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Autor Thema: AGB Versorger stromio, Widerrufsmöglichkeit  (Gelesen 18148 mal)

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Offline cdm.stern

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AGB Versorger stromio, Widerrufsmöglichkeit
« am: 13. Januar 2011, 15:32:36 »
Ich bin auf stromio reingefallen. Habe über check24 zu dieser Firma gewechselt, ohne vorher die AGB zu lesen. Selbst Schuld. Kritisch sind die Punkte:
4.3 Auch soweit eine Preisgarantie vereinbart wurde, kann Stromio künftige Änderungen bestehender Steuern, die die Belieferung oder Verteilung von elektrischer Energie betreffen (z.B. Umsatzsteuer, Stromsteuer oder weiterer Energiesteuern) oder Abgaben (z.B. Änderungen der Belastungen nach dem EEG) an den Kunden weiterberechnen. Wird die Belieferung oder die Verteilung von elektrischer Energie nach Vertragsschluss mit zusätzlichen Steuern oder Abgaben belegt, oder ändert sich künftig deren Höhe, kann Stromio hieraus entstehende Mehrkosten ebenfalls an den Kunden weitergeben. Stromio kann auch weitere bestehende oder nach Vertragsschluss hoheitlich auferlegte Belastungen an den Kunden weitergeben, sofern diese allgemein verbindlich auf die Belieferung oder die Verteilung von elektrischer Energie nach Vertragsschluss erhoben werden (d.h. keine Bußgelder o.ä.) und sie unmittelbaren Einfluss auf die Kosten für die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen haben. Eine Ankündigungsfrist für die Preisanpassung oder eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit für den Kunden besteht nicht. Bei Senkung der vorgenannten Steuern und Abgaben ist Stromio zur entsprechenden Minderung verpflichtet. Stromio wird den Kunden über die angepassten Preise in geeigneter Weise, z.B. mit der Jahresrechnung, informieren.
4.4 Stromio kann das Recht zur Preisanpassung auch vor Lieferbeginn ausüben.


Was natürlich von der Firma genutzt wird. Heute kam eine Erhöhung um 1,7cdnt/KWh. Das macht den Wechsel unatraktiv.

Auch das Widerrufsrecht ist eigenartig definiert. Ich zitiere:
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware, d.h. der Strombelieferung beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung d. Informationspflichten durch Stromio gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie d. Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.

Für mich bedeutet das, ich kann zum Zeitpunkt des Lieferbeginns noch widerrufen. Verstehe ich das richtig?
Gruß cdm*

Offline kamaraba

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AGB Versorger stromio, Widerrufsmöglichkeit
« Antwort #1 am: 13. Januar 2011, 18:42:20 »
@cdm.stern

zu Letzerem - Der Meinung bin ich auch.
zu Ersterem - Stromio macht sich damit sicher keine Freunde und vergrault seine Kunden. M. E. wer einen Stromtarif mit Festpreis anbietet über eine bestimmte Laufzeit hat auch das Kostenrisiko zu tragen, dass sich während der Laufzeit diese auch nach oben bewegen können. Dies kann auch durch Klauseln in den AGB nicht ausgeschlossen werden. Entweder ist es ein Festpreis oder kein Festpreis.
Selbst Neukunden, die im Dezember mit Stromio einen Vertrag zum Festpreis für 12 Monate abgeschlossen haben, wird die EEG Umlage auf den vereinbarten Preis aufgeschlagen. Da kann sich Stromio nicht mit Nichtwissen rausreden, die Erhöhung der EEG Umlage ist schon länger bekannt.
Mit einem harmlos wirkenden Schreiben mit der Überschrift \"Günstiger Strom trotz staatlcher Ökostrom-Förderung\"wird gut im Fließtext versteckt versucht, die Preiserhöhung unterzujubeln. Für mich ist das schon arglistige Täuschung.
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline Pettie

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AGB Versorger stromio, Widerrufsmöglichkeit
« Antwort #2 am: 16. Januar 2011, 07:27:27 »
Auch ich bin auf die Gangster reingefallen, warum darf in Deutschland so betrügerisch ungestraft gehandelt werden X( das macht mich echt ärgerlich.

Meine Mail an den Verein

Sehr geehrte Damen und Herren, mit Post vom 30.12.2010 (Eingegangen am 08.01.2011) teilen Sie mir mit das sich die Abgabensätze für EEG und KWK ändern und mir eine Preiserhöhung um brutto 1,646 zum Vertragsbeginn entsteht. Diese Preisänderung kann nicht ernst gemeint sein, bei Vertragsabschluß 09.12.2010 sollte diese Erhöhung mindestens 2 Monate bekannt gewesen sein. Bedeuten würde dies wiederum das Sie bewusst Vertäge mit falschen Preisen an den Mann gebracht haben um Kunden zu fangen. Auch die Änderungsmitteilung mit Datum 30.12. zu verschicken empfinde ich als fragwürdig. Bitte um zügige Stellungnahme. Die BNetzA wird über Ihre Machenschaften informiert werden.\"

die BNetzA war natürlich der total falsche Ansprechnpartner aber ich habe auch noch einmal an die Verbraucherzentrale und an die Wettbewerbszentrale geschrieben, ich weiß das ich als kleiner Kunde keine Macht besitze viel zu verändern, aber gefallen lassen darf man sich doch auch nicht alles. Wir werden schon von zu vielen Multis abgezockt (Strom,Gas,Öl,Benzin,Pharma ...etc.)

VG
Stefan

Offline userD0010

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AGB Versorger stromio, Widerrufsmöglichkeit
« Antwort #3 am: 16. Januar 2011, 11:08:53 »
Warum dem Versorger in diesen Fällen nicht einfach schreiben, dass man gem. Vertrag vom 09.12.2010 die Stromlieferung zum Festpreis von xxx für die Vertragslaufzeit vom xxxx bis  xxxx  verbindlich vereinbart hat.
Die nunmehr behaupteten Mehrkosten waren weit vor dem Vertragsabschluss bekannt und werden als eingepreist unterstellt.
Folglich sind im laufenden Lieferjahr keine steigenden Kosten akzeptable und werden demzufolge auch nicht vergütet.
Mit freundl. Grüßen

Offline cdm.stern

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AGB Versorger stromio, Widerrufsmöglichkeit
« Antwort #4 am: 16. Januar 2011, 13:00:52 »
Dank an h.terbeck!

den Tipp werde ich versuchen.
mfg cdm.stern
Gruß cdm*

Offline Pettie

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AGB Versorger stromio, Widerrufsmöglichkeit
« Antwort #5 am: 16. Januar 2011, 16:16:17 »
Wenn es so einfach wäre, ich habe denen vor gut einer Woche geschrieben aber ich denke eine Antwort erhalte ich eh nicht X(

VG
Stefan

Offline userD0010

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AGB Versorger stromio, Widerrufsmöglichkeit
« Antwort #6 am: 16. Januar 2011, 16:36:23 »
Wer sich nur auf´s Schreiben verlässt, ist verlassen!
Wenn ich \"nur\" den vertraglich vereinbarten Preis zahle bzw. nur auf dieser Basis die Abschlagzahlungen leiste, wird sich irgendwann garantiert wohl der Versorger melden und versuchen, seine \"Argumente\" anzubringen.
Wenn man allerdings dem angeblich so günstigen Versorger u.U. schon im Voraus reichlich Geld überwiesen hat, kann man nur hoffen, dass am Jahresende die eigene Verbrauchsschätzung zu niedrig und die Restzahlung durch den unberechtigt geforderten Mehrpreis kompensiert werden kann.
Allerdings bleibt zu hoffen, dass gegen die angekündigte Preiserhöhung bereits Widerspruch eingelegt wurde!

Offline Kampfzwerg

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AGB Versorger stromio, Widerrufsmöglichkeit
« Antwort #7 am: 16. Januar 2011, 17:57:21 »
@cdm.stern

vielleicht auch einmal hier lesen:
Können erhöhte Netzentgelte im Sondervertrag zu geänderten Arbeits-/Grundpreisen führen?
EEG-Zuschlag/-aufpreis

http://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzgesetz

http://dejure.org/gesetze/BGB/312.html      
§312 ff.

BGB
§ 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
(2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 3 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246  § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche, bei der Lieferung von Waren nicht vor deren Eingang beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor Vertragsschluss.


Stromio
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware, d.h. der Strombelieferung beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung d. Informationspflichten durch Stromio gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie d. Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.

wieso eigenartig formuliert, das passt schon  ;)

Offline janto

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AGB Versorger stromio, Widerrufsmöglichkeit
« Antwort #8 am: 17. Januar 2011, 21:09:11 »
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Folgendes aus den Stromio-AGB rechtens ist:
Zitat
Eine Ankündigungsfrist für die Preisanpassung oder eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit für den Kunden besteht nicht.
Im Buch von Aribert Peters \"Energie für Verbraucher\" steht auf Seite 93f:
Zitat
\"Wenn der Versorger die Preise erhöht, dann haben Sie ein im Sondervertrag geregeltes Kündigungsrecht. In praktisch allen heutigen Sonderverträgen ist ein solches außerordentliches Kündigungsrecht vereinbart. Selbst wenn es im Vertrag fehlt, steht es aufgrund des bürgerlich-rechtlichen Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) ... jedem Verbraucher automatisch zu ... Der Versorger muss Sie sechs Wochen vor einer beabsichtigten Preiserhöhung brieflich über die Änderung informieren.\"
Wenn der Stromio-Kunde 6 Wochen vorher nicht brieflich über die Preiserhöhung informiert und auf sein außerordentliches Kündigungsrecht hingewiesen worden ist, ist die Erhöhung meines Erachtens schon aus diesem Grunde nichtig. Der BGH hat die EWE-Gaspreiserhöhungen seit 2007 in seinem Urteil vom 14.7.2010 auch deshalb verworfen, weil EWE in den Sonderverträgen keine briefliche Ankündigung der Preiserhöhungen 6 Wochen vorher vorgesehen hatte.
Siehe BGH-Urteil S. 20f - nachzulesen etwa hier http://www.janto-just.de/ig-energie/musterklage-gegen-ewe-auf-vollst%C3%A4ndige-r%C3%BCckzahlung/bgh-urteil-vom-14-7-2010-gegen-ewe/

Janto Just
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Offline janto

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AGB Versorger stromio, Widerrufsmöglichkeit
« Antwort #9 am: 18. Januar 2011, 22:15:58 »
Hallo,

habe gerade von einem Stromio-Kunden mit dem gleichen Problem gehört, dass die Verbraucherzentrale Berlin auch die Meinung vertritt, dass die EEG-Umlagenerhöhung lange vorher bekannt war und als im Angebot eingepreist angesehen werden muss:

Zitat
Sehr geehrter Herr [...], wir teilen Ihre Auffassung, wonach Sie bei Vertragsschluss davon ausgehen konnten, dass die EEG-Abgaben bereits im Preis enthalten waren, zumal diese Abgabenerhöhung bereits seit 2009 bekannt ist und die Tarifkonditionen dies auch noch bekräftigten, so dass alle Kosten - auch die \"Abgaben gemäß EEG\" - enthalten sind und für 12 Monate gelten. Wir würden per Einschreiben mit Rückschein auf Vertragserfüllung bestehen, die Preiserhöhung zurückweisen und die Gegenseite unter Fristsetzung auffordern eine entsprechende Erklärung abzugeben. Andernfalls würden wir mit fristloser Kündigung drohen und uns Schadensersatz für den Fall vorbehalten, dass trotz Preisrecherche ein teurer Tarif bei einer andern Gesellschaft abgeschlossen werden muss. Wir werden die Angelegenheit an unsere Wettbewerbsabteilung zwecks Prüfung weiterreichen. Ein etwaiger Wettbewerbsverstoß hätte aber keinerlei Auswirkungen auf Ihre Angelegenheit mit der Gegenseite. Mit freundlichen Grüßen [...] Rechtsberatung Verbraucherzentrale Berlin e. V.
Janto Just
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Offline cdm.stern

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AGB Versorger stromio, Widerrufsmöglichkeit
« Antwort #10 am: 19. Januar 2011, 10:17:29 »
@janto

Danke,
genau so, allerdings mit eigenen Worten und nur per Einschreiben & mail habe ich es gemacht. Ich informiere über den Ausgang.
Gruß cdm*

Offline Pettie

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AGB Versorger stromio, Widerrufsmöglichkeit
« Antwort #11 am: 23. Januar 2011, 05:43:11 »
Kannst du deinen Text nicht hier posten, ist vielleicht für andere sehr hilfreich.

Thx

Offline ben100

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AGB Versorger stromio, Widerrufsmöglichkeit
« Antwort #12 am: 25. Januar 2011, 19:32:18 »
Also ich hatte keine Probleme bei meinem Widerruf \"vor Beginn der Lieferung\" (hatte per Mail widerrufen)

Bekam folgende E-Mail:

vielen Dank für Ihre E-Mails vom 28.12.2010 sowie 03.01.2011 und danke für Ihre Geduld.   Ihre Entscheidung, den Vertrag zu widerrufen bedauern wir sehr. Selbstverständlich akzeptieren wir Ihre Entscheidung und bestätigen Ihnen hiermit den Widerruf.  Wir haben die für Sie vorgenommene Netznutzungsanmeldung storniert und werden nach Erfolg der Bestätigung unserer Stornierung Ihre Daten archivieren.   Bitte beachten Sie, dass uns die Kündigung zum 31.01.2011 durch Ihren derzeitigen Lieferanten bereits bestätigt wurde. Bitte setzen Sie sich zur eventuellen Rückabwicklung direkt mit Ihrem Versorger in Verbindung.    Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Wir sind von Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr und Samstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter der  Telefonnummer 0180 10 400 20* erreichbar.  Mit freundlichen Grüßen

Offline pyrol

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AGB Versorger stromio, Widerrufsmöglichkeit
« Antwort #13 am: 27. Januar 2011, 11:50:03 »
Korrigierte Fassung, unbedingt lesen

Hallo Leidensgenossen,

ich bin derjenige, der bei der Verbraucherzentrale Berlin angefragt hatte.

In meinem Einschreiben mit Rückschein an Stromio vom 12.01. hatte ich entsprechend der Haltung der Verbraucherzentrale meine Forderungen übermittelt. Reaktion:

Vor ein paar Tagen ging bei mir ein Schreiben ein, welches sich in keiner Weise auf mein Einschreiben bezieht und mir den Lieferbeginn bestätigt. Sieht aus wie ein Standardschreiben. Daher hatte ich es mir zunächst nicht weiter angeschaut, es landete auf dem Stapel. Habe es nun mal im Detail durchgelesen - ich war kurz davor, die Kündigung abzuschicken. Mittendrin wird nun wieder der Arbeitspreis angegeben, der mir auch beim Vertragsabschluss angeboten wurde!

Keine Ahnung, ob da bei Stromio intern zwischen den Abteilungen noch nicht die Preiserhöhung weitergereicht wurde oder ob das eine Folge meines Widerspruchs war. Aber mit dem Schreiben in der Tasche wird es schwer werden, mehr zu verlangen.

Auf jeden Fall ist es für jeden Betroffenen ratsam, Widerspruch einzulegen und nicht vergessen, sich Schadensersatzforderungen offenzuhalten!

Offline Pettie

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AGB Versorger stromio, Widerrufsmöglichkeit
« Antwort #14 am: 29. Januar 2011, 17:25:32 »
Hallöle,

ich habe heute das gleiche Schreiben bekommen 8o ganz sauber sind die nicht oder??? machen sich einen Streß

VG
Stefan

 

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