Ich bin auf stromio reingefallen. Habe über check24 zu dieser Firma gewechselt, ohne vorher die AGB zu lesen. Selbst Schuld. Kritisch sind die Punkte:
4.3 Auch soweit eine Preisgarantie vereinbart wurde, kann Stromio künftige Änderungen bestehender Steuern, die die Belieferung oder Verteilung von elektrischer Energie betreffen (z.B. Umsatzsteuer, Stromsteuer oder weiterer Energiesteuern) oder Abgaben (z.B. Änderungen der Belastungen nach dem EEG) an den Kunden weiterberechnen. Wird die Belieferung oder die Verteilung von elektrischer Energie nach Vertragsschluss mit zusätzlichen Steuern oder Abgaben belegt, oder ändert sich künftig deren Höhe, kann Stromio hieraus entstehende Mehrkosten ebenfalls an den Kunden weitergeben. Stromio kann auch weitere bestehende oder nach Vertragsschluss hoheitlich auferlegte Belastungen an den Kunden weitergeben, sofern diese allgemein verbindlich auf die Belieferung oder die Verteilung von elektrischer Energie nach Vertragsschluss erhoben werden (d.h. keine Bußgelder o.ä.) und sie unmittelbaren Einfluss auf die Kosten für die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen haben. Eine Ankündigungsfrist für die Preisanpassung oder eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit für den Kunden besteht nicht. Bei Senkung der vorgenannten Steuern und Abgaben ist Stromio zur entsprechenden Minderung verpflichtet. Stromio wird den Kunden über die angepassten Preise in geeigneter Weise, z.B. mit der Jahresrechnung, informieren.
4.4 Stromio kann das Recht zur Preisanpassung auch vor Lieferbeginn ausüben.
Was natürlich von der Firma genutzt wird. Heute kam eine Erhöhung um 1,7cdnt/KWh. Das macht den Wechsel unatraktiv.
Auch das Widerrufsrecht ist eigenartig definiert. Ich zitiere:
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware, d.h. der Strombelieferung beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung d. Informationspflichten durch Stromio gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie d. Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.
Für mich bedeutet das, ich kann zum Zeitpunkt des Lieferbeginns noch widerrufen. Verstehe ich das richtig?