In Susannes Fall steckt wohl sehr viel Musik.
Angefangen von der Aktivlegitimation über die Frage des Vertragsstatus etc. pp., die allesamt für eine große Zahl von Kunden der Avacon von Interesse sein müssten, sofern sie nicht wie Didakt sowieso schon vermeinen, bereits alles genau zu wissen.
Hier wird zwar immer viel von Zusammenstehen und und und lamentiert, aber wenn dann ein Kunde konkret betroffen ist und sich eine Sache mal durchaus zum Durcherxerzieren als \"Musterfall\" eignet, dann interessiert sich plötzlich kein anderer Avacon- Kunde für Susannes Fall. Genau darauf scheint der Versorger zu spekulieren und deshalb verfolgt er wohl die Sache bei so geringem Streitwert. Und das wird er dann wohl mit vielen anderen Kunden auch so durchziehen.
Natürlich sollte es für einen \"Musterfall\" nicht bei einem § 495a ZPO- Verfahren verbleiben, sondern man sollte nach Möglichkeit - wie aufgezeigt - sehen, den Streitwert hoch zu bringen, so dass eine Berufungsinstanz zur Verfügung steht.
Wenn die Sache einmal im Sinne der Kunden erfolgreich durchexerziert wurde, könnten wohl viele andere betroffenen Avacon- Kunden davon profitieren, wie zum Beispiel gerade die EWE- Kunden ohne Anwalt vor den Amtsgerichten im sog. EWE- Land.
Aber mehr als Sonntagsreden zur Solidarität der betroffenen Kunden gibt es hier eben oft nicht. Daran hat sich auch im neuen Jahr nichts verändert.
Man erwartet am besten uneigennützige Unterstützung engagierter Anwälte, obschon jeder weiß, dass kein Anwalt mit einem Studensatz von 10 € auskömmlich arbeiten kann. Mit dieser Haltung zerschleißt man nur engagierte Kollegen. Mit allergrößtem Bedauern mussten wir etwa jüngst zur Kenntnis nehmen, dass unser hoch geschätzter und engagierter Kollege Reinhard Weeg durch die umfangreichen Prozesse zermürbt wurde, gesundheitlich angeschlagen sogar seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft verloren hat. Womöglich hatte er einen \"Sprachfehler\" und konnte deshalb nicht \"Nein.\" sagen, wenn betroffene Kunden wegen ihrer Vertretung an ihn herantraten. Deshalb nervt es eigentlich nur, wenn einige hier den Eindruck vermitteln, die Rechtsanwälte wären geldgierig, für 120 € würden sie \"nicht einmal den kleinen Finger rühren oder aus dem Fenster halten\". Zutreffend ist wohl vielmehr, dass viele engagierte Anwälte auf Verbraucherseite tätig sind, oft zu umrechenbaren Stundenvergütungen, wegen derer die Mehrzahl der betroffenen Verbraucher frühmorgends erst gar nicht aus dem Bett aufstehen würden.