragszeitraums eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen.

siehe hier:

http://www.vzhh.de/energie/102827/LG_Hamburg_Eon_Urteil_101130.pdf

 

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