Energiepreis-Protest > Stromio

AGB Versorger stromio, Widerrufsmöglichkeit

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cdm.stern:
Ich bin auf stromio reingefallen. Habe über check24 zu dieser Firma gewechselt, ohne vorher die AGB zu lesen. Selbst Schuld. Kritisch sind die Punkte:
4.3 Auch soweit eine Preisgarantie vereinbart wurde, kann Stromio künftige Änderungen bestehender Steuern, die die Belieferung oder Verteilung von elektrischer Energie betreffen (z.B. Umsatzsteuer, Stromsteuer oder weiterer Energiesteuern) oder Abgaben (z.B. Änderungen der Belastungen nach dem EEG) an den Kunden weiterberechnen. Wird die Belieferung oder die Verteilung von elektrischer Energie nach Vertragsschluss mit zusätzlichen Steuern oder Abgaben belegt, oder ändert sich künftig deren Höhe, kann Stromio hieraus entstehende Mehrkosten ebenfalls an den Kunden weitergeben. Stromio kann auch weitere bestehende oder nach Vertragsschluss hoheitlich auferlegte Belastungen an den Kunden weitergeben, sofern diese allgemein verbindlich auf die Belieferung oder die Verteilung von elektrischer Energie nach Vertragsschluss erhoben werden (d.h. keine Bußgelder o.ä.) und sie unmittelbaren Einfluss auf die Kosten für die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen haben. Eine Ankündigungsfrist für die Preisanpassung oder eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit für den Kunden besteht nicht. Bei Senkung der vorgenannten Steuern und Abgaben ist Stromio zur entsprechenden Minderung verpflichtet. Stromio wird den Kunden über die angepassten Preise in geeigneter Weise, z.B. mit der Jahresrechnung, informieren.
4.4 Stromio kann das Recht zur Preisanpassung auch vor Lieferbeginn ausüben.

Was natürlich von der Firma genutzt wird. Heute kam eine Erhöhung um 1,7cdnt/KWh. Das macht den Wechsel unatraktiv.

Auch das Widerrufsrecht ist eigenartig definiert. Ich zitiere:
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware, d.h. der Strombelieferung beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung d. Informationspflichten durch Stromio gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie d. Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.

Für mich bedeutet das, ich kann zum Zeitpunkt des Lieferbeginns noch widerrufen. Verstehe ich das richtig?

kamaraba:
@cdm.stern

zu Letzerem - Der Meinung bin ich auch.
zu Ersterem - Stromio macht sich damit sicher keine Freunde und vergrault seine Kunden. M. E. wer einen Stromtarif mit Festpreis anbietet über eine bestimmte Laufzeit hat auch das Kostenrisiko zu tragen, dass sich während der Laufzeit diese auch nach oben bewegen können. Dies kann auch durch Klauseln in den AGB nicht ausgeschlossen werden. Entweder ist es ein Festpreis oder kein Festpreis.
Selbst Neukunden, die im Dezember mit Stromio einen Vertrag zum Festpreis für 12 Monate abgeschlossen haben, wird die EEG Umlage auf den vereinbarten Preis aufgeschlagen. Da kann sich Stromio nicht mit Nichtwissen rausreden, die Erhöhung der EEG Umlage ist schon länger bekannt.
Mit einem harmlos wirkenden Schreiben mit der Überschrift \"Günstiger Strom trotz staatlcher Ökostrom-Förderung\"wird gut im Fließtext versteckt versucht, die Preiserhöhung unterzujubeln. Für mich ist das schon arglistige Täuschung.

Pettie:
Auch ich bin auf die Gangster reingefallen, warum darf in Deutschland so betrügerisch ungestraft gehandelt werden X( das macht mich echt ärgerlich.

Meine Mail an den Verein

Sehr geehrte Damen und Herren, mit Post vom 30.12.2010 (Eingegangen am 08.01.2011) teilen Sie mir mit das sich die Abgabensätze für EEG und KWK ändern und mir eine Preiserhöhung um brutto 1,646 zum Vertragsbeginn entsteht. Diese Preisänderung kann nicht ernst gemeint sein, bei Vertragsabschluß 09.12.2010 sollte diese Erhöhung mindestens 2 Monate bekannt gewesen sein. Bedeuten würde dies wiederum das Sie bewusst Vertäge mit falschen Preisen an den Mann gebracht haben um Kunden zu fangen. Auch die Änderungsmitteilung mit Datum 30.12. zu verschicken empfinde ich als fragwürdig. Bitte um zügige Stellungnahme. Die BNetzA wird über Ihre Machenschaften informiert werden.\"

die BNetzA war natürlich der total falsche Ansprechnpartner aber ich habe auch noch einmal an die Verbraucherzentrale und an die Wettbewerbszentrale geschrieben, ich weiß das ich als kleiner Kunde keine Macht besitze viel zu verändern, aber gefallen lassen darf man sich doch auch nicht alles. Wir werden schon von zu vielen Multis abgezockt (Strom,Gas,Öl,Benzin,Pharma ...etc.)

VG
Stefan

userD0010:
Warum dem Versorger in diesen Fällen nicht einfach schreiben, dass man gem. Vertrag vom 09.12.2010 die Stromlieferung zum Festpreis von xxx für die Vertragslaufzeit vom xxxx bis  xxxx  verbindlich vereinbart hat.
Die nunmehr behaupteten Mehrkosten waren weit vor dem Vertragsabschluss bekannt und werden als eingepreist unterstellt.
Folglich sind im laufenden Lieferjahr keine steigenden Kosten akzeptable und werden demzufolge auch nicht vergütet.
Mit freundl. Grüßen

cdm.stern:
Dank an h.terbeck!

den Tipp werde ich versuchen.
mfg cdm.stern

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