Hallo Alle,
ich will meine Ansicht noch mal erläutern, damit ich nicht falsch verstanden werde:
Die Zielführung sollte sein, das Thema grundsätzlich zu lösen und nicht auf eine Verjährung zu hoffen. Dazu sind gewonnene Prozesse gegen den Versorger natürlich sehr hilfreich und diese häufen sich ja mittlerweile.
Auf dem örtlichen Bauamt sind ja Bauanträge, welche nicht innerhalb von drei Monaten bewilligt oder abgelehnt wurden auch automatisch genehmigt, so bei diversen Leuten passiert, weil das Amt nicht den Mut hatte, eine Entscheidung zu treffen...
Sollte im Rahmen der ganzen Versorgertaktik am Ende doch Alles auf eine Verjährung drängen, ist es natürlich auch Geld, was gewonnen wird, aber eigentlich sollte der betreffende Ernegielieferant schon mal grundsätzlich einen \"auf den Hut\" bekommen, und zwar von einem Gericht, ist oft sehr lehrreich!
Zum Thema Rechnungsdatum:
Bei der EWE wird oft (zumindest im Nachtstrombereich) der Zähler im Juli eines jeden Jahres abgelesen und die Rechnung zugestellt. Diese betrifft dann beispielsweise den Zeitraum 15.07.XX bis 14.07.XX, können auch mehr als 365 Tage sein, ist dann immer aufgeführt und in ein Jahresverhältnis zu 365 Tagen gesetzt, damit der Verbraucher sofort sieht, ob er mehr oder weniger Energie benötigt hat, verwirrt die Leute noch mehr. Wenn dann noch eine oder zwei Preiserhöhungen während dieser Zeit zu berücksichtigen sind, ist die Verwirrung perfekt, dann gibt es mehrere Abrechnungen in einer Gesamtauflistung mit alten und neuen Preisen und keiner blickt mehr durch, so vielleicht der Gedanke! Ein Schelm, wer Böses dabei denkt....
Wenn man sich über die fehlende Übersicht beschwert, wird man auf die geltende Gesetzgebung verwiesen.
Gruß