In Leer ist in 8 Minuten gegen EWE entschieden worden - inklusive aller Verhandlung.
In Oldenburg sind bereits beim zweiten Prozess die Schriftsätze überhaupt nicht mehr erörtert worden - die über 30 Seiten der EWE schon gar nicht und die 4 Seiten eilig nachgereichter angeblich ganz neuer EWE-Erkenntnisse auch nicht. Man hatte den Eindruck, das war dem Gericht nur noch lästig.
Mag sein, dass sich noch irgendwo ein Amtsrichter von EWE einnehmen lässt - das kann dann genauso gut einen Kläger mit Anwalt erwischen -, nach den bisherigen Erfahrungen dürfte das aber die Ausnahme bleiben.
Beim ersten Oldenburger Verfahren soll sich fast nur der Richter mit der EWE-Anwältin unterhalten haben, der Anwalt des Klägers hat nicht eingegriffen und brauchte es offensichtlich auch nicht. Im zweiten Verfahren habe ich es selbst erlebt, dass die Anwältin des Klägers weder eingegriffen hat noch es brauchte.
Die Sache ist einfach zu klar. Vor Gericht braucht ein Kläger nur zu sagen, dass er der Meinung ist, EWE müsse zu Unrecht kassierte Preiserhöhungen wieder rausrücken. Wenn der dann noch erwähnt, dass es seines Wissens nicht darauf ankommt, ob man Widerspruch eingelegt hat oder nicht, ist das schon die Kür.
Wofür gibt es die gesetzliche Möglichkeit, vor dem Amtsgericht ohne Anwalt zu klagen? Für Sachverhalte, die in wenigen einfachen Worten rüber zu bringen sind und die jeder versteht. Wir sind der Meinung: Genau darum handelt es sich hier und nur die EWE, interessierte Anwälte und besondere Schlaumeier machen einen Popanz darum.
Wir vertreten aktiv das Bürgerrecht, vor dem Amtsgericht selbst für unsere Sache einzutreten und zu streiten und füllen es aus. Lebendige Demokratie statt Stellvertretertum.
Janto Just
Interessengemeinschaft Energie Schortens
http://www.janto-just.deAch ja, ich vergaß: Der Beitrag der Anwälte bei den beiden Prozessen in Oldenburg war, dass der eine (Adler) mit seinem Spezialanliegen, vorgerichtliche Kosten geltend zu machen, scheiterte und dass die zweite (Kiessler) dem Kläger mit einem offenbar unnötigen und falschen Feststellungsantrag 10% der Prozesskosten einbrockte. Für solche Kinkerlitzchen, auf die ein normaler Kläger allein gar nicht kommen würde und mit denen er folglich auch nicht scheitern könnte, sind Anwälte natürlich immer gut. Wenn es eigentlich nichts zu versieben gibt, mag ein Anwalt noch etwas finden ...