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Autor Thema: Eon Avacon klagt  (Gelesen 58990 mal)

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Offline RR-E-ft

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Eon Avacon klagt
« Antwort #45 am: 04. Januar 2011, 09:08:19 »
Zwar mag die Klägerin den überschießenden Antrag aus dem Mahnbescheidsverfahren (Gas betreffend) schriftsätzlich wirksam zurückgenommen haben. Aber sie hat auf diese Ansprüche, derer sie sich berühmt, wohl gewiss noch nicht ausdrücklich verzichtet, so dass nicht sicher auszuschließen ist, dass sie damit - ähnlich wie bei einer Klagerücknahme - später noch einmal \"um die Ecke kommt\".

Die insoweit bestehende Unsicherheit kann durch eine Feststellungs- Widerklage beseitigt werden, mit welcher man Feststellung begehrt, dass diese Ansprüche, derer sich die Klägerin bisher berühmt, gar nicht bestehen (negative bzw. leugnende Feststellungsklage).

Auch hierdurch kann der Streitwert insgesamt nach oben gehievt werden.

Wer ein eigenes Interesse an einer Entscheidung zugunsten von Susanne hat, zB. was die Einordnung \"EnergieDuett\" als Sondervertrag für gleichzeitige Strom- und Gaslieferungen betrifft, könnte ja daran denken, diese finanziell zu unterstützen, so dass sie einen besonders qualifizierten Kollegen dadaurch für ihre Sache gewinnen kann, dass sie im Rahmen einer  Honorarvereinbarung ein höheres Honorar als dasjenige nach RVG vereinbart und bezahlt. Entsprechendes Tet-a-tet per PN führen.

Offline Didakt

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Eon Avacon klagt
« Antwort #46 am: 04. Januar 2011, 15:22:06 »
Zitat
von RR-E-ft:
Wer ein eigenes Interesse an einer Entscheidung…. was die Einordnung \"EnergieDuett\" als Sonder-vertrag für gleichzeitige Strom- und Gaslieferungen betrifft, könnte ja daran denken, diese finanziell zu unterstützen, so dass sie einen besonders qualifizierten Kollegen dadurch für ihre Sache gewinnen kann, dass….
Dieser Vorschlag - ein Angebot an Glücksspieler - in allen Ehren. Auf die Erfolgsaussicht eines solchen Vabanquespiels würde ich beispielsweise keinen Pfifferling setzen. Nutznießer des Unterfangens wäre allerdings unstreitig und ausschließlich der Vertreter eines äußerst bedürftigen Berufsstandes. ;)

Offline RR-E-ft

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Eon Avacon klagt
« Antwort #47 am: 04. Januar 2011, 15:37:54 »
Unter http://www.prozesskostenrechner.de kann man ja sehen, was der Anwalt nach RVG bei einem Streitwert bis 500 € erstinstanzlich an Honorar bekommt..

Zitat
Anwaltsgebühren           112,50 €
Auslagenpauschale            20,00 €

Gemessen an dem in Stunden zu bemessenden Zeitaufwand wird er sich wohl in selber Zeit lieber nebenberuflich im Supermarkt hinter der Kasse verdingen oder ein Taxi übers Land bewegen.
Es gibt einige Kollegen, die das machen.
Dort kann er sogar das Nettogehalt mit nach Hause tragen und hat nicht erst Kanzleikosten zu bestreiten.

Wenn jemand mit seinem Anwaltsdasein unzufrieden ist, zieht er sich eine Vielzahl solcher Fälle an Land, um dann seine Zulassung wegen seiner schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse zu verlieren.
Warum sollte sich gerade ein hochspezialisierter Kollege zu einer Vertretung zu einem solchen Honorar bereit finden?
Es wird sich schon niemand aus reiner Nächstenliebe wirtschaftlich ruinieren wollen.

Erst recht wird sich niemand für ein so solidarisch gesinntes Klientel, wie es hier zuweilen anzutreffen ist, entsprechend aufreiben.  

Man könnte es auch so sehen, dass Nutznießer einer sachgerecht vertretenen, erfolgreichen  Verteidigung alle Kunden mit ähnlichen Verträgen sind. Negative Urteile infolge nicht sachgerechter Verteidigung werden diesen vergleichbaren Kunden gewiss vom Versorger auch gern unter die Nase gehalten werden.

Offline Didakt

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Eon Avacon klagt
« Antwort #48 am: 04. Januar 2011, 17:40:11 »
Ihr Statement trifft zu. Das ist doch der Punkt. Angesichts dieser ins Auge gefassten Streitsache weiß doch jeder, dass dafür kein Anwalt bei einer Vergütung nach RVG auch nur seinen kleinen Finger rührt oder aus dem Fenster hält. Dafür ist berechtigterweise ein Vielfaches zu veranschlagen bzw. zu entrichten. Und nun sei es mir erlaubt, eine Kosten-/Nutzenanalyse anzudenken. Meine persönliche Schlussfolgerung ist ja bekannt. Übrigens, das oben eingestellte Smilie haben Sie sicherlich übersehen. ;)

PS: Fast wäre ich darüber hinweggegangen: \"solidarisch gesinntes Klientel\" liegt ja hart an der Grenze zu \"solidarisches Gesin(n)del\"! :)

Offline RR-E-ft

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Eon Avacon klagt
« Antwort #49 am: 04. Januar 2011, 20:46:07 »
In Susannes Fall steckt wohl sehr viel Musik.

Angefangen von der Aktivlegitimation über die Frage des Vertragsstatus etc. pp., die allesamt für eine große Zahl von Kunden der Avacon von Interesse sein müssten, sofern sie nicht wie Didakt sowieso schon vermeinen, bereits alles genau zu wissen.

Hier wird zwar immer viel von Zusammenstehen und und und lamentiert, aber wenn dann ein Kunde konkret betroffen ist und sich eine Sache mal durchaus  zum Durcherxerzieren als \"Musterfall\" eignet, dann interessiert sich plötzlich kein anderer Avacon- Kunde für Susannes Fall. Genau darauf scheint der Versorger zu spekulieren und deshalb verfolgt er wohl die Sache bei so geringem Streitwert. Und das wird er dann wohl mit vielen anderen Kunden auch so durchziehen.

Natürlich sollte es für einen \"Musterfall\" nicht bei einem § 495a ZPO- Verfahren verbleiben, sondern man sollte nach Möglichkeit - wie aufgezeigt -  sehen, den Streitwert hoch zu bringen, so dass eine Berufungsinstanz zur Verfügung steht.

Wenn die Sache einmal im Sinne der Kunden erfolgreich durchexerziert wurde, könnten wohl viele andere betroffenen Avacon- Kunden davon profitieren, wie zum Beispiel gerade die EWE- Kunden ohne Anwalt vor den Amtsgerichten im sog. EWE- Land.

Aber mehr als Sonntagsreden zur Solidarität der betroffenen Kunden gibt es hier eben oft nicht. Daran hat sich auch im neuen Jahr nichts verändert.

 Man erwartet am besten uneigennützige Unterstützung engagierter Anwälte, obschon jeder weiß, dass kein Anwalt mit einem Studensatz von 10 € auskömmlich arbeiten kann. Mit dieser Haltung zerschleißt man nur engagierte Kollegen. Mit allergrößtem Bedauern mussten wir etwa jüngst zur Kenntnis nehmen, dass unser hoch geschätzter und engagierter Kollege Reinhard Weeg durch die umfangreichen Prozesse zermürbt wurde, gesundheitlich angeschlagen sogar  seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft verloren hat. Womöglich hatte er einen \"Sprachfehler\" und konnte deshalb nicht \"Nein.\" sagen, wenn betroffene Kunden wegen ihrer Vertretung an ihn herantraten. Deshalb nervt es eigentlich nur, wenn einige hier den Eindruck vermitteln, die Rechtsanwälte wären geldgierig, für 120 € würden sie \"nicht einmal den kleinen Finger rühren oder aus dem Fenster halten\". Zutreffend ist wohl vielmehr, dass viele engagierte Anwälte auf Verbraucherseite tätig sind, oft zu umrechenbaren Stundenvergütungen, wegen derer die Mehrzahl der betroffenen Verbraucher frühmorgends erst gar nicht aus dem Bett aufstehen würden.

Offline userD0010

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Eon Avacon klagt
« Antwort #50 am: 04. Januar 2011, 21:06:50 »
@RR-E-ft
Zitat
Wenn die Sache einmal im Sinne der Kunden erfolgreich durchexerziert wurde, könnten wohl viele andere betroffenen Avacon- Kunden davon profitieren, wie zum Beispiel gerade die EWE- Kunden ohne Anwalt vor den Amtsgerichten im sog. EWE- Land. Aber mehr als Sonntagsreden zur Solidarität der betroffenen Kunden gibt es hier eben oft nicht. Daran hat sich auch im neuen Jahr nichts verändert.

Daran wird sich -leider- auch nichts ändern, denn in den allermeisten Fällen wird doch nur darauf gewartet, dass ein von geringem Streitwert Betroffener entweder auf die Nase fällt, weil er keinen \"engagierten\" Anwalt findet und sich damit die fehlende eigene Courage bestätigt, oder man möchte seine eigene Angelegenheit lieber für sich behalten.

Statt hier eine wirkliche Solidargemeinschaft von -wie hier- Avacon-Betroffenen zu bilden und eine größere Anzahl von Klienten für einen zu bildenden Musterfall zusammenzubringen, werden solche Betroffenen im Regen stehen gelassen.
Lieber schimpft man auf die \"geldgierigen\" Anwälte, die nicht für Gottes Lohn oder den Stundenlohn eines Hilfsarbeiters sich der überaus wichtigen und dringenden eigenen Sache eines Einzelnen einzusetzen bereit sind.

Offline Christian Guhl

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Eon Avacon klagt
« Antwort #51 am: 05. Januar 2011, 10:56:38 »
Als größter Zusammenschluß von Eon-Avacon-Kunden ist unsere Interessengemeinschaft hier wohl besonders gefordert. Wir werden unsere Mitglieder zu Spenden für ein Klageverfahren aufrufen, dass fast alle Eon-Avaon-Kunden betrifft. Ich möchte auch hier im Forum alle \"Alpha-Betroffenen\" aufrufen, sich zu beteiligen. Verwendungszweck : \"Klage Alpha\". Wenn man bedenkt, wieviel Geld teilweise schon durch Kürzungen eingespart wurde, dürfte es wohl nicht schwerfallen mal 20€ (oder mehr) zu opfern. Eine Frage steht allerdings noch im Raum : Über welche Beträge reden wir hier eigentlich ? Was verlangt ein erstklassiger Anwalt für eine derartige
Klagevertretung ? Antworten gerne per PN.

Offline thomas.wiegand

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Eon Avacon klagt
« Antwort #52 am: 05. Januar 2011, 11:11:32 »
Guten Tag,
mir scheint, es wird zuviel um den heißen Brei diskutiert.
Es bieten doch Aktivitäten an:
1, Der BdE führt einen Musterprozess/Verteitigung für viele Verbraucher.
2, Man sucht Verbraucher mit gleicher Problematik und schließt sich zusammen, um einen Musterprozess/Verteitigung zu führen
Die Interessengemeinschaft Energiepreise Lüneburg-IGEL- würde hierbei gerne helfen.
Wichtig ist vor allem Verbraucher zu finden, die eine Rechtsschutzversicherung haben und somit keine zusätzlichen Kosten anfallen.
Bisher hat die E.ON Avacon in Lüneburg keinen Erfolg gehabt mit ihrem Klagen.
Es ist Aktivität gefragt und weniger Diskussion. Unter http://www.igel-lueneburg.de sind wir ereichbar.
InteressenGemeinschaft Energiepreise Lüneburg - IGEL -
www.igel-lueneburg.de

Offline RR-E-ft

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Eon Avacon klagt
« Antwort #53 am: 05. Januar 2011, 11:16:36 »
Susannes Fall betrifft \"Duett\"- Kunden und insbesondere die Frage, ob es sich dabei um einen einheitlichen Sondervertrag über die gleichzeitige Belieferung mit Strom und Gas handelt. Hochspezialisierte Versorgeranwälte nehmen nach Honorvereinbarung ca. 500 €/ Stunde (netto). Erstklassigkeit sei dabei mal dahingestellt. Verbraucheranwälte geben sich erfahrungsgemäß mit weniger zufrieden, auch wenn sie gegen solche Kollegen antreten. Rechtsschutzversicherungen tragen die gesetzlichen Honorare nach RVG. Mit denen müssen bei geringem Streitwert nicht nur die Kinder des Anwalts im Winter barfuß laufen. Schließlich wollen erst einmal die Angestellten des Anwalts angemessen bezahlt werden,hinsichtlich deren Bruttolohns pro Stunde abzudeckende Kosten anfallen.

Offline userD0010

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Eon Avacon klagt
« Antwort #54 am: 05. Januar 2011, 12:18:36 »
@RR-Eft
Und damit die Kinder unserer Anwälte nicht im Winter barfuß laufen und sich danach erkälten müssen, sollte doch wohl mal eine Hausnummer im Bezug auf das zu erwartende Honorar zu nennen sein.
Nehme man an, dass sich zehn Betroffene zusammentun, jeder mit einem Drohwert von 600,00 Euro aus gleichem Sachverhalt, dann müssten sich doch in der Bearbeitung der Fälle excellente Synergieeffekte ergeben.
Wären da mit jeweiligem Beitrag von 150,00 Euro Anwälte Ihrer Profession zu gewinnen im ersten Rechtszug?

Andereerseits stellt sich doch die Frage, warum sich aus dem Prozeßkostenfond nicht ein Musterprozess finanzieren lässt, da dieses Muster vermutlich auch auf andere Versorger/Energienutzer übertragbar wäre?

Offline RR-E-ft

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Eon Avacon klagt
« Antwort #55 am: 05. Januar 2011, 12:35:18 »
Es kommt auf den konkreten Zeitaufwand für die Betreuung eines Mandats an.

Es ist ja kein Geheimnis, was ein Handwerker pro Stunde regelmäßig in Rechnung stellt.
Der Anwalt hat demgegenüber eine längere mit einer Durststrecke verbundene Ausbildung hinter sich, die er auch refinzieren muss.

Sicher kein Geheimnis:

Ein Anwalt muss auf Dauer pro Stunde mindestens 100 EUR erwirtschaften, was einem Stundensatz von 100 EUR (netto) zzgl. Mehrwertsteuer entspricht.
Pro Arbeitstag muss ein Anwalt erfahrungsgemäß einen Umsatz von ca. 1.000 EUR (Nettohonorar) erwirtschaften, um nach Abzug aller Kosten sein Auskommen halbwegs bestreiten zu können.
Es gibt viele Anwälte, die würden damit niemals zu Rande kommen und andere, die mit weniger auskommen können bzw. müssen.

Die genannten Beträge sind wohl gute Richtwerte.

Auch kein Geheimnis:

Ausgewiesene Spezialisten erwirtschften zuweilen an einzelnen Arbeitstagen auch Umsätze von 20.000 EUR und mehr und würden sich gern um mehr solcher Aufträge bemühen.
Entsprechend gering ist deren Interesse, ihre begrenzte Zeit auf Mandate zu verwenden, die nicht so viel hergeben. Völlig logisch.
Einige dieser Spezialisten wiederum haben jedoch eine helle Freude an ausgesprochen sportlichen Herausforderungen.
Die bieten dann die entsprechende Vertretung  wegen des eigenen Spaßes an der Sache auch mal zu deutlich günstigeren Konditionen an.
Dies aber nur, weil sie es sowohl fachlich wie auch wirtschaftlich können.
Solche Angebote sind demnach auch nicht uneigennützig.

Fakt ist, dass ein Umsatz unterhalb der o. g. Richtwerte auf Dauer leicht in prekäre Verhältnisse führen kann.
Und daran wiederum kann niemandem gelegen sein.

Offline userD0010

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Eon Avacon klagt
« Antwort #56 am: 05. Januar 2011, 14:23:26 »
Auch wenn die eON-Avacon-Kunden von ihrem Lieferanten in gewisser Weise preislich vergewaltigt wurden, so bietet ein diesbezogenes Mandat sicherlich keine Publicity und auch keine tägliche mediale Präsenz.
Wenn es sich aber gegenüber dem Duett um ein Sextett mit gleichlautenden Vorbedingungen handelt, dürfte man doch den persönlichen und administrativen Aufwand mit etxa X Stunden beziffern können zuzüglich einer Summe Y für An-/Abreise und Gerichtstermin.

Kein derartiges Mandat darf zu prekären Verhältnissen bei einem Anwalt führen, denn wenn er verhungert oder seine Kanzlei in die Insolvenz geführt hat, steht er trotz erfolgreichen Tuns für künftige Mandate nicht mehr zur Verfügung.
Und das ist nicht gewüscht und wäre für die Solidargemeinschaft kontraproduktiv.

Offline energienetz

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Eon Avacon klagt
« Antwort #57 am: 05. Januar 2011, 14:32:21 »
Zitat
Original von thomas.wiegand
Guten Tag,
mir scheint, es wird zuviel um den heißen Brei diskutiert.
Es bieten doch Aktivitäten an:
1, Der BdE führt einen Musterprozess/Verteitigung für viele Verbraucher.
2, Man sucht Verbraucher mit gleicher Problematik und schließt sich zusammen, um einen Musterprozess/Verteitigung zu führen
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Wichtig ist vor allem Verbraucher zu finden, die eine Rechtsschutzversicherung haben und somit keine zusätzlichen Kosten anfallen.
Bisher hat die E.ON Avacon in Lüneburg keinen Erfolg gehabt mit ihrem Klagen.
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Das ist alles richtig, leider kann der bde mangels finanzen keine musterprozesse führen, auch der fonds kann nur unter klar und eng umrissenen voraussetzungen die verteidigung finanzieren, sonst wäre er längst schon leer.

Offline RR-E-ft

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Offline uwes

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Eon Avacon klagt
« Antwort #59 am: 06. Januar 2011, 01:24:54 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Ein Anwalt muss auf Dauer pro Stunde mindestens 100 EUR erwirtschaften, was einem Stundensatz von 100 EUR (netto) zzgl. Mehrwertsteuer entspricht.

Das ist doch etwas wenig. € 150,-- zzgl Auslagen und Steuer  sind viel eher üblich.
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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